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Verfasst am: 13.10.08, 05:17 Titel: Gebühren für die Betreuung?
Hallo, folgender Fall:
die Ehefrau ist nach einem schweren Schlaganfall des Mannes seit 10 Jahren als Betreuerin eingesetzt. Er ist körperlich fit, jedoch geistig geschädigt und bedarf einer stetigen Aufsicht. Die Ehefrau legt dem Gericht gegenüber jedes Jahr die Vermögensverhältnisse dar.
Nun bekommt sie ein Schreiben von der Landesjustizkasse, im dem sie aufgefordert wird, eine Jahresgebühr für die Betreuung ihres Mannes zu entrichten - und das rückwirkend bis zum Jahr 2004.
Ist das wirklich rechtens so und gibt es in diesem Fall nicht auch eine Art "Verjährung" wenn es bis dato versäumt wurde? Ausserdem ist es nicht eher so, dass der Betreuer ein gewisses Entgelt für seine Aufwendungen erhält?
Hinsichtlich der Forderung der Landesjustizkasse: es gibt einen Freibetrag in Höhe von 25.000 Euro, und für jede angefangene 5.000 EUR, um die der Freibetrag überstiegen wird, sind 5 Euro Gebühren zu zahlen. Pro Jahr.
Mir ist nicht ganz klar, warum Sie hier nachfragen. Selbst bei einem Vermögen von 1.000.000 Euro (einer Million) errechne ich nur 975,-- Euro an Gebühren. Das ist doch wirklich nicht zu viel, oder ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.10.08, 11:18 Titel:
Gemäß § 17 Kostenordnung verjähren Ansprüche auf Zahlung von Gerichtskosten in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.
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