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Verfasst am: 27.08.08, 11:17 Titel: Schweißtest ohne Einwilligung
So, etwas für die klugen Köpfe hier
Nach einer Technoparty fährt Frau A morgens um 4 Uhr mit 3 Personen im Auto vom Gelände der Veranstaltung. Ein paar hundert Meter weiter steht bereits eine Polizeikontrolle und winkt den Wagen heraus.
Nach der üblichen Überprüfung von Führerschein und Fahrzeugschein bittet der Polizist zum Alkoholtest.
Das Ergebnis: 0,00
Alle Insassen werden durchsucht, auch Frau A.
Da sich die Sache mit der Durchsuchung länger hinzieht und es auch kalt ist, möchte Frau A einen Pullover anziehen. Der Polizist verbietet dies und sagt, er möchte erst noch am Hals von Frau A einen Schweißtest machen. Ein anderer Polizist untersucht inzwischen das Auto.
Frau A verweigert diesen, da sie langsam genug hat von der Kontrolle. Es ist kalt und sie möchte nach Hause. Der Polizist, der mit Frau A spricht, nimmt einen Schweißtest in die Hand und erklärt, dass er Frau A auch mit zu einer Blutkontrolle nehmen kann. Frau A sagt, das sie sich lieber Blut abnehmen lässt als sich nun auch noch dem Schweißtest zu unterziehen. In diesem Moment beugt sich der Polizist nach vorn, streift unter dem Hals über die Haut von Frau A und macht ohne Erlaubnis diesen Test.
Frau A ist ziemlich sauer über diesen unerlaubten Körperkontakt!
Der Test war am Ende natürlich auch negativ. Frau A hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen, ist weder zu schnell gefahren noch hat irgendwelche Drogen oder Alkohol zu sich genommen. Die Insassen waren angeschnallt und verhielten sich auch ruhig, ebenso wie Frau A.
Der Polizist sagte, er darf im Zweifelsfall den Test auch ohne Erlaubnis machen. Frau A denkt jedoch anders darüber. Vor allem da sie es auch unverschämt findet, knapp oberhalb des Dekolletés von einem fremden Mann angefasst zu werden.
Was denkt Ihr? _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Die fiktive Frau A sagt ja zu Deiner Frage, da diese Polizeikotrolle fast jedes Wochenende an der gleichen Stelle ist und wirklich jedes Auto und alle Insassen jedesmal komplett durchsucht werden, auch ohne Gründe. Nur von einer bestimmten Veranstaltung zu kommen kann doch nicht Grund sein, jedesmal eine 3/4 Stunde in einer Kontrolle zu landen.
Irgendwann, vor allem wenn es kalt ist und man verboten bekommt sich einen Pullover anzuziehen, hat auch der friedlichste Mensch genug und wird stinkig. Im Krankenhaus wäre es wenigstens warm gewesen _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.08.08, 11:38 Titel:
Solange Frau A an dem Körperkontakt nicht aktiv mitwirken muß, sehe ich hier kein Problem.
Das pulloververbot verstehe ich nicht. M.W. schwitzt man eher, umso mehr man anhat. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
da diese Polizeikotrolle fast jedes Wochenende an der gleichen Stelle ist und wirklich jedes Auto und alle Insassen jedesmal komplett durchsucht werden, auch ohne Gründe. Nur von einer bestimmten Veranstaltung zu kommen kann doch nicht Grund sein, jedesmal eine 3/4 Stunde in einer Kontrolle zu landen
Die süddeutsche Polizei und auch die hiesigen Gerichte sehen das offensichtlich anders, daher sind diese Aktionen wohl als rechtmäßig zu erachten, auch wenn ich die genauen Umstände nicht kenne.
Auch mir passiert es immer noch regelmäßig, dass ich in derartige Kontrollen gerate, warum auch immer .
Der Drogenschnelltest wird sicherlich polizeigesetzlich geregelt und damit auch nicht zu beanstanden sein. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.08.08, 13:28 Titel:
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Der Drogenschnelltest wird sicherlich polizeigesetzlich geregelt und damit auch nicht zu beanstanden sein.
