Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - onlinefotos
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

onlinefotos

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
anne 53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 01:16    Titel: onlinefotos Antworten mit Zitat

Hallo
Darf ein Verein ein Foto online stehen lassen auf dem ich abgebildet bin, wenn ich mein Einverständnis für die Veröffentlichung zurücknehme?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ein einmal erteiltes Nutzungsrecht an der Veröffentlichung eines Bildes kann nur in ganz seltenen Fällen zurückgezogen werden.
Das übliche Beispiel: Foto von X auf Seiten einer rechtsextremen Gruppierung, Gesinnung des X wandelt sich und er distanziert sich von der Szene - in einem solchen Fall wäre die Rücknahme wohl berechtigt.
Handelt es sich beim Verein um einen Fußballverein und X spielt jetzt lieber Handball wäre ein Widerruf des Nutzungsrechts wohl nicht so einfach durchsetzbar.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ein relevanter Fall wäre z.b., wenn ein Polizist Vorstandsmitglied ist und dann zu einer Abteilung wechselt, die verdeckt ermittelt. Das wäre z.b. mit Sicherheit ein Grund das ursprünglich gewährte Nutzungsrecht entziehen zu können.

Ich würde so eine Nutzung selbst reglementieren.

"Nutzungsrecht gilt nur für die Seite xyz.de und auch nur solange, wie ich aktiv bin in dieser Community/diesem Verein. Die Aktivität endet mit Austritt."

Zumindest hab ich mir das gerade mal so überlegt Winken

lg
Nach oben
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Ein relevanter Fall wäre z.b., wenn ein Polizist Vorstandsmitglied ist und dann zu einer Abteilung wechselt, die verdeckt ermittelt.

Dann kriegt er 'nen schwarzen Balken über die Augen und gut ist Mr. Green

flipmow hat folgendes geschrieben::
"Nutzungsrecht gilt nur für die Seite xyz.de und auch nur solange, wie ich aktiv bin in dieser Community/diesem Verein. Die Aktivität endet mit Austritt."

Das wäre dann ein räumlich und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht Winken
Ist natürlich ohne Weiteres möglich, hätte aber von Anfang an so vereinbart werden müssen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anne 53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2009
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.

Hier noch einmal zum Verständnis. Ich bin aus dem Verein raus und er weigert sich ein Gruppenfoto mit meinem Konterfei von der Startseite zu nehmen.

Gruß
Anne
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Gruppenfotos gilt das "Recht am eigenen Bild" ohnehin nicht bzw. so gut wie nicht. (Eine Erlaubnis wäre für die Veröffentlichung also nicht erforderlich gewesen)

Lediglich wenn der Fall eintritt, dass die Gruppierung Ihre Interessen um 180 Grad gedreht hat, hat man ein Recht auf Löschung bzw. Unkenntlichmachung. (erwähntes Beispiel zu Beginn von Nordlicht02)

lg
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.