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Jederzeit (sofern es kein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA ist).
Man wird dann aber (zumindest teilweise) doppelte RA-Gebühren haben, je nachdem, in welchem Stadium des Verfahrens gewechselt wird. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Beihilfe bekomme ich nicht, die Anwaltskosten sind bereits gedeckt.
auch rechtsschutzversicherungen lassen die durch einen anwaltswechsel entstehenden mehrkosten nicht einfach so passieren, da sollte man vorher nachfragen. die durch einen wechsel entstehenden mehrkosten muß man normalerweise selbst tragen (es zahlt also weder der gegner, noch eine RSV einfach so). _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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