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Verfasst am: 14.05.08, 09:35 Titel: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT
Hallo liebe Mitglieder,
ich schreibe hier über einen fall der mir perönlich sehr nahe liegt! Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Also nehmen wir an; Person A wird mitte des 22 Lebensjahres zur Musterung gebeten. Schule ist bereits seit drei Jahren beendet, Ausbildung seit einem und im festen Job ist Person an auch bereits sehr eingespannt. Der Lebenslauf wäre eben perfekt, wenn nicht der Musterungsbescheid bestehen würde. Person A lag allerdings nicht auf der faulen Haut!
Denn Person A hat selbstverständlich, sofort einen Anwalt eingeschaltet um gegen diesen Bescheid vorzugehen. Es ging bei den Anwaltsschreiben an das KWE, jedoch nur um eine Terminverlegung, da Person A sich noch in der Probezeit befindet (Nebeninfo: Person A ist vor kurzem in einen äußerst lukrativen Job umgestiegen). Also war es Ziel des Anwalts, die Musterung nach der Probezeit durchzuführen und evtl. einen Unabkömmlichkeitsantrag (wie sieht die Erfogschance normalerweise bei diesen Anträgen aus???) zu stellen. Selbstverständlich nach der Musterung.
Nach größerem Schriftverkehr zwischen dem Anwalt und dem KWE, wurde der Antrag auf verlegung der Musterung nach der Probezeit abgelehnt! Also Musterung in 2 Wochen.
Die befürchtung von Person A ist, dass er nach der Musterung eingezogen werden könnte und damit sein Arbeitsverhältniss aufs Spiel setzt. Wann muss Person A beispielsweise den Antrag auf Verweigerung zum Bund stellen! Bei der Musterung, nach der Musterung, vor der Musterung????
Noch wichtiger wäre es für Person A zu wissen, wie genau die Musterung aussieht. Damit sich Person A entsprechend darauf vorbereiten kann!
Über die Möglichkeit des Erstatzdienstes hat sich Person A auch bereits informiert! Allerdings hat Person A auch das Problem, dass ein Dienst am Wochenende oft nicht Möglich ist. Denn auch am Wochenende ist Person A oft dienstlich unterwegs.
Es ist klar das Person A an nicht komplett verweigern kann, doch was stehen Person A für Möglichkeiten zur Verfügung? Klar ist, dass der Arbeitgeber keine Kündigung aufgrund dieser Tatsachen ausprechen kann, jedoch findet man heute auch andere Möglichkeiten.
Ich wäre euch wirklich SEHR, SEHR dankbar wenn Ihr mir sagen könntet wie genau hier die Rechtslage aussieht!
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 14.05.08, 09:53 Titel:
Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.
Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.
Was den Zeitpunkt der Verweigerung angeht: das geht vor, während und nach der Musterung... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.
Was den Zeitpunkt der Verweigerung angeht: das geht vor, während und nach der Musterung...
Von Verweigerung war hier doch kein Wort. Ansonsten gilt: Erst verweigern, wenn die Einberufung kommt. Wer nämlich bei der Musterung schon verweigert, kann sich sicher sein, tauglich gemustert zu werden. Das war in den Fünfzigern und Sechzigern anders, da wurden auffällig viele, die verweigern wollten, untauglich gemustert.
Verfasst am: 14.05.08, 14:57 Titel: Re: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Von Verweigerung war hier doch kein Wort.
Nicht?
Raphael123 hat folgendes geschrieben::
[...]
Wann muss Person A beispielsweise den Antrag auf Verweigerung zum Bund stellen! Bei der Musterung, nach der Musterung, vor der Musterung????
[...]
Oder doch? _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.05.08, 19:13 Titel: Re: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT
Raphael123 hat folgendes geschrieben::
Denn Person A hat selbstverständlich, sofort einen Anwalt eingeschaltet um gegen diesen Bescheid vorzugehen.
A hält es für selbstverständlich, mit einem Anwalt gegen einen Musterungstermin vorzugehen? Jungejunge, was macht A denn, wenn es um wichtige Dinge geht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.05.08, 19:40 Titel:
Damit das Thema nicht ganz unnütz geöffnet wurde (und falls das nicht schon woanders steht ), gibt's noch eine Antwort auf die Frage:
Zitat:
Noch wichtiger wäre es für Person A zu wissen, wie genau die Musterung aussieht. Damit sich Person A entsprechend darauf vorbereiten kann!
Man muss sich das so ein bisschen wie eine ganz normale Untersuchung vorstellen. Der Unterschied besteht in der Rundumuntersuchung des gesamten Menschen, um eben die Wehrtauglichkeit feststellen zu können.
Evtl. vorhandene Leiden sollte A angeben, auch schwere Erkrankungen in der Vergangenheit. Prothesen und Brillen sind mitzubringen (die eigenen natürlich ).
Aus meiner Musterung kann ich zumindest sagen, dass es durchaus aufschlussreich war. Wegen meiner Kurzsichtigkeit musste ich noch beim dortigen Augenarzt vorbei schauen. Der hat mir als erster erklärt, warum ich nicht dreidimensional sehen kann.
Dass Verweigerer automatisch für tauglich erklärt werden, halte ich für nur schwer belegbar. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
meine Musterung ist zwar schon ein paar Tage her, aber wenn sich da nix grundlegend geändert hat, dann ist das nix, was man nicht mit einem Tag Urlaub erledigen könnte
Könnte natürlich sein, daß das KWE durch die vorangegangenen Bemühungen des A nun schon etwas "aufgeschreckt" ist.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Das sollte A bei der Musterung lieber nicht verraten, sonst wird er bestimmt nicht ausgemustert... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Wenn ich mich nicht irre, hatten wir genau diese Diskussion und diese Quelle schon mal. Und wenn ich mich auch weiterhin nicht irre, habe ich bereits damals nach einer zuverlässigeren Quelle für die Behauptungen gefragt... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn ich mich nicht irre, hatten wir genau diese Diskussion und diese Quelle schon mal. Und wenn ich mich auch weiterhin nicht irre, habe ich bereits damals nach einer zuverlässigeren Quelle für die Behauptungen gefragt...
Stimmt, Sie halten die Zentralstelle KDV für unseriös, damit wird natürlich alles, was dort an Studien erstellt und Recherchearbeit betrieben wird, für unzuverlässig erklärt. Wenn die Welt doch nur so einfach wäre.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.05.08, 22:27 Titel:
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Stimmt, Sie halten die Zentralstelle KDV für unseriös
Ich kann mich nicht erinnern, das behauptet zu haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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