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Verfasst am: 10.03.09, 08:56 Titel: Strafverfahren - Kein Geld für Anwalt
Eine Person war neulich bei einem Anwalt und es stellte sich heraus, dass diese Person als Beschuldigter in einem Strafverfahren kein Geld aufbringen kann, um diesen Anwalt zu bezahlen. Der Anwalt erklärte, dass Prozesskostenbeihilfe ausschließlich bei zivilrechtlichen Verhandlungen möglich ist. Und riet der Person dann, es vor Gericht alleine durchzuziehen.
War das nur ein Spruch eines Anwaltes, der auf seinen Verdienst aus ist, oder ist in so einem Fall der Angeklagte tatsächlich gezwungen sich allein und selbst vor Gericht zu verteidigen?
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 10.03.09, 09:10 Titel: Re: Strafverfahren - Kein Geld für Anwalt
Derby hat folgendes geschrieben::
War das nur ein Spruch eines Anwaltes, der auf seinen Verdienst aus ist, oder ist in so einem Fall der Angeklagte tatsächlich gezwungen sich allein und selbst vor Gericht zu verteidigen?
Nein und nein. Niemand ist "gezwungen" sich selbst zu verteidigen. Man koennte auch versuchen, das Geld fuer den Anwalt aufzutreiben Manche koennen sich an Familie und Freunde wendne, manche koennen eine Kredit aufnehmen, manche vereinbaren Ratenzahlung mit ihrem Anwalt. Manche stellen vielleich auch fest, dass das Geld fuer den naechsten Sommerurlaub besser anderweitig verwendet werden kann.
Was ist das denn für eine Antwort? Der Sachverhalt wurde doch hier geschildert. "K E I N Geld für Anwalt". Also die Frage: Ist man IN DIESEM Fall gezwungen ohne Anwalt vor Gericht in einem Strafverfahren auszusagen?
Von Urlaub braucht man hier dann gar nicht zu sprechen, denn wenn KEIN Geld, dann auch nicht für Urlaub oder von Verwandten. Und eine Ratenzahlung wurde vom besagten Anwalt auch nicht angeboten und man sprach sogar von "Im Voraus üblich."
Also geht dann in dem Fall ohne Anwalt zum Gericht? Oder gibt es auch da eine kostenlose Hilfe, wie in zivilrechtlichen Angelegeheiten?
Wenn der Angeklagte freigesprochen wird (und es nicht nur zur Einstellung kommt), er nicht zur Anklage beigetragen hat (z.B. durch falsche Angaben im Ermittlungsverfahren oder durch Vorenthalten von Alibizeugen z.B.) übernimmt in der Regel die Staatskasse die Kosten.
Die Auskunft mit der PKH war richtig. Im Strafverfahren gibt es für den Angeklagten allenfalls einen Pflichtverteidiger in bestimmten Fällen, Z.B. wenn er eines Verbrechens (Mindeststrafe 1 Jahr) beschuldigt wird oder eine Strafe von mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe erwartet wird. Hier verauslagt der Staat jedoch die Kosten für den Anwalt nur und übernimmt sie nicht wie etwa bei der PKH. Die Pflichtverteidigerbeiordnung hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob sich der Angeklagte den Anwalt leisten kann. Wenn ein Milliardär wegen Raub vor Gericht steht und sich keinen Anwalt sucht, kriegt der auch nen Pflichtverteidiger. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Ist es richtig, dass im Falle eines Freispruches sämtliche Kosten übernommen werden?
Die übliche Floskel (in jeder Gerichts-Fernsehsendung ): ".. notwendigen Kosten und Auslagen trägt die Staatskasse .." - WENN man denn freigesprochen wird.
Was heisst, dass man zwar die Busfahrkarte zum Gericht ersetzt bekommt, nicht aber einen Limousinen-Service mit Chauffeur.
Und nen paar hundert Euro Schulden ratenweise abbezahlen würde ich einer Verurteilung vorziehen.
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