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Hallo forum ich habe eine Frage und zwar habe ich meine Wohnunggekündigt, nun verlangt der vermieter das ich die silikonfugen im Bad erneuere?? Ist dies so rechtens? Wie ist hier die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 10.03.09, 16:42 Titel:
Sind die denn irgendwie beschädigt? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nunja sie sind zum teil wegen setzungen des Bauwerks abgerissen. Was aber ich nicht verschuldet habe da sich das Haus Neubau 2001 nun gesetzt hat bzw. hatte.
Es könnte sein das der Mieter da eine Mitschuld hat, da der Mieter verpflichtet ist durch Meldung des Schadens den Schaden zu mindern.
Das heißt, hätte der Mieter den Schaden früher gemeldet wäre er behoben worden und alles wäre gut.
Nur ich würde hier nicht viel Wind machen und Ärger vermeiden und mir für 2,00 € eine Kartuschenpresse und eine Kartusche Silikon oder Acryl für 2,75 € holen und die Fugen abspritzen und fertig ist die Laube. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
ich würd noch 3€ für einen Fugi drauflegen.
Damit geht´s WESENTLICH leichter und wird WESENTLICH schöner
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.03.09, 21:30 Titel:
*hust* http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=141915 - achtung der verlinkte thread ist genau ein jahr alt. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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