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Verfasst am: 20.06.05, 20:53 Titel: Kunde zahlt nicht. Was tun?
Ich schildere Euch mal "kurz" meinen Fall, mich wuerde Eure Meinung interressieren, was Ihr machen wuerdet...
Angefangen hat's, indem ein Ex-Arbeits-Kollege auf mich zugekommen ist und einen "kleinen Shop mit dazugehoeriger Webseite" haben wollte. Nix grosses meinte er, nur ein paar Seiten.
Nach ein paar Tagen Planung hab ich dann die Seite fuer OSCommerce umgesetzt, Kunde war auch zufrieden, Shop stand innerhalb einer Woche. Dann fiel ihm ein, dass er das Design langweilig findet und doch ein komplett neues Design will.
Also nochmal von Null angefangen. Da das Design _sehr_ komplex war, dauerte es etwas. Ausserdem wollte der Kunde aber so schnell wie moeglich online gehen, weshalb ich mich dann auf die Webseite stuerzte und fertig gemacht habe (fuer ein CMS, welches er "gekauft" hatte, Templates geschrieben, Kontaktformulare erstellt, etc.). Und weil es so schnell gehen musste, hab ich seine Domain per KK uebernommen, allerdings, weil ich einen Namen eintragen musste und seine Daten gerade nicht zur Hand hatte, mit meinen Namen als Inhaber.
Nun hab ich ihm Anfang Juni das Adminmenue gesperrt, und eine Rechnung geschrieben (statt geleisteten 180 Stunden hab ich nur 100 berechnet und als Stundensatz nur 20 EUR verlangt, Rechnung daher 2000 EUR). Webseite laeuft wie gewohnt. Gestern hab ich nun einen Brief bekommen, in dem er mich auffordert, die Domain rauszuruecken.
Allerdings: Wenn ich das mache, dann installiert er das CMS woanders und ich sehe mein Geld nie.
Was wuerdet Ihr in diesem Fall machen? Hat er ueberhaupt ein Recht auf die Domain, immerhin stehe ich als Eigentuemer bei der Denic.
Mal anders gesagt, solange Ihr Ex-Arbeits-Kollege kein vertrag mit der Domain beim Markenamt gemacht hat gehört die Domain denjenigen der sie bestellt hat.
Edit: Falls er nicht zahlt dann können Sie ein Inkassoverfahren machen, aber über einem Rechtsanwalt!!
Zur Erlaeuterung: Mit der Firma habe ich eigentlich nichts zu tun, ausser dass ich deren Webseite mache (quasi als Art "Agentur").
Wegen der Domain: Die Domain wurde bereits vorher von ihm angemeldet, ich habe sie wegen eines Serverumzugs lediglich uebernommen, allerdings mit meinem Namen darin.
Zudem kommt noch hinzu, dass er den Webspace, welchen er bei mir gehabt hat, auch ordnungsgemaess gezahlt hat.
Die Domain ist grundsätzlich das Eigentum Ihres Kunden.
Als Provider/Agentur verwalten Sie diese Domain lediglich.
Ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain Ihres Kunden haben Sie lediglich dann, wenn es sich bei den offenen Forderungen um die Domaingebühren handelt.
Handelt es sich wie in diesem Fall um andersartige Forderungen, dürfen Sie die Domain des Kunden nicht als Pfand missbrauchen.
Natürlich ist es in Ihrem Fall einfach und zweckmässig, als Druckmittel erstmal die Hand auf der Domain zu halten.
Allerdings sollten Sie dabei einschätzen können, wie gross die Gefahr ist, dass Sie von Ihrem Geschäftspartner verklagt werden.
Bei einem Online-Shop könnten hier auch evtl. Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
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