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Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT
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Raphael123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 09:35    Titel: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT Antworten mit Zitat

Hallo liebe Mitglieder,

ich schreibe hier über einen fall der mir perönlich sehr nahe liegt! Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Also nehmen wir an; Person A wird mitte des 22 Lebensjahres zur Musterung gebeten. Schule ist bereits seit drei Jahren beendet, Ausbildung seit einem und im festen Job ist Person an auch bereits sehr eingespannt. Der Lebenslauf wäre eben perfekt, wenn nicht der Musterungsbescheid bestehen würde. Person A lag allerdings nicht auf der faulen Haut!
Denn Person A hat selbstverständlich, sofort einen Anwalt eingeschaltet um gegen diesen Bescheid vorzugehen. Es ging bei den Anwaltsschreiben an das KWE, jedoch nur um eine Terminverlegung, da Person A sich noch in der Probezeit befindet (Nebeninfo: Person A ist vor kurzem in einen äußerst lukrativen Job umgestiegen). Also war es Ziel des Anwalts, die Musterung nach der Probezeit durchzuführen und evtl. einen Unabkömmlichkeitsantrag (wie sieht die Erfogschance normalerweise bei diesen Anträgen aus???) zu stellen. Selbstverständlich nach der Musterung.

Nach größerem Schriftverkehr zwischen dem Anwalt und dem KWE, wurde der Antrag auf verlegung der Musterung nach der Probezeit abgelehnt! Also Musterung in 2 Wochen.

Die befürchtung von Person A ist, dass er nach der Musterung eingezogen werden könnte und damit sein Arbeitsverhältniss aufs Spiel setzt. Wann muss Person A beispielsweise den Antrag auf Verweigerung zum Bund stellen! Bei der Musterung, nach der Musterung, vor der Musterung????
Noch wichtiger wäre es für Person A zu wissen, wie genau die Musterung aussieht. Damit sich Person A entsprechend darauf vorbereiten kann!

Über die Möglichkeit des Erstatzdienstes hat sich Person A auch bereits informiert! Allerdings hat Person A auch das Problem, dass ein Dienst am Wochenende oft nicht Möglich ist. Denn auch am Wochenende ist Person A oft dienstlich unterwegs.
Es ist klar das Person A an nicht komplett verweigern kann, doch was stehen Person A für Möglichkeiten zur Verfügung? Klar ist, dass der Arbeitgeber keine Kündigung aufgrund dieser Tatsachen ausprechen kann, jedoch findet man heute auch andere Möglichkeiten.

Ich wäre euch wirklich SEHR, SEHR dankbar wenn Ihr mir sagen könntet wie genau hier die Rechtslage aussieht!

Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe....
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.


Ich denke, der TE meint den Ersatzdienst im KatS.

Was den Zeitpunkt der Verweigerung angeht: das geht vor, während und nach der Musterung... Cool
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Karsten hat folgendes geschrieben::
Mir kommt deine Vorstellung des Zivildienstes etwas merkwürdig vor. Glaubst du im Ernst, den könntest du nebenher in der Freizeit erledigen? - Du must da irgendwas falsch verstanden haben.


Ich denke, der TE meint den Ersatzdienst im KatS.

Was den Zeitpunkt der Verweigerung angeht: das geht vor, während und nach der Musterung... Cool


Von Verweigerung war hier doch kein Wort. Ansonsten gilt: Erst verweigern, wenn die Einberufung kommt. Wer nämlich bei der Musterung schon verweigert, kann sich sicher sein, tauglich gemustert zu werden. Das war in den Fünfzigern und Sechzigern anders, da wurden auffällig viele, die verweigern wollten, untauglich gemustert.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 14:57    Titel: Re: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Von Verweigerung war hier doch kein Wort.


Nicht? Geschockt

Raphael123 hat folgendes geschrieben::
[...]
Wann muss Person A beispielsweise den Antrag auf Verweigerung zum Bund stellen! Bei der Musterung, nach der Musterung, vor der Musterung????
[...]



