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Verfasst am: 11.03.09, 11:20 Titel: Pfändugs-sicherstellung von Sozialleistungen
Hallöchen,
ich stelle ein seltsames Verhalten seitens die hiesige Sprkasse fest.
Zum einem, belasten diese ein Kundenkonto mit summe xy mit de vermerk "sicherstellung wegen pfändung" allerdings OHNE angabe von AZ, Bestimmung oä.
Zum anderen sind es auch Sozialleistungen (Kindergeld) welches hierfür "beschlagnahmt" wird. Eine Nachfrage ergab das auf dieses Konto, wo am 24/02 (zB) Arbeitentgelt UN KiGe verbucht wurden, zuerst das Arbeitsengelt und danach erst das KiGe gebucht wurde.
Beispiel: 500€ Lohn und 150€ Kige treffen am 24/02 ein
Am 25/02 werden 540€ bar abgeholt (Trotz vorliegende Pfändung, da für Lohn Pfändungsfreistellung vorliegt)
Am 06/03 erschent auf KtoAuzug 110€ sicherstellung wg pfändung.
Angeblich, wäre das KiGe zuerst gebucht worden und daach erst der Lohn, hätte ie Sparkasse die Abhebung am 25/2 als Abhbung des KiGe betrachtt und der lohn , der nicht pfändbar ist, bliebe verfügbar.
Da nun jedoch das KiGe spätr al der Lohn gebucht wurde, gilt de Abhebungals Abhebung des Lohnes, und der restbetrag al KiGe und dieses hätte innerhalb 7 Tage abgeholt werden sollen...???
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