Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Bin Rentner seit Jan. 2008. Hatte auf meinen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren ruht zur Zeit. Nun möchte ich noch der Regelung zur Anerkennung der Hochschulzeiten widersprechen, da dazu ein Verfahren beim BSG anhängig ist. Kann ich das im Rahmen des laufenden Widerspruchs (FRG-Zeiten) anbringen oder muss ich für das neue Thema einen zusätzlichen Überprüfungsantrag stellen?
Bin Rentner seit Jan. 2008. Hatte auf meinen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt.
Der Bescheid ist also noch nicht bindend.
Sie können im laufenden Verfahren - auch wenn es ruht - noch weitere Gründe vorbringen.
Ein Überprüfungsantrag wäre nur dann erforderlich, wenn der Bescheid bereits bindend wäre.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.