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recht.de :: Thema anzeigen - Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen?
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Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen?
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Wer-weiß
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:39    Titel: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein aggressiver Mob von 10-15 vermummter Männer versucht in mein Heim einzudringen, d.h hat den Gartenzaun schon überwunden, bzw. weggetreten und versucht danach die besser gesicherte Haustüre einzutreten. Eventuell sind noch Waffen wie Baseballschläger, Schlagringe & Teleskopschlagstöcke mit dabei.

Wie darf ich mich wehren?

Dürfte ich mit meinem Sportbogen die Gegner aufhalten (Polizei wird natürlich angerufen)?
Dürfte ich mit dem Feuerlöscher die Meute zurückdrängen?
Dürfte ich Pfefferspray einsetzen?
Dürfte ich das Messer zum Angriff-als-Verteidigung einsetzen?

Solche Fragen stellt man sich leider immer häufiger in der heutigen Gesellschaft....
Sry, wusste nicht, wo das Thema hinpasst, aber da ich selber Jugendlicher bin, habe ich es hier hingepackt.

Wie ist die Rechtslage?

MfG,

wer-weiß
_________________
Besser einmal zuviel gefragt, als einmal zu wenig.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Geschockt
Bei 10 - 15 bewaffneten Vermummten würd ich mich gaaaaaanz schnell durch die Hintertür verpissen.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

ein eleganter rückzug ist die intellegenteste varianten.
egal ob "jagdbogen", feuerlöscher, pfefferspray, messer od. was sonst noch greifbar ist - so werden sie vielleicht einen teil des mobs "niederstrecken" können ABER was ist mit dem verbleibenden rest?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 23:58    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Hallo,

angenommen ein aggressiver Mob von 10-15 vermummter Männer versucht in mein Heim einzudringen, d.h hat den Gartenzaun schon überwunden, bzw. weggetreten und versucht danach die besser gesicherte Haustüre einzutreten. Eventuell sind noch Waffen wie Baseballschläger, Schlagringe & Teleskopschlagstöcke mit dabei.

Wie darf ich mich wehren?
Türe mehrfach abschließen; Polizei rufen; Mobiliar vor die Tür schieben. Rolläden herunterlassen. Hundegebell vom Band ablaufen lassen. Damit (oder ähnlichem) den Garten beschallen - oder mit dem hier

Zitat:
Dürfte ich mit meinem Sportbogen die Gegner aufhalten (Polizei wird natürlich angerufen)?
Dürfte ich mit dem Feuerlöscher die Meute zurückdrängen?
Dürfte ich Pfefferspray einsetzen?
Dürfte ich das Messer zum Angriff-als-Verteidigung einsetzen?
Gewalt erzeugt Gegengewalt. Bloß nicht.

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Der Einsatz von weitreichenden Waffen ist wohl eher nicht mehr durch Notwehr gedeckt. Besser verschwinden (wenn's geht) oder verbarrikadieren und auf die Polizei warten.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 29.04.08, 07:47    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Der Einsatz von weitreichenden Waffen ist wohl eher nicht mehr durch Notwehr gedeckt. Besser verschwinden (wenn's geht) oder verbarrikadieren und auf die Polizei warten.

Nein? Geschockt
Warum nicht?
M.W. muss das Recht dem Unrecht nicht weichen! Und in so einer Situation wäre es durchaus denkbar mit allem greifbaren die Angreifer niederzustrecken. (eingeschlossen Opas Jagdgewehr o.ä.)
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 29.04.08, 08:02    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::

Dürfte ich mit meinem Sportbogen die Gegner aufhalten (Polizei wird natürlich angerufen)?


Das würde äußerst schwierig zu vertreten sein. Nur, wenn es als letzter Ausweg anzusehen wäre und alle anderen Möglichkeiten fehlgeschlagen sind oder sinnlos erscheinen.

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Dürfte ich mit dem Feuerlöscher die Meute zurückdrängen?


Ja.

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Dürfte ich Pfefferspray einsetzen?


Ja.

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Dürfte ich das Messer zum Angriff-als-Verteidigung einsetzen?


Nein. Angriff ist keinesfalls die beste Verteidigung!
Geht der Angriff von Ihnen aus, droht mindestens eine versuchte gefährliche Körperverletzung.

Und bei der geschilderten Übermacht, würde ich doch lieber, wie meine Vorredner auch, ein Ausweichen vorziehen!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 29.04.08, 08:06    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Der Einsatz von weitreichenden Waffen ist wohl eher nicht mehr durch Notwehr gedeckt. Besser verschwinden (wenn's geht) oder verbarrikadieren und auf die Polizei warten.

Nein? Geschockt
Warum nicht?


Weil das Überwinden eines Zaunes keinen Einsatz einer Schusswaffe rechtfertigt!
Erst wenn sie ins Haus einzudringen versuchen. Dann macht der Bogen aber auch keinen Sinn mehr!
Die Angreifer haben, laut Aussgangsthread, nur Schlagwaffen dabei. Solange sie also nur auf dem Grundstück sind, sehe ich eine Schusswaffe nicht als gerechtfertigte Notwehr an.
Und gegen 15 Mann ist ein Feuerlöscher um einiges effektiver!
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn eine bewaffnete Meute meinen Grund und Boden stürmt kann man wohl von einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" reden, wie er in §32 StGB angegeben ist. Ich würde keine Sekunde zögern die Angreifer niederzustrecken.
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 29.04.08, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Und der Richter würde keine Sekunde zögern, sie dafür einzubuchten! Sehr böse
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor man mich meuchelt würde ich das Risiko würde ich eingehen...
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leonidas
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Bevor man mich meuchelt würde ich das Risiko würde ich eingehen...


Bei der zahlenmäßigen Überlegenheit würden Sie ganz sicher gemeuchelt (womit sich die Frage einer event. strafbaren Handlung Ihrerseits von selbst erledigt), Sportbogen hin, Feuerlöscher her, deswegen würde ich in so einem Fall immer dem taktischen Rückzug vorziehen.
Es sei denn Sie wären im Besitz einer verbotenen autom. Schnellfeuerwaffe Ironie Smiley
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, es ging doch nicht darum, was sinnvoll ist, sondern was erlaubt ist.

Nach Sachlage stürmt eine bewaffnete, vermummte Menge die Hauseingangstür und versucht, diese zu durchbrechen.

Wenn das keine Notwehrlage ist, die so ziemlich alles rechtfertigt, was denn dann?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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leonidas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wird die Frage nach der geschilderten Sachlage dann hinterher rein hypothetisch sein, ansonsten könnte ich mir vorstellen, daß es der eine Richter so sieht und ein anderer event. ganz anders, zwecks Verhältnissmäßigkeit der Mittel und so.

Winken
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Chuck telefonisch auch nicht zu erreichen ist wäre Napalm druff sicherlich im Rahmen der Notwehr verhältnismäßig zur Abwehr der Gefahrenlage.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Zafilutsche
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dem SEK Einsatzleiter mitteilen, das die Kollegen sich in der Tür geirrt haben müssen.
Ironie Smiley
Erst erschiessen und dann fragen was Sie wollten. Nee nee, wer denkt sich denn hier solche Geschichten aus?
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