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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 08.03.09, 17:18 Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" |
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Hallo. Eine Person A hat ein Gerät bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Das Gerät war wie beschrieben in einem technischen 1A Zustand. Nach einem Zeitraum von über einer Woche behauptet der Käufer, dass an dem Gerät nichts funktioniert. Der Käufer hat auch zugegeben, dass er ein baugleiches Gerät besitzt, das ihm kaputt gegangen ist. Die Person A(Verkäufer) vermutet nun, das der Käufer ihm das kaputte Gerät zurück schicken will und das funktionstüchtige behält. Wenn es ein Baugleiches ist, ist es dem Verkäufer auch nicht mehr möglich sein eigenes zu erkennen. Auch ist es möglich, das in der Test zeit teile getauscht wurden, damit der Käufer sein Gerät wieder flott bekommt. Wie muss sich der Verkäufer nun verhalten? Muss er das Gerät, was übrigens inzwischen ca.8Jahre alt ist, zurück nehmen?
MFG
Ronny |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 08.03.09, 17:36 Titel: |
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Wurde die Haftung für Sachmängel denn ausgeschlossen? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 08.03.09, 18:27 Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Wurde die Haftung für Sachmängel denn ausgeschlossen? |
Über Sachmängel wurde nichts erwähnt. Es ist laut letzter Information für verkäufe von Privat, nicht unbedingt erforderlich. Das Gerät ist auserdem schon älter und ist b.z.w. war voll funktionstüchtig. Dieses können dritte Personen, die das Gerät auch noch verwendet haben bestätigen.
MFG
Ronny |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 08.03.09, 18:34 Titel: |
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Zitat: | Es ist laut letzter Information für verkäufe von Privat, nicht unbedingt erforderlich. |
Die Information ist eher das Letzte, denn (zum Glück) grottenfalsch.
§ 437 BGB gilt grds. für alle Kaufverträge, kann von Privatverkäufern allerdings ausgeschlossen werden.
Nun wäre tatsächlich zu klären, ob ein Sachmangel bei Übergabe an die Transportperson vorlag, die Beweislast dafür trifft allerdings den Käufer.
Wenn Zeugen auf der Seite des Verkäufers die Mängelfreiheit bestätigen können, umso besser. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 08.03.09, 18:41 Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" |
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Ahhh ja. Der Verkäufer ist allerdings der Meinung, das das Gerät in Ortnung ist und der Käufer sein def. Gerät zurücksenden will. Immerhin hat der Käufer zugegeben, das er ein Baugleiches Gerät besitzt. Natürlich weiß der Verkäufer nicht zu 100%, das er auch das Gerät zurück bekommt, was er auch verkauft hat.
MFG
Ronny |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 08.03.09, 18:48 Titel: |
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Zurücknehmen müsste der Verkäufer nur, wenn tatsächlich ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag und dies kann der Käufer zwangsweise nur per Gericht erstreiten. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 09.03.09, 12:53 Titel: |
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od. einfach behaupten das man sein gerät an der "gerätenummer" od. einer "speziellen markierung" (ggf. an einem "wichtigen" bauteile) identifizieren kann - man muss dem K ja nicht aufs auge binden das man es nicht identifizieren kann! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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ronnst FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2006 Beiträge: 204 Wohnort: Herbsleben
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Verfasst am: 11.03.09, 08:32 Titel: Betrugsversuch? "Wie verhalten?" |
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Der Betrugsversuch hat sich bestätigt. Erst hatte der Käufer sein altes Gerät nicht mehr, weil es def. war. In der letzten Mail an den Verkäufer schrieb der Käufer, über das Gerät, in der Gegenwartsform. Also hatte der Käufer sein def. Gerät nocht. Und an eine Mail des Käufers an das Auktionshaus, ist dessen altes Gerät auf einmal wieder voll funktionstüchtig. Diese Mail's hat der Verkäufer alles vor sich liegen. Das sagt mir doch nur eines. Der Käufer hat das Gerät vom Verkäufer als Ersatzteilspender benutzt und will es jetzt als def. zurückgeben. Natürlich auch Geld zurück. Kann man in dem Fall eine Anzeige wegen Betruges machen? Reicht der ausgedruckte E-Mail-Verker als Beweismittel aus?
MFG |
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