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Ein einmal erteiltes Nutzungsrecht an der Veröffentlichung eines Bildes kann nur in ganz seltenen Fällen zurückgezogen werden.
Das übliche Beispiel: Foto von X auf Seiten einer rechtsextremen Gruppierung, Gesinnung des X wandelt sich und er distanziert sich von der Szene - in einem solchen Fall wäre die Rücknahme wohl berechtigt.
Handelt es sich beim Verein um einen Fußballverein und X spielt jetzt lieber Handball wäre ein Widerruf des Nutzungsrechts wohl nicht so einfach durchsetzbar. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Ein relevanter Fall wäre z.b., wenn ein Polizist Vorstandsmitglied ist und dann zu einer Abteilung wechselt, die verdeckt ermittelt. Das wäre z.b. mit Sicherheit ein Grund das ursprünglich gewährte Nutzungsrecht entziehen zu können.
Ich würde so eine Nutzung selbst reglementieren.
"Nutzungsrecht gilt nur für die Seite xyz.de und auch nur solange, wie ich aktiv bin in dieser Community/diesem Verein. Die Aktivität endet mit Austritt."
Ein relevanter Fall wäre z.b., wenn ein Polizist Vorstandsmitglied ist und dann zu einer Abteilung wechselt, die verdeckt ermittelt.
Dann kriegt er 'nen schwarzen Balken über die Augen und gut ist
flipmow hat folgendes geschrieben::
"Nutzungsrecht gilt nur für die Seite xyz.de und auch nur solange, wie ich aktiv bin in dieser Community/diesem Verein. Die Aktivität endet mit Austritt."
Das wäre dann ein räumlich und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht
Ist natürlich ohne Weiteres möglich, hätte aber von Anfang an so vereinbart werden müssen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Bei Gruppenfotos gilt das "Recht am eigenen Bild" ohnehin nicht bzw. so gut wie nicht. (Eine Erlaubnis wäre für die Veröffentlichung also nicht erforderlich gewesen)
Lediglich wenn der Fall eintritt, dass die Gruppierung Ihre Interessen um 180 Grad gedreht hat, hat man ein Recht auf Löschung bzw. Unkenntlichmachung. (erwähntes Beispiel zu Beginn von Nordlicht02)
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