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Vorsätzliche Sachbeschädigung angeklagt
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erbsenhirn
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 02:40    Titel: Vorsätzliche Sachbeschädigung angeklagt Antworten mit Zitat

Hallo. Ich bin Doktorantin und werde im Juni meine Prüfung ablegen (Wissenschaft). Für die Promotion muss ich ein Führungszeugnis abgeben. Es darf nicht älter als 6 Monate sein. Ich darf nicht vorgestraft sein noch ein Disziplinarverfahren gerade verwickelt sein.
Leider habe ich mich eben von meinem Freund getrennt bzw. er von mir.. Wir haben uns sehr gestritten. Er möchte mich fertig machen. Er weiss, dass ich nicht vorgestraft sein darf.
Er meint jetzt, nachdem ich ausgezogen bin, dass ich sein Haus verwüstet hätte. Völliger Blödsinn. Er hat ein Gutachter bestellt, der anscheinend festgestellt hat, dass im Haus mutmassliche Sachbeschädigung vorliegt. Und zwar mehrere tausende Euro.
Wahrscheinlich genau so viel, wieviel er angeben muss, dass ich vorgestraft bin (90 Tagessätze). Er hat Holzspäne auf den Boden von zerkratzen Möbeln gefunden.
So. Kann er das echt so einfach machen? Ich habe 14 Jahre für diesen Abschluss studiert und promoviert. Kann er wirklich einfach so mit einem Gutachten und seinen Vater als Zeugen wedeln und mein Leben zerstören?
1. Ich habe noch keine Post bekommen...dauert das lange?
2. Er hat mir gesagt, wenn ich ein paar der Reparaturen bezahle und etwas unterschreibe, dann lässt er mich in Ruhe. Aber ich glaube eher, dass er ne Falle stellen möchte.
3. Er hat sehr viel Geld und ihm ist langweilig. Ihm geht es nicht um das Geld. Sondern nur, dass ich die Promotion nicht machen kann.
4. Da ich ziemlich fertig war wg. der Trennung habe ich 100te emails,sms usw. geschickt...so dass ich zu diesen Zeitpunkt wirklich wie verrückt war. Und alleine in seiner Wohnung. Aber das ist doch kein Beweis?!
5. Wie hoch muss der Schaden sein, damit ich überhaupt vorgestraft wäre? Schafft er die Grenze? Ich habe keine Ahnung, was er in die Anklage reinschreiben wird.
6. Die Anklage wird er auf jeden Fall stellen. Sein 10000euro Tisch ist tatsächlich zerkratzt. Wer A sagt muss auch B sagen. Ausserdem hat er schon die Polizei angeblich geholt...die sollen Fotos gemacht haben.

Und nu? Abwarten oder Handeln?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sich vom Anwalt beraten lassen kostet nicht viel und schafft einen klaren Kopf fuer die Pruefung.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:51    Titel: Re: Vorsätzliche Sachbeschädigung angeklagt Antworten mit Zitat

erbsenhirn hat folgendes geschrieben::
2. Er hat mir gesagt, wenn ich ein paar der Reparaturen bezahle und etwas unterschreibe, dann lässt er mich in Ruhe. Aber ich glaube eher, dass er ne Falle stellen möchte.
Könnte man als Schuldeingeständnis werten. Gibt aber die schöne Formulierung auf der Quittung "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht".

Andererseits: zieht er seine Klage dann tatsächlich zurück?

Und bewirkt das was, wenn es ein Offizialdelikt ist? (wenn sie jemanden halb tot schlagen, verfolgt der Staatsanwalt die Tat trotzdem, auch wenn derjenige seine Anzeige zurückzieht).

Dass das in Familienstreitigkeiten oft klappt, liegt daran, dass es ausser Frau/Mann keine Zeugen gibt, Frau/Mann nicht gegeneinander aussagen müssen und es einen Freispruch mangels beweisen gibt)

Bei der Sachlage wäre wirklich anwaltliche Beratung nützlich, wobei auch alle wichtigen Details geklärt werden.

hws
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erbsenhirn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

hmm...ich war beim Amtsgericht um so einen Zettel für eine kostenlose Erstberatung zu besorgen. Dort habe ich im Gang einen Anwalt getroffen. Er hat mir gesagt ohne schriftlich Anklage kann kein Anwalt etwas tun. Erst wenn ich eine Anzeige habe, kann ich reagieren. Aber kann ich wirklich nichts vorher tun? Mich macht das so verrückt...
Wie finde ich denn raus, ob ich schon angeklagt bin??? Meinen Ex fragen geht nicht.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

erbsenhirn hat folgendes geschrieben::
..hat mir gesagt ohne schriftlich Anklage kann kein Anwalt etwas tun.
Ja, was WOLLEN sie denn tun? Ein Urteil gegen den Ex, dass er sie nicht wegen Sachbeschädigung/Diebstahl anzeigen DARF? Geschockt
Negative Feststellungsklage?
Haben sie schon jemals eine Person gesehen oder davon gehört/gelesen, die "den Ar... bis zum Stehkragen aufgerissen" hatte? Ich nehme an, diese "Drohung" kennen sie?

