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Verfasst am: 25.03.09, 23:00 Titel: Neuansetzung einer Klassenkonferenz nach Formfehlern
Hallo zusammen. Habe folgenden Fall einmal zu erläutern:
Wegen eines Fehlverhaltens wurde einem Schüler eine Klassenkonferenz aufgedrückt. Diese lief alles andere als Verwaltungsrechts-konform (Subjektive Meinung des Sitzungsleiters, Keine Direkte Einhaltung einer Struktur, Keine Nennung von Paragrapfen des Nschg und Tagesordnungspunkt in der Vorladung). Bei dieser Sitzung wurde ein Beschluss gefasst, dem vom Betroffenen widersprochen wird.
Nun meine Frage: Darf die Konferenz einfach neu angesetzt werden, ohne dass ein Protokoll von der ersten Sitzung versendet wurde? Und um noch eine Frage weiterzugehen: Kann eine Klassenkonferenz nach § 61 NschG einfach auf den Status "Nicht gewesen" gesetzt werden und als nicht gewesen betrachtet werden?
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