Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Strom & Heizung abstellen - ist das Rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Strom & Heizung abstellen - ist das Rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gina196312
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:16    Titel: Strom & Heizung abstellen - ist das Rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


folgendes Problem:


A bezieht ALG II - demnach werden Miet- und Heizkosten von der ARGE übernommen.

Da die Heizkosten vom Vermieter leider immernoch auf alle Mieter im Haus nach quadratmetern verteilt werden, muss A eine Summe von knapp 1000.-€ nachzahlen.

A meldet dies sofort bei der ARGE - welche aber nur eine Summe von 466.-€ übernehmen möchte.

A legt Widerspruch ein und bekommt auch die Zusage der Widerspruchstelle, dass der Restbetrag noch überwiesen wird.

Der Betrag soll nun endlich in den nächsten Tagen auf dem Konto von A eingehen.


A konnte daher aber nicht die fast 1000.-€ bei dem Strom- und Heizanbieter bezahlen -
dazu kommt, dass A für den Monat Februar den Strom nicht bezahlte - der Betrag wurde durch fehlende Deckung zurück gebucht.

Letzte Woche bekam A dann einen Brief der Stromversorger, dass am 10.03.2009 der Strom abgestellt werden soll - daher überwies A schnell die Summe inkl. Mahngebühren, welche auch noch Fristgerecht am 08.03.2009 auf dem Konto des Stromversorgers einging.

Trotzdem wurde der Strom und die Heizung abgestellt - was bei der Heizung vollkommen verständlich und nachvollziehbar ist, aber eben nicht beim Strom.

Problem ist jetzt:

Der Anbieter weigert sich den Strom - obwohl der Rückstand fristgerecht ausgeglichen wurde - wieder anzustellen - Begründung: Heizkostennachzahlung steht noch offen.



Mich interessiert nun, ob das so Rechtens ist?

Desweiteren habe ich gelesen, dass der Stromanbieter die Einstellung der Versorgung 4 Wochen vorher androhen und den Termin der Einstellung 3 Tage (+3 Tage Postweg) vorher schriftlich ankündigen muss.

A bekam aber keine Mahnung, sondern nur am 04.03. den Brief mit dem Termin für die Einstellung.

Desweiteren wäre Interessant zu wissen, ob der Anbieter den Strom abstellen darf, wenn noch Heizkostenzahlungen offen sind?

Da Strom und Heizung schließlich getrennt bezahlt werden, sind dies auch für mich getrennte Leistungen, wenn auch an den gleichen Anbieter gezahlt wird.

Weitere Frage:

Der Anbieter bietet an, dass A sofort 500.-€ bezahlt und dass dann der Strom wieder eingestellt wird - den Restbetrag der Heizkostennachzahlung darf A zu einem wenig späteren Zeitpunkt zahlen.

Ist dies auch Rechtens?



Ich würde mich sehr über Hilfreiche und vielleicht sogar schnelle Antworten freuen.

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich um den örtlichen Grundversorger, oder um einen "freien" Anbieter?
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.