Oder jemand brüllt sie im Straßenverkehr (in maßloser Selbstüberschätzung und völliger Fehlinterpretation sämtlicher Rechtslagen) an "dafür werde ich sie anzeigen! Mein Rechtanwalt wird sie fertig machen!"
Und was soll man machen, wenn dann doch nie ne Anzeige kommt?

erbsenhirn hat folgendes geschrieben::
Wie finde ich denn raus, ob ich schon angeklagt bin???
Das wird ihnen die Staatsanwaltschaft schon mitteilen - FALLS es eine Anzeige gibt. Falls nicht, gibts auch keine Mitteilung (über was auch?)

hws
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Franz Königs
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie in Ihrem Bekanntenkreis keinen Juristen? Ein Gespräch könnte sich lohnen, auch wenn dadurch nur eine "Struktur" in die Problematik gebracht würde.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ins Strafrecht verschubst.
_________________
Geist ist Geil!
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 04:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Erbsenhirn ! (Ich empfehle einen anderen Nicknamen. Keiner sollte sich Erbsenhirn nennen und dumm bist du sicherlich nicht !)
Also, aus meiner Warte kann ich folgendes zu Deinem Fall sagen:
Der Mann ist für mich eindeutig ein Erpresser und das andere sage ich lieber nicht.........Ich würde alles auf mich zukommen lassen, denn was willst du, was kannst du schon tun ? Polizei muss er nicht reinlassen ohne Hausdurchsuchungsbefehl und den stellt keiner aus wegen ein paar zerkratzten Möbel........ Spurensicherung, Fingerabdrücke auf irgendwelchen Gegenständen, wie Messer usw. ? Interessiert niemand, ist auch viel zu spät dazu. Und auch hier könnte er sich herausreden... Lass alles auf dich zukommen.
Er muss dir nachweisen, dass du die Möbel zerkratzt hast, das kann er aber nicht ! Sein Vater, Onkel, Nachbar, egal, wen der bringt als Zeugen, die können doch auch nur bestätigen, "Ja, da waren Kratzer! Wir haben die Möbel gesehen, die waren demoliert !" Kein Mensch hat Dich dabei gesehen, wie Du die Möbel beschädigt hast !!!! Du hast sie ja nicht beschädigt, nicht wahr ? Also ! Wie kann dich auch nur einer dabei gesehen haben. Die Richter/innen sind nicht so dumm. Die wissen genau, dass genauso gut der Freund die Möbel selbst zerkratzt haben kann. Die fragen schon sehr genau nach, wenn es sein muss und Wackelzeugen werden in der Regel sehr schnell wieder aus dem Zeugenstand entlassen. Nehmen wir aber das Schlimmste an: Dein Ex kauft sich seine Zeugen und die sagen aus, sie hätten dich dabei gesehen und nehmen wir weiter an, die Zeugen hätten sich untereinander perfekt abgesprochen und egal, was und wie sie gefragt werden vom Richter, sie sagen immer so aus, dass sie glaubhaft sind..........Zeugen kannst Du nicht ablehnen, aber wenn Du aufgrund deren falschen Zeugenaussagen verurteilt wirst, kannst Du immer noch in Berufung gehen. Du kommst dann in die nächste Instanz. Dort werden ggf.die Zeugen nochmals vernommen. Du kannst diesmal über deinen Anwalt den Antrag stellen lassen, dass die Zeugen diesmal unter Eid aussagen müssen. Wenn der Vorsitzende der Üeberzeugung ist, dass es gerechtfertigt ist, wird er die Zeugen tatsächlich vereidigen. Die wenigsten Menschen sind eiskalte Verbrecher. Ich kann mir vorstellen, dass dann ein Zeuge schon mal anfängt, einen Rückzieher zu machen....doch nehmen wir weiterhin das Schlimmste an.... die Zeugen sagen wieder die Unwahrheit, trotz der Vereidigung und nehmen wir weiter an, Du kannst den Richter wegen Befangenheit nicht abweisen, nicht mehr in Berufung gehen, du kannst nichts anderes mehr tun und wirst verurteilt zur Übernahme aller Gerichtskosten und musst die Möbel bezahlen..und nehmen wir weiterhin an, Du hast keine Rechtsschutzversicherung, dann bezahlst Du halt die Möbel und die Gerichtskosten. Dein Anwalt wird über die PKH abgerechnet, die Mittellose anfangs beantragen...Es ist also das "Schlimmste" passiert......und Du musst bezahlen. Das ist bitter ! Doch Du kannst a) Antrag stellen, Sozialstunden zu leisten und mit etwas Glück darfst Du daß und / oder Du kannst in Raten bezahlen. Daß Du Angst hast und fürchterlich enttäuscht bist, ist ganz normal und verständlich in Deiner Situation. Doch Du wirst deshalb nicht eingesperrt, Du mußt deshalb nicht frieren und hungern und Du verlierst nicht Dein Ansehen und vorbestraft bist Du bei einer solchen Sache auch nicht. Kein Eintrag ins Register, kein Eintrag in die Schufa. Letzteres wäre nur dann der Fall, wenn Du die Raten nicht bezahlst und eine Pfändung nötig würde. Aber dies muss ja nicht sein. Ich hoffe, Dir ein wenig Hoffnung gegeben zu haben. Denke immer daran, es wird nie so heiss gegessen wie gekocht und es kommt auch nicht alles auf einmal. Eines nach dem anderen. Wichtig ist nur, Ruhe bewahren, einen kühlen Kopf behalten und sich von der Angst nicht kontrollireen lassen. Und wenn jemand aus dem Forum noch sachdienliche Hinweise hat, die ich vielleicht übersehen habe, ist es noch besser.
LG Phönix
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
..... und vorbestraft bist Du bei einer solchen Sache auch nicht. Kein Eintrag ins Register.....

Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, durch die auf Strafe erkannt wird, wird in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 4 BZRG).
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Phönix3 hat folgendes geschrieben::
..... und vorbestraft bist Du bei einer solchen Sache auch nicht. Kein Eintrag ins Register.....

Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, durch die auf Strafe erkannt wird, wird in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 4 BZRG).


Ob jemand (im juristischen Sinn) als vorbestraft gilt, hängt davon ab, ob er eine Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) hat. Die Modalitäten zur Eintragung und Löschung von Strafen im BZR regelt das Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Grundsätzlich werden alle Strafen (unabhängig von ihrer Höhe) im Bundeszentralregister eingetragen (vgl. § 4 BZRG).

Umgangssprachlich versteht man unter „vorbestraft sein“ jedoch, wenn die Strafen auch im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Dies ist der Fall bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten, oder aber mehreren Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe (vgl. § 32 BZRG).
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Registereintrag ist nicht gleichbedeutend mit "VORSTRAFE" meines Wissens nach.
Eine Vorstrafe ist es erst dann eine gewissen Tagessatzhöhe, ich glaube ab 90 Tagessätzen. Auch darf das Strafregister (BZR) nicht mit dem amtlichen Register (Führungszeugnis) verwechselt werden. Bin aber für Anderslautendes und Belehrungen stets offen.
LG Phönix
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundeszentralregister (BZR) ist das amtliche Register, in dem die Eintragungen erfasst werden, die in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

§ 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes lautet:

"Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis)."
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Wenn wir von Vorstrafe im umgangssprachlichen Sinn reden, geht es um eine Strafe, die oberhalb von 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten Haft liegt.

Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist auch eine Person, die zweimal zu einer Strafe von bis 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Haft verurteilt worden ist, da dann beide Verurteilungen in das Führungszeugnis aufzunehmen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 04:45    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Dabei geht es aber weniger um die "Tagessatzhöhe", die hat damit nämlich garnichts zu tun, sondern um die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze bestimmt sich im Wesentlichen nach dem maßgeblichen Einkommen.


Ich habe mich missverständlich ausgedrückt: Mit Tagessatzhöhe habe ich die Anzahl der Tagessätze gemeint und nicht den Wert des jeweiligen Tagessatzes. (Das kann man ja nicht wissen....wird ja stets individuell festgelegt..) Was das BZR betrifft, so sind in diesem ALLE Verfahren, die verhandelten, als auch die nichtverhandelten aufgeführt. (Es gibt lt. STA auch eine erweitertes, internes Verzeichnis, das völlige Transparenz zulässt) Wenn ich jedoch als Bürger ein gewöhnliches "Führungszeugnis" in Berliin beantragen würde und angenommen, ich hätte rechtskräftige Urteile bekommen, die über 90 Tagessätzen liegen, dann würden diese als Vorstrafen darin vermerkt sein. Auf keinen Fall sind dort Einträge zu finden von Strafanzeigen, die von der STA niedergelegt wurden aus mangel an Beiweisen oder wegen § 154 Abs 1 STPO usw. Wir sprechen also von zwei verschiedenen "Registern". Wie das erweiterte heisst, mit dem die STA arbeitet, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

LG Phönix
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Was das BZR betrifft, so sind in diesem ALLE Verfahren, die verhandelten, als auch die nichtverhandelten aufgeführt.

Das ist so nicht richtig. Was in das Bundeszentralregister eingetragen wird, ist in § 3 BZRG genannt.

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
..... ein gewöhnliches "Führungszeugnis" in Berliin beantragen würde .....

Ein Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, das seinen Sitz in Bonn hat, erteilt (siehe hier).

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Wir sprechen also von zwei verschiedenen "Registern". Wie das erweiterte heisst, mit dem die STA arbeitet, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Bei dem anderen Register, das ein selbstständiges Register ist und keine Erweiterung des Bundeszentralregisters darstellt, handelt es sich um das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (§ 492 StPO).

Für die Erteilung eines Führungszeugnisses sind die in dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister gespeicherten Daten irrelevant.
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