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Wasserschaden in Mietwohnung d. Küchenmonteure - Haftung?

 
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MaiThai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:12    Titel: Wasserschaden in Mietwohnung d. Küchenmonteure - Haftung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wäre schön, wenn mir jemand zu folgendem Fall Informationen geben könnte:

A (wohnt in Mietwohnung, Neubau 4 Mon. alt) läßt von der Fa. XY eine Küche einbauen. Durch unsachgemäßen Anschluß der Wasserinstalation kommt es zu einem Wasserschaden in der Mietwohnung. Die Fa. XY gibt ihr Verschulden zu sagt zu, den Schaden über ihre Versicherung laufen lassen. Der Vermieter als Eigentümer und Geschädigter (der Parkett ist dort wo das Wasser stand ruiniert) möchte den Boden nicht nur ausgebesssert , sondern komplett ausgetauscht haben, da ca. die 1/2 des Parkett vom Wasserschaden betroffen ist und durch "nur" Ausbesserung sowohl ein Farb- als auch Maserungsunterschied zu sehen wäre.

Frage:
Wer gibt den Schaden an die Fa. XY, bzw. deren Versicherung in Auftrag (oder anders gefragt, wer meldet und wickelt die Ansprüche des geschädigten Eigentümers mit der Versicherung ab) - der Eigentümer selber als Geschädigter oder der Mieter, der den Kücheneinbau in Auftrag gegeben hat?

Ist in diesem Fall der Mieter als Auftraggeber der Küche dem Eigentümer gegenüber haftbar oder die Fa. XY?

Ich freue mich auf Antworten und sage schon einmal vielen Dank!

MaiThai
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:37    Titel: Re: Wasserschaden in Mietwohnung d. Küchenmonteure - Haftung Antworten mit Zitat

MaiThai hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter als Eigentümer und Geschädigter (der Parkett ist dort wo das Wasser stand ruiniert) möchte den Boden nicht nur ausgebesssert , sondern komplett ausgetauscht haben, da ca. die 1/2 des Parkett vom Wasserschaden betroffen ist und durch "nur" Ausbesserung sowohl ein Farb- als auch Maserungsunterschied zu sehen wäre.



MaiThai


Da wird wohl nichts draus werden. Die Farbunterschiede werden durch Schleifen und Lackieren egalisiert, Maserungsunterschiede müssen ggf aktzeptiert werden. In der Regel wird bei einer Entschädigung auch ein Neu für Alt Abzug gemacht.

Der übliche Regulierungsablauf ist ganz simpel. Der Monteur meldet den Schaden seiner Versicherung und gibt die Schadennummer an den Geschädigten weiter. Für einen Reibungslosen Ablauf setzt sich der Geschädigte mit der Versicherung in Verbindung. Entweder lässt er sich eine Reparaturfreigabe bestätigen oder es kommt ein Regulierer bzw. Sachverständiger.
Abschliessend kann die Reparatur erfolgen. Rechnung geht dann an die Versicherung.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Lackschleifer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: A (wohnt in Mietwohnung, Neubau 4 Mon. alt)

@Denver...
Neu für alt auch nach obiger Aussage...??? Dürfte wohl wenig Erfolg haben diesbezüglich....

Gruss Lack.....
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MaiThai
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Hausverwaltung war mit dem Bodenverleger zur Begutachtung vor Ort.
Auf die Frage von A, ob es eine Möglichkeit gäbe (falls man den Parkett z.B. nur zur Hälfte austauschen würde), den neuen Boden durch eine Behandlung dem "alten" Boden anzupassen verneinte er dies mit der Begründung, dass bei Neubestellung eine andere Charge zum Einsatz käme (andere Optik und Farbgebung) und dazu ein sichtbarer Farbunterschied bestehen bliebe. Dies wäre trotz Abschleifen und Behandlung nicht zu verhindern und auch nach Jahren nicht verschwunden.
In diesem Fall handelt es sich um Industrieparkett (jede einzelne Holzpanele 16x2 cm wird dabei auf dem Estrich verleimt). Bei "Klickparkett" wäre der Schaden wohl einfacher zu beheben.
Und wie bereits erwähnt, die Wohnung wurde in diesem Fall Nov. letzten Jahres fertiggestellt.

Noch eine Frage:
Bei einer Instandsetzung des Bodens müßte A auf jeden Fall für diesen Zeitraum die Wonung ausräumen und seine Möbel auslagern (im Keller hat es keinen Platz dafür), auch müßte er in dieser Zeit in einem Hotel wohnen.
Muß für diese Arbeiten und Auslagen auch die Versicherung aufkommen?
Muß A seine Ansprüche selber an die Versicherung richten oder werden sie zusammen "in einem Topf" mit den Ansprüchen des Wohnungseigentümers gemeldet?

Vielen Dank!
Mai Thai
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