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Verfasst am: 28.03.09, 13:35 Titel: Zu niedrig berechnete Nebenkosten?
Ich habe heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten (1.09.08 - 31.12.0. Vorab: Im Mietvertrag ist eine Betriebskostenvorrauszahlung von 213€ vereinbart, die Wohnung ist 133qm groß.
Da wir einen Kamin haben und fast ausschließlich nur mit diesem geheizt haben (dies war nicht mit dem Vermieter abgesprochen), entsteht nun folgendes: 30% Grundkosten Heizung: 93,07€ 70% Verbrauchsk. Heizung: 2,35€
Ich hatte ja nun ehrlich mit ein wenig mehr Rückzahlung gerechnet, dafür das wir soviel Holz ranholen mussten! Und wenn ich mir jetzt ausrechne, was passiert wäre, hätten wir geheizt wie die anderen Mieter im Haus... 300-400€ Nachzahlung! Vor uns hat hier eine Familie mit 2 Kindern gewohnt (wir sind zu dritt), ich weiß nicht, wodrauf die kalkulierten Nebenkosten beruhen sollen! Ist das alles rechtens oder steht mir mehr Geld zu?
es ist ein immer wiederkehrender irrtum, in einem haus mit zentraler heizungsanlage nennenswert heizkosten einsparen zu können, wenn man sie herunterdreht (oder den kamin benutzt). da die kosten 30:70 verteilt werden, hat man mit den 30% anteil auch am verbrauch der anderen immer seinen anteil.
natürlich sinkt dadurch den gesamtverbrauch und damit letztlich auch die gesamtsumme. verbrauchen die anderen aber entsprechend mehr, kann man letztlich trotz des sparens da landen, wo man gelandet wäre, wenn man selbst und die anderen die heizung normal benutzt hätte. noch schlimmer wird´s in einem haus mit schichtarbeitern, weil da die heizung sozusagen nie in die nachtabsenkung geht.
ausweg: wohnung mit etagenheizung mieten. wenn da der hahn zu ist, ist er auch zu. bei einer zentralheizung ist zwar ein hanh zu, aber die anderen halt nicht, und da ich - in ihrem fall mit 30%(50% wären auch zulässig) - an den grundkosten beteiligt bin, habe ich da halt meine aktien dran, wenn die anderen heizen. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 28.03.09, 13:54 Titel:
Woraus sollte sich denn der Anspruch ableiten, aus der Tasche des Vermieters noch ein Taschengeld bezahlt zu bekommen?
Es wurde wohl offensichtlich verabredet, dass der Mieter die auf ihn entfallenden Kosten in der Höhe trägt, in der sie anfallen. Dafür kann eine Abschlagszahlung vereinbart werden, muss aber nicht. Im Prinzip kann also dabei jede beliebige Höhe angesetzt werden, die zwischen 0 und ca 100 % liegt. Sie darf nur nicht unangemessen hoch sein. Einen Anspruch, dass die Vorauszahlungen sich mit den tatsächlichen Kosten oder gar mit den Erwartungen des Mieters decken, gibt es aber nicht.
Bei den 'Selbstheizern' gibt es immer wieder das Problem, dass sie am Ende nicht einsehen wollen, dass der eigentliche Kostenfaktor nicht die Nutzung, sondern die Bereitstellung der Wärme darstellt. Wer lieber seinen Kamin hernimmt, läßt die Heizung im Keller zwar umsonst, aber eben nicht kostenlos herumwerkeln. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wäre eine Nachzahlung rechtens gewesenm hätten wir normal geheizt und der Vermieter die Nebenkosten einfach nur komplett falsch kalkuliert?
Es sind ja schließlich lediglich 110Euro Heizkosten für 133qm eingeplannt? Die anderen Mieter scheinen wesentlich mehr zu heitzen... (30% machen breits 93€ aus, 100% wären 310€,WENN WIR NICHT HEITZEN, sonst bestimmt 400+, da wir die größte Wohnung haben).
Wäre eine Nachzahlung rechtens gewesenm hätten wir normal geheizt und der Vermieter die Nebenkosten einfach nur komplett falsch kalkuliert?
ja.
DrBokelmann hat folgendes geschrieben::
Es sind ja schließlich lediglich 110Euro Heizkosten für 133qm eingeplannt?
ja, und ? dann zahlen sie doch einfach mehr voraus.
etwas anderes wäre das alles hier nur, wenn sie bewußt über die tatsächliche höhe der zu erwartenden betriebskosten nicht aufgeklärt worden wären und die wohnung bei kenntnis deshalb nicht angemietet hätten - bitte beachten sie den kausalzusammehang und die tatsache, dass all das sie beweisen müßten.
bei der heizung reicht dem vermieter wahrscheinlich der hinweis darauf, dass er ja nun wirklich nicht wissen könne, dass sich die gaspreise erhöhen und/oder wie warm es seine mieter gerne hätten. sie müssen nicht die kosten vergleichen, sondern den verbrauch. wenigstens bisher können vermieter nix dafür, wenn gaspreise steigen. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Vielen Dank für die Anworten! Ich bin ja auch gar nicht unglücklich über eine Rückzahlung.
Allerdings steht im Mietvertrag "nur 213€ Betriebskosten", dass lediglich 110Euro davon für Heizkosten einberechnet sind, war mir selbstverständlich nicht bewusst. In meiner letzten Wohnung habe ich sparsam geheizt und eine größere Nachzahlung bekommen als in dieser, wo wir gar nicht die Heizung benutzen.
Verfasst am: 28.03.09, 16:30 Titel: Re: Zu niedrig berechnete Nebenkosten?
DrBokelmann hat folgendes geschrieben::
I
Ist das alles rechtens oder steht mir mehr Geld zu?
Ob Ihr Vermieter oder Verwalter nun richtig gerechnet hat können sie nur anhand der Rechnungen sehen und wenn sie dann noch wissen mit welchem Verteilungschlüssel gerechnet wurde können sie die Nebenkosten durchaus nachvollziehen.
Ich habe letztens ein Immobilienangebot von der Sparkasse bekommen, wo die Nebenkosten pro m² auf 2 € angesetzt waren, durchaus üblich meinte der Immomarkler _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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