Ich nehme mal an, daß der irgendwo geregelt ist. Das heißt aber noch lange nicht, daß das Vorgehen des Beamten nicht zu beanstanden ist. Und sei es nur deswegen
Jella hat folgendes geschrieben::
knapp oberhalb des Dekolletés von einem fremden Mann angefasst zu werden.
Was also sagt das Polizeigesetz zu der ganzen Aktion (ich nehme mal an, es geht tatsächlich um Bayern - und da habe auch ich schon häufiger lesen können, daß man dort recht - nun, sagen wir mal, flexibel ist bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen)? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Soweit es mir bekannt ist, ist dieser Schnelltest ein freiwilliger Test. Ich würde mir lieber Blut abnehmen lassen, als an so einem Schnelltest teilzunehmen - egal ob es ein Wischtest oder Urin ist.
Denn Schnelltests sind unsicher, auch im Jahre 2008. Es gab genug Berichte, wo die Schnelltests auf abbau Substanzen reagiert haben, die auch auf eine andere Art und Weise entstanden sein können, als durch den Konsum von Betäubungsmittel.
Das Große Problem an dem Schnelltest ist, dass bei einem positiven Ergebnis die Polizei dich als Beschuldigter behandeln darf, also dir z.B. sogar deinen Führerschein abnehmen kann - bis der Bluttest etwas anderes gesagt hat.
Sagen wir mal so..... zuerst müsste die Frau Beschuldigte in einem Strafverfahren sein. Sonst gibt es keine Blutentnahme. Und um das zu werden, muss ein Straftatverdacht begründet werden und sich strafrechtliche Ermittlungen gegen die Frau richten. Die Verkehrskontrolle, die Frage nach Konsum von Drogen, die Verweigerung eines Testes reichen nicht, um ein Strafverfahren zu begründen.
Und welche Rechtsnorm sollte den Schweißtest erlauben - der ist doch wohl nicht erlaubt (h.M.)?
Der Polizist im obigen fiktiven Fall hat falsch gehandelt.
Zuletzt bearbeitet von D.R. am 28.08.08, 06:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
Um das zu beurteilen bräuchten wir vielleicht noch einen neutralen Beobachter.
Worauf hat denn der PVB seinen Verdacht gestützt? Wenn das objektive Anhaltspunkte waren - was wir nicht wissen - hätte er eine BE anordnen können.
Der Schweißtest ist - analog zum Alco Test - freiwillig. Aber was ist das, wenn man gegen den Willen des Probanden doch einen vornimmt?
Abgesehen davon, dass ich es durchaus auch fragwürdig finde, wie der PVB gehandelt hat - so dass denn den Tatsachen entspricht - könnte der da dennoch 'straffrei' rauskommen.
Ich hätte Frau A bei Vorliegen der o. g. objektiven Anhaltspunkten zur Wache geschlörrt und dort gezapft. Das wäre sauber gewesen. _________________ Alles wird gut.
Und das wäre meiner Meinung nach eine schwere Körperverletzung gewesen, welcher ein Richter vorher hätte zustimmen müssen. Und wie wollen Sie den Anfangsverdacht erklären?
Wie auch immer .
Wenn Ihnen jemand mit einer Nadel im Arm rumstochern wollte würden Sie bestimmt auch von Körperverletzung sprechen.
Und es muss sich doch um einen begründeten Verdacht handeln, oder nicht?
Schon richtig. Allerdings muß es nicht der Anfangsverdacht einer Straftat sein, es genügt auch der einer Ordnungswidrigkeit. Siehe den § zur analogen Anwendung der StPO im OWiG.
Soweit ich aber den §81a StPO verstehe, legimiert der übrigens nur eine zwangsweise Untersuchung durch einen Arzt. Mithin vermutet ich, dass die zwangsweise Durchführung des Schnelltestes mangels Rechtsgrundlage eindeutig rechtswidrig ist. Oder gibt es im PAG ernsthaft eine Vorschrift, die das auch ohne Zustimmung der Betroffenen erlaubt? Mithin wäre dann zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde mehr als angebracht, für eine Nötigung dagegen ist vermutlich nicht ausreichend Gewalt im Spiel.
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