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recht.de :: Thema anzeigen - Privater Pflegedienst zahlt Fahrzeit nicht mehr zum Patient
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Privater Pflegedienst zahlt Fahrzeit nicht mehr zum Patient

 
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pcpman
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Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:28    Titel: Privater Pflegedienst zahlt Fahrzeit nicht mehr zum Patient Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe seit letztes Jahr ein sehr erhebliches Problem mit meinem Arbeitgeber, ungefähr im Dezember hat mein Arbeitgeber die Zahlung für die entstehende Fahrzeit zu meinen Patienten eingestellt Laut seiner Aussage wäre die Fahrt von zu Hause zum Patienten und dann von Patient zu Patient und natürlich dann wieder nach Hause keine Arbeitszeit und müsste von Ihm nicht bezahlt werden. Traurig Für meine Familie und mich heißt das eine gesamt Einbuße im Monat von fast 30 Stunden (400€). Daher meine Frage

Wie ist die Rechtslage?

Ich sage schon mal danke für eure Hilfe
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt evtl. darauf an was vereinbart ist?
Wie lange hat er das denn bezahlt?
Wie gross ist die Firma?

MfG
Matthias
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pcpman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hay Matthias,

ich wurde im Juli fest bei dem Pflegedienst (ca. 20 Mitarbeiter) eingestellt, von anfang bis Dezember wurde die Fahrzeit auch als Arbeitszeit berechnet, dann auf einmal stellte er die Bezahlung für die Fahrzeit ein.

Danke schon mal

Mfg Steffi
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Steht da drin dass Änderungen der Schriftform bedürfen?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Steht da drin dass Änderungen der Schriftform bedürfen?


@Matthias:

Mal losgelöst vom Fall,...

...wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt und keine tarifvertragliche Regelung existiert:

Gibt es einen Vertrauensschutz aufgrund betrieblicher Übung, wenn die Fahrtzeiten zwischen der Hauptniederlassung und der Filiale (bundesweite Repräsentanz) bislang angerechnet wurden?

Ggf. ab welchem Zeitraum kann von betrieblicher Übung gesprochen werden?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mehrer Monate gezahlt wurde, würde ich das eh als Vertragsbestandteil ansehen.

MfG
Matthias
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wenn mehrer Monate gezahlt wurde, würde ich das eh als Vertragsbestandteil ansehen.



Rein aus dem Bauchgefühl heraus sehe ich das auch so, aber mir wurde am Wochenende genau eine solche Frage gestellt. Und etwas[i] handfestes [/i]Beruhigendes für den Fragesteller hatte ich dann leider nicht parat.

In dem Fall wird die Fahrtzeit seit etlichen Jahren voll angerechnet, aber plötzlich (Krise lässt grüßen) wird gezickt...

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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pcpman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

an Matthias, den Vertrag bekomme ich erst Ende der Woche von meinem Schwiegervater zurückgesandt, ich würde dann nachschauen ob es solche Punkte gibt wie "Änderungen der Schriftform bedürfen" bis dahin kann ich dir leider nix weiteres sagen.

an Ronny, für mich kann man schon von einer Betrieblichen Aufnahme nach Verlassen des Hauses sprechen, falls dies zu früh ist, auf jeden Fall ab dem Besuch des ersten Patienten bis Beendigung beim letzten.

meint ihr denn es wäre ratsam sich einen Anwalt zu nehmen und das Prüfen zu lassen.

Zum dem ganzen kommt jetzt noch eine neue, für mich, unglaubliche Sache.
Mein Chef hat mir ( Teilzeit auf 20 Stunden die Woche) meinen Urlaub nur mit 2 Stunden pro Tag vergütet anstatt mit 4 Std. Das darf er doch nicht oder

Langsam denke ich er spielt seine Spielchen mit uns, bei der Wirtschaftslage hat jeder bei uns Angst seinen Job zu verlieren und das weiß er.

Naja trotzallem danke für eure Zeit
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 03:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vielleicht mal schauen, wie der Pflegedienst abrechnet. Wenn eer die Anfahr berechnet und die Kosten dafür über die üblichen Kilometerpauschalen für eine Autonutzung liegt , dann glaube ich, daß er nur schwerlich argumentieren kann, daß Anfahrtszeit keine Arbeitszeit ist.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann spielt es fuer die Ansprueche eines AN gegen seinen AG eine Rolle, wie der AG mit seinen Kunden anrechnet oder was der AG mit seinen Kunden vereinbart hat?
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

pcpman hat folgendes geschrieben::
Zum dem ganzen kommt jetzt noch eine neue, für mich, unglaubliche Sache.
Mein Chef hat mir ( Teilzeit auf 20 Stunden die Woche) meinen Urlaub nur mit 2 Stunden pro Tag vergütet anstatt mit 4 Std. Das darf er doch nicht oder
Das könnte unter Umständen sogar richtig sein.
Hängt z.B. auch von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab und wieviel Urlaub im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche vereinbart wurde.
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Dummerchen: Man kann zwar keine direkten Ansprüche Ableiten, ist aber ggf. ein gutes Argument "Wenn die Zeiten keine Arbeitszeit ist, warum rechnen sie die Arbeitszeit des Mitarbeiters aber gegenüber ihren Kunden ab".

Vorangig ist natürlich, was im Arbeitsvertrag steht.
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