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öffentlicher Dienst - was zählt darunter?

 
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:11    Titel: öffentlicher Dienst - was zählt darunter? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

mal eine Frage, welche Unternehmen zum öffentlichen Dienst gehören.
Zum Beispiel die Stadtwerke GmbH? Auch wenn sich Anteile in privater Hand befinden? Und wenn sie darunter fällt, würde dann auch eine 100 %ige Tochtergesellschaft (die z.B. für Telekommunikation oder IT zuständig ist) auch zum öffentlichen Dienst gehören?

Danke!

Gruß
Corinna
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht wird ihre frage bei http://www.oeffentlicher-dienst.info/ beantwortet?
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mecki111
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Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Zielrichtung der Frage zu kennen, lässt sich dies nicht eindeutig beantworten.
Die Vorschrift des § 40 BBesG hat z. B. eine andere Definition als § 53 VeamtVG.
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hintergrund ist der, dass es oftmals innerhalb von Versicherungsverträgen günstigere Konditionen für Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt. Daher die Frage, was darunter fällt.

Gruß
Corinna
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das dürfte dann eher eine Frage für das Versicherungsrecht sein.

Mein Tip:

Beim Vertragsabschluß einfach fragen, bevor die Unterschrift geleistet wird. Manche Versicherer stellen sich da eher großzügig an, manche nicht.

Nebenbei:

Sooo gravierend sind die Unterschiede auch nicht mehr...
Da lässt sich mit einer Bündelung aller Versicherungen beim gleichen Anbieter oft wesentlich mehrereichen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

viele Versicherer haben im Internet Onlinerechner, dort einfach mal nachschauen, ob Beschäftigte von Stadtwerken etc. dort mit aufgeführt sind. Aber Vorsicht, jede Versicherung entscheidet hier nach anderen Kriterien, von daher besser eine Seite verwenden, die alle Versicherungen gelistet hat.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

edit

Zuletzt bearbeitet von Niemand2000 am 10.03.09, 09:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Da lässt sich mit einer Bündelung aller Versicherungen beim gleichen Anbieter oft wesentlich mehrerreichen
hat aber auch wiederum einen Nachteil, wenn ich dort auch die RSV habe, die bekanntlich nicht gegen die eigene Versicherung agiert, könnte es zu Problemen kommen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Da lässt sich mit einer Bündelung aller Versicherungen beim gleichen Anbieter oft wesentlich mehrerreichen
hat aber auch wiederum einen Nachteil, wenn ich dort auch die RSV habe, die bekanntlich nicht gegen die eigene Versicherung agiert, könnte es zu Problemen kommen.


Naja:

1. IschhabegarkeineAuto, will sagen ich habe noch nie eine RSV gebraucht, habe auch keine.

2. wenn ich der Meinung wäre eine brauchen zu müssen, dann hätte ich die natürlich nicht bei meinem Fastalleinversicherer abgeschlossen.

Aber,...

... der Einwand ist latürnich berechtigt.

Nur insgesamt bietet eine Fastalleinversichererwahl naturgemäß auch einige Vorteile, die bei weitem die eventuellen Nachteile überwiegen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten...

Unabhängig von der Versicherung würde es mich aber generell interessieren, wie hier der Fall liegt.
Man stellt sich folgenden Fall vor:
In den Versicherungsbedingungen wird z.B. gefordert, dass es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, welche im Hauptzweck Aufgaben wahrnimmt, die sonst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts obliegen würden.
Nun sind die Stadtwerke auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig. Sie nehmen also durchaus im Hauptzweck derartige Aufgaben wahr. Was ist aber mit der 100 %igen IT-Tochtergesellschaft. Die Erbringung von IT-Leistungen gehört ja für sich nicht zur Daseinsvorsorge. Was aber, wenn die IT-Tochter zu 80 % für die Stadtwerke tätig wird und nur zu 20 % extern? Könnte man die Tätigkeit der Tochter dann auch zur Daseinsvorsorge rechnen, da sie ja indirekt die Aufgaben der Stadtwerke unterstützt bzw. ermöglicht?

Gruß
Corinna
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

IT Dienstleistungen obliegen aber in der Regel nicht einer j.P.d.ö.R., i.Ü. wird man der Versicherung einen gewissen Interpretationsspielraum zugestehen müssen.

Ich verschiebe mal ins Versicherungsrecht...
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Not fordert der Versicherer eine Bestätigung des Arbeitgebers an, dass es sich um öD handelt.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

solche eine Bestätigung verlangen die meisten Versicherer ohnehin für den Nachweis öD
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