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Verfasst am: 10.01.09, 17:33 Titel: Grundbuchschuld und Konsequenzen für Wohnungskäufer
Welche etwaigen Konsequenzen hat Eintragung einer Grundbuchschuld einer Wohnanlage (im Zusammenhang mit einer Teilungserklärung einer ehemaligen Mietwohnanlage) für einen Käufer einer Einzelwohnung in dieser Wohnanlage?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.01.09, 18:39 Titel:
Normalerweise wird die Grundschuld beim Verkauf einer Eigentumswohnung gelöscht, soweit sie die verkaufte Eigentumswohnung belastet. Der Grundschuldgläubiger erhält dann einen Teil des Kaufpreises für die Eigentumswohnung.
... Der Grundschuldgläubiger erhält dann einen Teil des Kaufpreises für die Eigentumswohnung.
Oftmals nicht nur einen Teil, sondern den vollen Kaufpreis. Ein Käufer braucht sich um die eingetragenen Grundschulden nicht kümmern, denn diese werden vom Notar gelöscht. Die Lastenfreistellung ist Fälligkeitsvoraussetzung, d.h. der Käufpreis wird erst dann bezahlt, wenn der Notar die Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers hat.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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