Oder doch? Cool
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ups, mein Fehler. Na ja, jedenfalls immer erst nach der Musterung verweigern. (Außer man möchte unbedingt Zivildienst leisten.)
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 19:13    Titel: Re: Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT Antworten mit Zitat

Raphael123 hat folgendes geschrieben::
Denn Person A hat selbstverständlich, sofort einen Anwalt eingeschaltet um gegen diesen Bescheid vorzugehen.
A hält es für selbstverständlich, mit einem Anwalt gegen einen Musterungstermin vorzugehen? Jungejunge, was macht A denn, wenn es um wichtige Dinge geht? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Raphael123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal sind solche Foren für Viele die einzige hilfreiche Infoquelle...

Für A ist der Musterungstermin extremmmmmmm wichtig!!!!

Denn A arbeitet verdammt gern und sehr viel! da kann sich A leider keinen aussetzer leisten Winken

Aber danke schon mal für die Infos....

Weiß ein Leser was genaui bei der Musterung getestet wird?????
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Damit das Thema nicht ganz unnütz geöffnet wurde (und falls das nicht schon woanders steht Cool ), gibt's noch eine Antwort auf die Frage:

Zitat:
Noch wichtiger wäre es für Person A zu wissen, wie genau die Musterung aussieht. Damit sich Person A entsprechend darauf vorbereiten kann!


Man muss sich das so ein bisschen wie eine ganz normale Untersuchung vorstellen. Der Unterschied besteht in der Rundumuntersuchung des gesamten Menschen, um eben die Wehrtauglichkeit feststellen zu können.

Evtl. vorhandene Leiden sollte A angeben, auch schwere Erkrankungen in der Vergangenheit. Prothesen und Brillen sind mitzubringen (die eigenen natürlich Sehr glücklich ).

Aus meiner Musterung kann ich zumindest sagen, dass es durchaus aufschlussreich war. Wegen meiner Kurzsichtigkeit musste ich noch beim dortigen Augenarzt vorbei schauen. Der hat mir als erster erklärt, warum ich nicht dreidimensional sehen kann.

Dass Verweigerer automatisch für tauglich erklärt werden, halte ich für nur schwer belegbar.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Musterung ist zwar schon ein paar Tage her, aber wenn sich da nix grundlegend geändert hat, dann ist das nix, was man nicht mit einem Tag Urlaub erledigen könnte Frage


Könnte natürlich sein, daß das KWE durch die vorangegangenen Bemühungen des A nun schon etwas "aufgeschreckt" ist.



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::

Dass Verweigerer automatisch für tauglich erklärt werden, halte ich für nur schwer belegbar.


http://www.zentralstelle-kdv.de/presse-zeigen.php?index=119&bereich=artikel
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael123 hat folgendes geschrieben::

Denn A arbeitet verdammt gern und sehr viel!


Das sollte A bei der Musterung lieber nicht verraten, sonst wird er bestimmt nicht ausgemustert... Mit den Augen rollen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::

Dass Verweigerer automatisch für tauglich erklärt werden, halte ich für nur schwer belegbar.


http://www.zentralstelle-kdv.de/presse-zeigen.php?index=119&bereich=artikel
Wenn ich mich nicht irre, hatten wir genau diese Diskussion und diese Quelle schon mal. Und wenn ich mich auch weiterhin nicht irre, habe ich bereits damals nach einer zuverlässigeren Quelle für die Behauptungen gefragt... Mit den Augen rollen
_________________
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wenn ich mich nicht irre, hatten wir genau diese Diskussion und diese Quelle schon mal. Und wenn ich mich auch weiterhin nicht irre, habe ich bereits damals nach einer zuverlässigeren Quelle für die Behauptungen gefragt... Mit den Augen rollen


Stimmt, Sie halten die Zentralstelle KDV für unseriös, damit wird natürlich alles, was dort an Studien erstellt und Recherchearbeit betrieben wird, für unzuverlässig erklärt. Mit den Augen rollen Wenn die Welt doch nur so einfach wäre.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Stimmt, Sie halten die Zentralstelle KDV für unseriös
Ich kann mich nicht erinnern, das behauptet zu haben.
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