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Polizei durchsuchungsrecht bei betrug

 
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Szatan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:04    Titel: Polizei durchsuchungsrecht bei betrug Antworten mit Zitat

Hallo liebe Jura-Gemeinde,

Folgendes problem:
Person A hat bei Person B einen Gutschein erworben, für einen Online-shop. Person A kauft sich damit ein Artikel.
Wie es sich herraus stellt war dieser Gutschein Illegal von Person B erworben worden womit die Polizei bei Person A hausdurchsuchung durchgeführt hat und sämtliche Rechner und Laptops mitgenommen.

Person B hat die Gutscheine mittels betrug von anderen Personen mit Hilfe von Paysafecards erworben und zur Begläubigung Personalausweis gefälscht.

Nun ist die Frage, ob auf den Rechner sämtliche Daten angesehen werden dürfen oder nur nach dem Personalausweis oder den E-Mails durchsucht werden darf.

Besten Dank für Ihre Hilfe!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gezielt nach anderem gesucht werden, dürfte wohl nicht.
Wenn man aber zufällig auf etwas strafverfolgungstechnisch Relevantes stoßen sollte, dann darf ein solcher Zufallsfund dennoch weiter untersucht werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

die werden mit Sicherheit den Rechner komplett durchsuchen.
Und Zufallsfunde können wie schon erwähnt verwendet werden.
Das kann u.U. Monate dauern bis der Computer zurück kommt.

Gruß roni
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Szatan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie läuft dieses suchverfahren der Polizei ab?
Werden Ordner für Ordner durchsucht oder sucht die Polizei gezielt mit einem Programm nach solchen Daten?

Besten Dank für Ihre Hilfe!
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das weis ich nicht, aber die haben dort Computerfachleute denen fast nix verborgen bleibt. Man kann ja auch Daten wiedererstellen Winken

Gruß roni
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die werden mit Sicherheit den Rechner komplett durchsuchen.

Zitat:
das weis ich nicht, aber die haben dort Computerfachleute denen fast nix verborgen bleibt

Weißt Du das, oder denkst Du Dir das?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was im Fall von Person A genau passieren wird, kann keiner voraussagen.
Wenn kein Anhalt dafür besteht nach "mehr" zu suchen als für die Ermittlung zu dieser einen Sache nötig ist, kann es sein, dass etwaige andere Sünden, so sie denn nicht offensichtlich sind(gigabyteweise Kinderpornos oder munitiöse Dokumentationen über Computerbetrügereien etc.) unentdeckt bleiben.
_________________
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

warum fragst du nach, was hast du denn da drauf ??

Gruß roni
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Szatan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an Person A hat einige Lieder, Filme und Spiele auf dem Computer, (Gedownloadet aber nich upgeloadet wie es bei einigen Tauschbörsen so üblich ist)
Mit welchen Folgen könnte Person A rechnen ?
Welche Sonderregelungen gibt es in Bezug auf Raubkopien noch ?

Mit freundlichen Grüßen
Szatan
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der reine Besitz solcher Kopien ist nicht strafbar.
Es muss der illegale Download bzw. eben Upload nachgewiesen werden.
_________________
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 03:41    Titel: Re: Polizei durchsuchungsrecht bei betrug Antworten mit Zitat

Szatan hat folgendes geschrieben::
Person A hat bei Person B einen Gutschein erworben, für einen Online-shop. Person A kauft sich damit ein Artikel.
Wie es sich heraus stellt war dieser Gutschein Illegal von Person B erworben worden womit die Polizei bei Person A hausdurchsuchung durchgeführt hat und sämtliche Rechner und Laptops mitgenommen.!

?? Wieso eine HD beim ahnungslosen A (Opfer von B) ?? Geschockt
Eine HD hätte doch dann eigentlich bei B (dem Fälscher von Gutscheinen) stattfinden müssen und nicht beim A, der das ja nicht wissen konnte und wo jeglicher Vorsatz fehlt !

LG Phönix
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Szatan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gutscheine sind die richtigen aber Person B hat sich mit Gestohlenen Paysafecards Gutscheine gekauf und die dan an Person A gegeben.
Womit die Polizei dachte das Person A die Paysafecards gestohlen hat und sich damit diesen Artikel gekauft hat.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Der reine Besitz solcher Kopien ist nicht strafbar.
Es muss der illegale Download bzw. eben Upload nachgewiesen werden.


Bei Audio/Video ja. Bei Computerprogrammen muß der Besitzer ggfs. nachweisen, im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein, da es dort kein Recht auf Privatkopie gibt.
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
[Bei Computerprogrammen muß der Besitzer ggfs. nachweisen, im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein, da es dort kein Recht auf Privatkopie gibt.

Wird nicht umgekehrt ein Schuh draus, nämlich das einem erstmal nachgewiesen werden muss dass man ein nicht lizensiertes Programm verwendet? Nur weil man den Original-Datenträger wegwirft ist das Programm auf den Rechner immer noch lizensiert.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

r.doll hat folgendes geschrieben::
Nur weil man den Original-Datenträger wegwirft ist das Programm auf den Rechner immer noch lizensiert.


Das ist die Frage. Wenn die Lizenz etwa am Besitz eines entsprechenden Aufklebers hängt...

r.doll hat folgendes geschrieben::
Wird nicht umgekehrt ein Schuh draus, nämlich das einem erstmal nachgewiesen werden muss dass man ein nicht lizensiertes Programm verwendet?


Strafrechtlich ja.

Zivilrechtlich ist es in der Tat umgekehrt: da UrhG dem Urheber ein ausschließliches Recht zubilligt, muß der Nutzer im Zweifel nachweisen, daß er ebenfalls ein Recht (hier: eine Lizenz) besitzt. Dazu wird der bloße Besitz der Software (in installierter Form oder als gebrannte CD) nicht genügen.

Und die zivilrechtlichen Folgen sind im Zweifel gravierender als die strafrechtlichen.
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