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Unterhaltszahlung in der Kurzarbeit

 
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roland0000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:00    Titel: Unterhaltszahlung in der Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe eine 19 jährige Tochter, für die ich jeden Monat Unterhalt zahle, aber keinen Kontakt mehr habe.

Die Firma, in der ich arbeite, hat durch die wirtschaftliche Lage Kurzarbeit angemeldet und hat uns das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen.

Kann ich den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kürzen, solange ich Kurz arbeiten muss.

Wie ist die Rechtslage?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um wieviel ist das Einkommen geringer als bisher und auf welche Zeit hin?

In welcher Höhe ist eine Kürzung angedacht?

Grdsl. müssen Änderungen in den Verhältnissen bzgl. Unterhalt von Dauer und wesentlich (Veränderung beim Unterhalt von +-10%) sein, um eine Abänderung vornehmen zu können.
_________________
Gruß
Peter H.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:54    Titel: Re: Unterhaltszahlung in der Kurzarbeit Antworten mit Zitat

roland0000 hat folgendes geschrieben::
Die Firma, in der ich arbeite, hat durch die wirtschaftliche Lage Kurzarbeit angemeldet .....

Meines Wissens wird die Verringerung des Nettoeinkommens zu einem großen Teil durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen.
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