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Patma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:46    Titel: Nebenkosten-> Guthaben Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Und zwar möchte ich wissen ob irgendwann der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens (zu viel Nebenkosten gezahlt) verjährt. Kann ich auch knapp ein Jahr danach mir noch das Guthaben auszahlen lassen (im Schreiben wurde keine Frist gesetzt) bzw. mit der aktuellen NK-Nachzahlungsforderung verrechnen?
Danke!
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter hat zu viel Nebenkostenvorauszahlungen geleistet oder mehr als nach der Abrechnung nachgefordert wurde?
Was ist das für ein Schreiben und welchen Inhalt hat es?

Grundsätzlich verjähren Ansprüche drei Kalenderjahre nach ihrer Entstehung.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Patma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich wohl undeutlich ausgedrückt.
Ja es wurden zu viel Nebenkosten vorausgezahlt. Und bei dem Schreiben handelt es sich natürlich um die alljährliche Betriebskostenabrechnung.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Guthaben ist nach Erstellung der Abrechnung fällig und damit gegen beliebige Forderungen des Vermieters aufrechenbar. Das kann auch die nächste Miete sein. Der Mieter muss dazu nicht bis zur nächsten NK-Abrechnung warten.
Allerdings darf da kein vertragliches Aufrechnungsverbot im Wege stehen. Manchmal wird so was im Vertrag vereinbart.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

... wobei ein vertragliches aufrechnungsverbot u.a. nur wirksam wäre, wenn es unstreitige forderungen davon ausnähme, und ein vom VM selbst errechnetes BK-guthaben wäre doch wohl unstreitig ?
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich nicht firm. Das wird dann wohl so stimmen. Bestritten wird die Forderung kaum sein können. Cool
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 04:33    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Da bin ich nicht firm.

Guckst du hier unter Nr. 3.

 
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Shit happens
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