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Stadtwerke und Falsche Rechnung

 
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Tobias_H
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:42    Titel: Stadtwerke und Falsche Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Erstmal vorweg, ich hoffe ich bin hier richtig und verstoße nicht gegen die Forenregeln.

Folgendes ist mir passiert:

Ich bin gestern zu meiner Bank gegangen um einen Kontoauszug zu ziehen. Dort habe ich festgestellt das das örtliche Energieunternehmen anstatt einer Summe von 117€ eine Summe von 1117€ abgebucht hat. Das ganze vor 5 Tagen also am Do. den 5.3.
Nun bin ich gleich zu einem Ansprechpartner in meiner Bank um diesen auf die Fehlbuchung hinzuweisen um diese dann zurückzubuchen. Der erklärte mir das das nur innerhalb von 3 Tagen möglich sei und ich zu dem Energieunternehmen pers. hinsollte um das klarzustellen. Gesagt ---getan. Dort angekommen, stand an der Information ein recht unfreundlicher junger Mann dem ich meine Situation erläuterte. Seine Antwort auf die Frage "Ob man mir das Geld zurücküberweisen könne oder als Verechnungscheck auststellen könne" verneinte er ziemlich patzig. Darauf hin wollte ich den Geschäftsführer sprechen der natürlich von der ganzen Sache bereits wusste und nunja wie soll ich sagen, ähnlich misslaunig war wie sein Angestellter.
Ich habe ihm erneut erklärt was mir passiert sei und ihm die gleichen Fragen gestellt.
Auch er beantwortete diese mit einem Nein und der Begründung, ich bräuchte dann für den Rest des Jahres keine Stadtwerke Rechnung mehr zu bezahlen und wenn ich einen Anwalt nehmen will soll ich das doch machen...ihm sei das egal.
Was genau kann ich jetzt machen? Wie ist die Rechtslage?
Irgendwie weiß ich nicht weiter.
Ich hoffe nochmals das ich in diesem Teil des Forums richtig bin und bedanke mich im voraus für alle Antworten.

LG Tobias
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Bernd67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Du gehst zum Filialleiter der Bank und stellst im die Frage nach der Rückbuchung noch mal. Wenn der auch "NEIN" sagt, liest Du bitte die Forenregeln hier, verallgemeinerst Deine Anfrage entsprechend mit der editier-Funktion und Dir wird weiter geholfen.
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.crash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde schleunigst den anwalt meines vertrauens kontaktieren.

mein "instinkt" würde jetzt einfach mal sagen, dass das irgendwo richtung ungerechtfertigte Bereicherung geht, nur weil man generell einen Abbuchungsvertrag mit den Stadtwerken hat können die nicht einfach mehr als die Abschlagssumme abbuchen UND einbehalten...
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

So viele Meerschweinchen an einem Tag ... das muss nerven. Ich schließe mich hier mal Bernd an. Der Weg zur Bank ist der bessere. Ich gehe davon aus, dass es eine Einzugsermächtigung gab. Die würde ich zudem widerrufen und künftig gegen Rechnung selbst überweisen.
_________________
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Stadtwerke stehen meistens im überwiegenden Eigentum einer Kommune.
Wenn dem so ist, dann sollte man sich an den politischen Vertreter dieser Kommune (Bürgermeister, Landrat...) wenden, da dies oft Wunder bewirkt.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht den Standardweg: Geld schriftlich zurueckfordern, gerichtlicher Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher.
Wenn sie nicht zahlen und dem Mahnbescheid widersprechen kann man lustige Sachen machen mit dem Gerichtsvollzieher Winken
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