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Verfasst am: 10.03.09, 14:31 Titel: Verleumdung in öffentlichem Forum
Partei A stellt in einem Auktionshausforum öffentlich die haltlose und völlig unbegründete Behauptung auf, Partei B (gewerblich als Versandhändler tätig) würde durch Erpressungen Geld verdienen.
Partei B wurde von Partei C in dem Forum vorgestellt und der Nickname des Auktionshauses Accounts wurde dabei genannt, worunter jeder das Impressum von Partei B sehen kann.
Des Weiteren stand kurzweilig die vollständige Anschrift von Partei B im besagten Thread, welche jedoch vom Administrator gelöscht wurde. Dadurch ist jedoch, wenn man den Namen von Partei B in einer Suchmaschiene eingibt, die Verlinkung zu dem Thread unter den ersten 5 Einträgen, was die Verleumdung noch öffentlicher macht. Name und Wohnort waren kurzweilig im Suchmaschinen cache gespeichert, wurden aber nach den Bemühungen von Partei B von der Suchmaschine entfernt, dennoch ist der Link des rufschädigenden Threads weiterhin unter den ersten 5 Einträgen vorhanden, wenn man den Namen Partei Bs als Suchbegriff eingibt.
Wie kann Partei B sich rechtlich gegen diese haltlose Verleumdung von Partei A wehren?
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oderin der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,...
Hervorhebungen durch mich.
Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Welche Strafen drohen Partei A?
§ 187 StGB hat folgendes geschrieben::
...wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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