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Strafbarkeit durch Vorlage eines gefälschten Zeugnisses

 
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Dunja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:06    Titel: Strafbarkeit durch Vorlage eines gefälschten Zeugnisses Antworten mit Zitat

Wie macht sich eine Person strafbar, die gegebüber einer Behörde ein falsches Zeugnis oder ähnlichs vorlegt um einen Vorteil zu erlangen?

Beispiel: Handwerker H ist nicht Meister, möchte jedoch trotzdem in die Handwerksrolle der Handwerkskammer X eingetragen werden. Er legt eine beglaubigte Kopie eines gefälschten Meisterbriefes vor.

Hat sich H strafbar gemacht?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, eine Urkundenfälschung gemäß §267 StGB liegt schon mal vor.
_________________
Geist ist Geil!
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

das sollte reichen --->

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
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