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Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Und zwar möchte ich wissen ob irgendwann der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens (zu viel Nebenkosten gezahlt) verjährt. Kann ich auch knapp ein Jahr danach mir noch das Guthaben auszahlen lassen (im Schreiben wurde keine Frist gesetzt) bzw. mit der aktuellen NK-Nachzahlungsforderung verrechnen?
Danke!
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 10.03.09, 19:27 Titel:
Der Mieter hat zu viel Nebenkostenvorauszahlungen geleistet oder mehr als nach der Abrechnung nachgefordert wurde?
Was ist das für ein Schreiben und welchen Inhalt hat es?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche drei Kalenderjahre nach ihrer Entstehung. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ich habe mich wohl undeutlich ausgedrückt.
Ja es wurden zu viel Nebenkosten vorausgezahlt. Und bei dem Schreiben handelt es sich natürlich um die alljährliche Betriebskostenabrechnung.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 10.03.09, 21:55 Titel:
Dieses Guthaben ist nach Erstellung der Abrechnung fällig und damit gegen beliebige Forderungen des Vermieters aufrechenbar. Das kann auch die nächste Miete sein. Der Mieter muss dazu nicht bis zur nächsten NK-Abrechnung warten.
Allerdings darf da kein vertragliches Aufrechnungsverbot im Wege stehen. Manchmal wird so was im Vertrag vereinbart. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
... wobei ein vertragliches aufrechnungsverbot u.a. nur wirksam wäre, wenn es unstreitige forderungen davon ausnähme, und ein vom VM selbst errechnetes BK-guthaben wäre doch wohl unstreitig ?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 10.03.09, 22:18 Titel:
Da bin ich nicht firm. Das wird dann wohl so stimmen. Bestritten wird die Forderung kaum sein können. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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