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ich hätte ein Paket erhalten sollen, war aber nicht zuhause, was zur einer Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten führte.
Demnach hätte ich
a) zur angegebenen Abholstation gehen können um es selbst abzuholen, oder
b) die Benachrichtigungskarte in einen Postbriefkasten einwerfen, um mir das Paket erneut, evtl. auch an eine andere Adresse, zustellen zu lassen.
Ich habe mich für b), also erneute Zustellung entschieden und die Karte an die Versandfirma zurück gesandt.
Die Karte ging scheinbar verloren und das Paket ging nach Ende der Verwahrfrist wieder an den Absender zurück.
Jetzt will keiner dafür gerade stehen - auch wenn der Schaden lediglich die entstandenen Versandkosten sind.
Der Absender hat den Nachweis, das Paket zum Versand aufgegeben zu haben.
Die Versandfirma hat den Nachweis der versuchten Zustellung.
Und was habe ich?
Den schwarzen Peter?
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