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Schmerzensgeld aufgrund eingeklemmten Nerv nach Unfall.

 
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Yllia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:37    Titel: Schmerzensgeld aufgrund eingeklemmten Nerv nach Unfall. Antworten mit Zitat

Hallo.
Folgendes ist der Fall.

ein Pärchen (sie 21, er 29) fährt mit zusammen in einem Schlitten auf der Sommerrodelbahn. Sie sitzt vorne. In einer Kurve schafft sie es nicht (sie hat die Steuergewallt über die Bremse) rechtzeitig stark genug abzubremsen. Der Schlitten springt aus der Führungsröhre. Beide haben Schürfwunden. Dennoch fahren sie erneut zusammen in einem Schlitten die selbe Strecke erneut. Diesmal sitzt der Partner vorne. Dennoch passiert der selbe Unfall erneut.
Vier Tage später geht der Mann zum Arzt da ihm der Rücken weh tut. Dieser bescheinigt ihm dass ein Nerv eingeklemmt ist und schreibt ihn für eine Woche krank.
Jetzt möchte der Mann Schmerzensgeld von der jungen Frau verlangen. Wie hoch kann dieser Betrag sein?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betrag dürfte um 0,00 € liegen.

Die richtigere Frage wäre wohl: Kann er überhaupt Schmerzensgeld verlangen? Ich sage nein. Stichworte: keine Fahrlässigkeit der Freundin, Sportunfall, stillschweigender Haftungsausschluss, typisches Risiko.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so wie ich das lese, hat derjenige, der vorne sitzt die Gewalt über den Schlitten.

Beim ersten mal saß SIE vorne, beim zweiten mal ER.
BEIDE Male gab es den gleichen Unfall.

Woher will ER nun wissen, daß der Nerv bei IHREM Unfall eingeklemmt wurde, und nicht bei SEINEM??
Oder gar bei ganz was anderem (z. B. beim Tragen der Einkaufstüten am nächsten Tag, oder beim Sport am übernächsten Tag)



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Yllia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nach seiner Aussage hat der Rücken schon nach dem ersten Unfall geschmerzt.

Wenn es tatsächlich der Fall wäre, dass er Recht zugesprochen bekommt. In welcher Höhe wäre das Schmerzensgeld?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wird kein Schmerzensgeld geben. Rein nach den bisher geschilderten Verletzungen würde für den Fall eines fiktiven Schmerzensgeldansprüche auslösenden Ereignisses ein solches allenfalls 500 - 1000 Euro betragen.

Vgl. z.B. auch diese Infos oder hier:

http://www.marktplatz-recht.de/schmerzensgeld/

http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle.html
_________________
Gruß
Peter H.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, ein zusätzliches Argument gegen die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes habe ich noch vergessen: die Kausalität dürfte sich nicht beweisen lassen, da es zwei Unfälle gab.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Yllia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn man das jetzt ein wenig weiterspinnt.

Der Mann hat sein Abitur nachgeholt. Er war bereits im dritten Semester, hatte aber in einem Fach schlechte Noten. Da er dachte, er könnte das Semester wiederholen, hat er sich nicht so angestrengt, wie es erwartet wurde. Als er dann krank geschrieben wurde, schmiss man ihn von der Schule, da es den Eindruck machte, er würde sich für die Schule nicht interessieren.

Kann er deswegen zusätzlich Schadenersatz von der Frau verlangen?

Wahrscheinlich ebenso wenig wie für den Unfall, oder?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Yllia hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich ebenso wenig wie für den Unfall, oder?


...genau. Dazu ein Link zu Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Es fehlt also schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Haftung der Freundin.
_________________
Gruß
Peter H.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Yllia hat folgendes geschrieben::
hat er sich nicht so angestrengt, wie es erwartet wurde. Als er dann krank geschrieben wurde, schmiss man ihn von der Schule, da es den Eindruck machte, er würde sich für die Schule nicht interessieren.

Kann er deswegen zusätzlich Schadenersatz von der Frau verlangen?


Vielen Dank, so gut habe ich diese Woche noch nicht gelacht. Lachen

Ich würde das sogar noch weiter spinnen:

Vielleicht hat der junge Mann auch eine Woche später zufällig Paris Hilton auf der Straße getroffen. Wegen seiner Rückenschmerzen hat er sich aber die für eine Beziehung mit Frau Hilton nötigen sexuellen Höchstleistungen nicht zugetraut und sie deswegen nicht angesprochen. Folglich haben beide auch nicht geheiratet und er konnte sich nicht von ihr scheiden lassen und 180 Mio. Dollar kassieren.
Kann er das von seiner Schlittenfreundin einfordern?

Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Yllia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

*g*
Man stelle sich vor, die beiden (die unglückseelige junge Frau und der nicht ganz so gewiefte junge Mann) wären verlobt und der Mann würde auf eine - vorerst rein sexuelle - Beziehung mit Miss Hilton aufgrund der Rückenschmerzen verzichten und dann Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz geltend machen. Dann wäre das doch für die Freundin die perfekte Gelegenheit die Verlobung zu lösen um ihrerseits Schadenersatz geltend zu machen Smilie
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