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Bzw. ist es einem Lehrer A möglich die Notenvergabe so zu gestalten: "Hälfte der Punkte - Note 6" (Kurztest z.b.?)?
Muss ein Lehrer vorher die Benotung ankündigen?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 10.03.09, 15:56 Titel:
Siehe die Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
vom 5. Mai 1983 (GBI. S. 324; K.u.U. S. 449) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Laut "6. Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können." wäre das dann ja nicht zulässig oder?
Vielleicht hilft der weiter. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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