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Einladung zur MV und neue Mitglieder

 
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 20:21    Titel: Einladung zur MV und neue Mitglieder Antworten mit Zitat

Hallöchen,
angenommen, Verein V hat zur MV eingeladen, fristgerecht 2 Wochen, innerhalb derer noch neue Mitglieder in den Verein eintreten.
Theoretisch könnten diese doch auf der MV geltend machen, dass sie nicht fristgerecht eingeladen wurden. Stimmt das oder liegt es hier in der Natur der Sache, dass diese Mitglieder ja gar nicht eher eingeladen werden konnten, weil sie eben keine Mitglieder waren. Oder muss man neu einladen? (Und innerhalb dieser zwei Wochen keine neuen Mitglieder annehmen, um obiges zu vermeiden:-))
Blöde Frage, ich weiß, aber es könnnnnnnnnnnnte ja sein:-)

LG chora
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es handelt sich ja nur um 2 Wochen. Man könnte den Aufnahmeantrag nach der MV annehmen, dann wäre das Prolblem gelöst.


Gruß roni
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chora
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

danke, roni,
naja, gelöst würde ich nicht sagen. Wenn sie an der MV unbedingt teilnehmen "wöllten"...?
Klar kann man sagen, wir nehmen den Antrag erst nach der MV an, aber mich interessiert die Antwort auf meine Frage.Smilie
Ist ja eh nur theoretisch;-)
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 06:51    Titel: Re: Einladung zur MV und neue Mitglieder Antworten mit Zitat

Hallo,
chora hat folgendes geschrieben::

Theoretisch könnten diese doch auf der MV geltend machen, dass sie nicht fristgerecht eingeladen wurden.

Nein, das können sie nicht.
Die MV wurde fristgerecht einberufen. Es liegt, wie du schon sagst, in der Natur der Sache, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Einberufung noch nicht Mitglied waren, sondern erst im Laufe der Einberufungsfrist Mitglied wurden, nicht fristgerecht einberufen werden konnten. Dadurch aber wird die Einberufung nicht unwirksam und die Versammlung nicht beschlussunfähig.
Man kann diesen Personen nachträglich eine Einladung überreichen, einen Anspruch auf fristgerechte Einladung haben sie jedoch nicht. Selbstverständlich aber haben diese Personen auf der MV, sollten sie dort erscheinen, alle ihnen nach Gesetz und Satzun zustehenden Rechte.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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