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Mahnung von Privatperson an Verbraucher

 
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JohntherippA
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 18:20    Titel: Mahnung von Privatperson an Verbraucher Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Dies ist nur eine allgemeine Frage, ich bin Student und habe bei jemandem am PC einige Arbeiten vorgenommen. Diese sollten bezahlt werden auf Rechnung. Jetzt habe ich eine Rechnung geschickt und dort einen 14 tägigen Zahlungszeitraum angegeben. Das Geld ist noch immer nicht da. Laut §286 BGB oder so stehen mir ja jetzt Verzugszinsen zu. Mal angenommen besagte Person zahlt nach der dritten Mahnung noch immer nicht. gibt es da die möglichkeitt eine Gerichtliche Mahnung zu bewirken, oder ist das nicht möglich. Wenn das Rechtlich geht, wo muss ich eventuelle Anträge stellen.

Die Geldsumme beträgt 15€. Aber es geht mir ums Prinzip.
Vielen Dank
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JohntherippA
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Schnelle Antwort.

Heist dass, das ich auch als Privatperson eine solche Vorderung stellen kann?
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, auch als Privatperson können Sie das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, ..) einleiten (oder alternativ auf Zahlung klagen, was jedoch zunächst teurer und komplizierter ist).
In vielen Teilen Deutschlands kann man einen Mahnbescheid bereits online beantragen.
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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JohntherippA
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will hier mal was witziges Loswerden,

Und zwar wie ich sagte ich bin Student und habe kein Gewerbe.
Als ich dann bei besagten personen das am PC gemacht hatte, wollten Sie das Geld erst so zahlen, doch dannn entschieden Sie sich dass sie eine Rechnung haben wollten. Ich schickte diese und bekam noch immer kein Geld.

Heute hatte ich eine Mahnung herausgeschickt, bzw persönlich abgegeben. Jetzt bekam ich eine nette SMS mit:

"...Du hast ja sicherlich eine Gewerbeanmeldung nach .§14 GewO oder §55c. Die dich berechtigt, mir eine Rechnung zuzusenden. Falls dies nicht der Fall ist, würde ich von weiteren Schreiben Abstand nehmen. Ich werde es sonst an meinen Anwalt übergeben."

Also irgendwie sind die doch bekloppt. Die Rechnung war auf deren Wunsch und die Rechnung, damit Sie wissen, was Sie zahlen müssen. Was hat es mit obengenannten § auf sich? Im bezug auf Rechnung von Privat?
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die lieben Leute sind offensichtlich nicht zahlungswillig. Freiwillig werden die wohl kein Geld rausrücken. Die SMS bestätigt den Zugang der Mahnung. Also gut aufheben.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Folkert Janke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

JohntherippA hat folgendes geschrieben::
"...Du hast ja sicherlich eine Gewerbeanmeldung nach .§14 GewO oder §55c. Die dich berechtigt, mir eine Rechnung zuzusenden. Falls dies nicht der Fall ist, würde ich von weiteren Schreiben Abstand nehmen. Ich werde es sonst an meinen Anwalt übergeben."


Ob dass dann nicht ein Schuss ins eigene Bein ist...
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

JohntherippA hat folgendes geschrieben::

"...Du hast ja sicherlich eine Gewerbeanmeldung nach .§14 GewO oder §55c. Die dich berechtigt, mir eine Rechnung zuzusenden. Falls dies nicht der Fall ist, würde ich von weiteren Schreiben Abstand nehmen. Ich werde es sonst an meinen Anwalt übergeben."


Ha, der Anwalt würde sich auch fragen, ob er überhaupt zuständig ist...

Leere Drohung. Die Schuldner sind nicht zahlungswillig. Ich würde, so wie sich der Fall bis jetzt geschildert wurde, nicht lange fackeln und einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Ich hoffe, daß die in Rechnung gestellte Leistung auch nachweislich erbracht ist -? Sonst steht bei der voraussichtlichen Gerichtsverhandlung Aussage gegen Aussage, meist geht das Verfahren dabei nicht im Sinne des Klägers aus.

Und übrigens - Rechnungen kann jeder ausstellen. Dazu muß man keine Gewerbeanmeldung vornehmen...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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JohntherippA
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich genau gemacht hatte, war ich wurde per Handy angerufen um mir die Festplatte der person anzuschaun. Per SMS hatten wir verhandelt, was ich bekommen sollte. Und wegen der Rechnung, da wurde ich per MSN angeschrieben, dass ich doch eine Rechnung schicken solle, wo drinnen steht was ich gemacht hatte. Die Rechnung kam ja wirklich nur weil, Sie als erstes so zahlen wollten und dann auf einmal eine Rechnung forderten. Fürs nächste mal wenn ich bei jemanden solche Arbeiten mache, lasse ich mir das entweder gleich bezahlen, oder unterschreiben was ich getan habe. Bei besagten Personen wars das sowiso jetzt. Mal sehen was ein gerichtlicher Mahnbescheid bewirkt.

Folkert Janke hat folgendes geschrieben::

Ob dass dann nicht ein Schuss ins eigene Bein ist...


Du meinst doch für die anderen oder? Ich meine wenn die zu ihrem Anwalt gehen, dann müssen die den ja bezahlen und der wird wahrscheinlich raten, zu zahlen oder wie?

Ach ja und hat wer ne Ahnung was so ein gerichtliches Mahnverfahren kostet?
Und kann ich die Kosten dafür dann gleich mit Mahnen lassen im gerichtlichen Mahnverfahren? oder muss ich die extra mahnen?
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