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Verfasst am: 10.03.09, 15:38 Titel: Laufweg bei Zahlungen aus dem Ausland
Ich erhalte eine staatliche Altersrente aus der Schweiz, die regelmässig/automatisch am 5. Werktag eines Monats auf mein deutsches Konto überwiesen und erst nach 8-15 Tagen gebucht wird. Mir wird leider nicht "verraten", welche "system-relevanten" Schmarotzer-Organisationen an meinen paar Kröten Zinsgewinne erwirtschaften.
Frage: Habe ich einen rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Laufweges?
Wenn meine Recherche jetzt nicht völlig falsch war, nimmt die Schweiz auch am SEPA Verfahren teil. Eine Überweisung müsste dann auch innerhalb von 3 Bankarbeitstagen auf dem Konto des Empfängers sein. Wer mit dem Geld arbeitet, kann ich aber nicht genau sagen.
Das setzt allerdings voraus, das der Absender die Überweisungen auch als SEPA- Zahlungen abschickt.
Ggfls. einfach mal die eigene IBAN/BIC incl. der Bitte per SEPA zu zahlen, dort mitteilen.
Zitat:
Frage: Habe ich einen rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Laufweges?
Ich vermute, nein... zumindest nicht als Empfänger.Ggfls. als Absender .... wobei dann in diesem Fall das Schweizer Recht ausschlaggebend ist.... vielleciht gibts da ein FSR (Forum Schweizer Recht?)
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Das setzt allerdings voraus, das der Absender die Überweisungen auch als SEPA- Zahlungen abschickt.
Ggfls. einfach mal die eigene IBAN/BIC incl. der Bitte per SEPA zu zahlen, dort mitteilen.
Ich persönlich habe noch nie erlebt, dass eine Banküberweisung per SWIFT (und zwar Standard ohne irgendwelche Zusatzleistungen wie Eilüberweisung oder telegrafische Überweisung etc.) länger als 2-3 Werktage bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto unterwegs war, und zwar selbst inkl. bis zu zweifacher Währungsumrechnung. Selbst erlebte Beispiele:
US-Dollar vom deutschen Euro-Konto in die Schweiz = taggleiche (!) Gutschrift
US-Dollar vom deutschen Euro-Konto nach Weißrussland = 2 Werktage
US-Dollar vom deutschen Euro-Konto nach Südkorea = 2 Werktage
US-Dollar vom deutschen Euro-Konto nach USA (Kalifornien) = 3 Werktage
Euro vom deutschen Euro-Konto nach Belgien, Spanien, Niederlande, Polen, Lettland = 1 Werktag.
derblacky hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Frage: Habe ich einen rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Laufweges?
Ich vermute, nein... zumindest nicht als Empfänger.Ggfls. als Absender .... wobei dann in diesem Fall das Schweizer Recht ausschlaggebend ist.... vielleciht gibts da ein FSR (Forum Schweizer Recht?)
Ich hatte mal das Problem, dass Banküberweisungen zwischen zwei eigenen Konten bei zwei verschiedenen deutschen Banken in derselben deutschen Stadt regelmässig 3 Tage lang unterwegs waren. Damals habe ich mich dann bei beiden beteiligten Banken darüber beschwert und beide Banken haben jegliche Schuld weit von sich gewiesen und jeweils auf die andere der beiden Banken geschoben. Trotzdem werden diese internen Umbuchungen seitdem immer über Nacht gebucht - bis heute. Merkwürdige Zufälle gibt es ...
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