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recht.de :: Thema anzeigen - Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld?
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Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld?

 
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Subtilus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.08.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:28    Titel: Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld? Antworten mit Zitat

Hallo,

Dürfen Eltern wenn sie einen Unter 25 jahre alten sohn haben, sein Arbeitslosengeld komplett einbehalten? Er hat keinen Cent zum bewerben oder um sich mal Klamotten zu kaufen.

Kann er wenn er zuhause wohnt einen teil einfordern oder hat er da überhaubt keinen anspruch? (Eltern leben unter Hartz 4, Mutter hat 1 Euro Job, er selbst ist arbeitslos gemeldet und das geld geht komischerweise auf das konto seiner Eltern. Kindergeld sieht er auch nicht außer durch lebensmittel)

Ist es rechtens?

mfg Subtilus
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:58    Titel: Re: Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld? Antworten mit Zitat

Wenn er volljährig ist, kann er der ARGE mitteilen daß er die gesetzlich vermutete Bevollmächtigung der Mutter aufhebt und das Geld ab sofort an ihn überwiesen werden soll. Dann muß er aber auch selbst die entsprechenden Anträge stellen.

Und natürlich muß er zumindest seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon usw.) abgeben, soweit das nicht durch das Kindergeld gedeckt ist.
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Carli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kindergeld wird nicht separat gezahlt sondern ist im ALG II enthalten.
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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scott
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

..........bekommt denn ein "25-jähriges, arbeitsloses Kind" noch Kindergeld.....wohl eher nicht!!!
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

so viel ich weiß wird es u. U. sogar bis zum 27. LJ bezahlt
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Unter welchen Voraussetzungen für ein volljähriges Kind Kindergeld zu zahlen ist, kann man hier nachlesen.

Unter welchen Voraussetzungen Kindergeld auf das ALG II anzurechnen ist, kann man hier nachlesen.


Zuletzt bearbeitet von Franz Königs am 10.03.09, 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

...aber doch nicht an einen Arbeitlosen in dem Alter.....
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Subtilus hat folgendes geschrieben::
..... wenn sie einen unter 25 jahre alten sohn haben .....

scott hat folgendes geschrieben::
...aber doch nicht an einen Arbeitlosen in dem Alter.....

Möglich wäre es im Falle des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG, wenn der junge Mann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
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scott
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

...dann wäre er ja nicht Arbeitslos, sondern Ausbildungsplatz suchend....
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

scott hat folgendes geschrieben::
...dann wäre er ja nicht Arbeitslos, sondern Ausbildungsplatz suchend....

Auch dann kann er ALG II erhalten, solange er keine Ausbildungsstelle hat.
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scott
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

...aber doch kein Kindergeld oder sehe ich das falsch?????
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Eltern könnte Kindergeld zustehen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG, wenn ihr Sohn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
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Carli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

scott hat folgendes geschrieben::
..........bekommt denn ein "25-jähriges, arbeitsloses Kind" noch Kindergeld.....wohl eher nicht!!!


Lesen hilft.
Dort steht "unter" 25.
Eine wichtige Altersgrenze bei ALGII Smilie
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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