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Subtilus Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.08.2008 Beiträge: 18 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 22.02.09, 21:28 Titel: Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld? |
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Hallo,
Dürfen Eltern wenn sie einen Unter 25 jahre alten sohn haben, sein Arbeitslosengeld komplett einbehalten? Er hat keinen Cent zum bewerben oder um sich mal Klamotten zu kaufen.
Kann er wenn er zuhause wohnt einen teil einfordern oder hat er da überhaubt keinen anspruch? (Eltern leben unter Hartz 4, Mutter hat 1 Euro Job, er selbst ist arbeitslos gemeldet und das geld geht komischerweise auf das konto seiner Eltern. Kindergeld sieht er auch nicht außer durch lebensmittel)
Ist es rechtens?
mfg Subtilus |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 23.02.09, 10:58 Titel: Re: Eltern beziehen Hartz 4 wieso nehmen sie das ALG2 geld? |
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Wenn er volljährig ist, kann er der ARGE mitteilen daß er die gesetzlich vermutete Bevollmächtigung der Mutter aufhebt und das Geld ab sofort an ihn überwiesen werden soll. Dann muß er aber auch selbst die entsprechenden Anträge stellen.
Und natürlich muß er zumindest seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon usw.) abgeben, soweit das nicht durch das Kindergeld gedeckt ist. |
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Carli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: 10.03.09, 13:21 Titel: |
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Kindergeld wird nicht separat gezahlt sondern ist im ALG II enthalten. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.03.09, 13:29 Titel: |
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..........bekommt denn ein "25-jähriges, arbeitsloses Kind" noch Kindergeld.....wohl eher nicht!!! |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 10.03.09, 13:32 Titel: |
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so viel ich weiß wird es u. U. sogar bis zum 27. LJ bezahlt |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 10.03.09, 13:59 Titel: |
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Unter welchen Voraussetzungen für ein volljähriges Kind Kindergeld zu zahlen ist, kann man hier nachlesen.
Unter welchen Voraussetzungen Kindergeld auf das ALG II anzurechnen ist, kann man hier nachlesen.
Zuletzt bearbeitet von Franz Königs am 10.03.09, 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.03.09, 14:04 Titel: |
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...aber doch nicht an einen Arbeitlosen in dem Alter..... |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 10.03.09, 14:50 Titel: |
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Subtilus hat folgendes geschrieben:: | ..... wenn sie einen unter 25 jahre alten sohn haben ..... |
scott hat folgendes geschrieben:: | ...aber doch nicht an einen Arbeitlosen in dem Alter..... |
Möglich wäre es im Falle des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG, wenn der junge Mann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.03.09, 14:51 Titel: |
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...dann wäre er ja nicht Arbeitslos, sondern Ausbildungsplatz suchend.... |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 10.03.09, 15:13 Titel: |
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scott hat folgendes geschrieben:: | ...dann wäre er ja nicht Arbeitslos, sondern Ausbildungsplatz suchend.... |
Auch dann kann er ALG II erhalten, solange er keine Ausbildungsstelle hat. |
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scott FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 300 Wohnort: mosel
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Verfasst am: 10.03.09, 15:24 Titel: |
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...aber doch kein Kindergeld oder sehe ich das falsch????? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 10.03.09, 15:54 Titel: |
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Den Eltern könnte Kindergeld zustehen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG, wenn ihr Sohn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. |
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Carli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: 10.03.09, 17:22 Titel: |
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scott hat folgendes geschrieben:: | ..........bekommt denn ein "25-jähriges, arbeitsloses Kind" noch Kindergeld.....wohl eher nicht!!! |
Lesen hilft.
Dort steht "unter" 25.
Eine wichtige Altersgrenze bei ALGII _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
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