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Vertragsstrafen Onlineauktionshaus...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:39    Titel: Vertragsstrafen Onlineauktionshaus... Antworten mit Zitat

In wieweit ist es eigentlich möglichen zwischen Privaten wirksam Vertragsstrafen auf Onlineauktionshäusern zu vereinbaren?

Beispiel der X will umziehen und versteigert nen Schrank oder nen Bett und schreibt in den Text rein. Abzuholen innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf der Auktion. Bei nicht Abholung oder Verspätung sind Y EUR zu zahlen....

Ist sowas prinzipiell möglich und wurde sowas schonmal im Fall des Falles durchgesetzt?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. kann pauschaler Schadenersatz in AGB je nach Sachlage wirksam vereinbart werden.

Gemäß § 309 Nr. 5 BGB ist ein pauschaler Schadenersatz dann zulässig, wenn dem anderen Vertragsteil der Nachweis gestattet wird, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Eine Vertragsstrafe nach § 309 Nr. 6 m.E. aber nicht.


Wird die Auffassung vertreten, dass einzelvertraglich ausgehandelt wurde, ist die Verhältnismäßigkeit und eine eventuelle unangemessene Benachteiligung der Gegenseite zu berücksichtigen.

Ein passendes Urteil habe ich leider nicht.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Einzelvertraglich ist eine Vertragsstrafe beim Intenetauktionshaus möglich, vgl. AG Bremen 16 C 168/05.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

@spraadhans und Big Guro

Interessant. Danke für die Info
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Wird die Auffassung vertreten, dass einzelvertraglich ausgehandelt wurde, ist die Verhältnismäßigkeit und eine eventuelle unangemessene Benachteiligung der Gegenseite zu berücksichtigen.
Wieso das denn?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

343 gibt dazu einen Anhaltspunkt.
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