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ich habe dem Nachbarn, in einem Schreiben, also keine Baulaszeintragung, zugestanden eine Hütte in der Abstandsfläche zu errichten.
Kann ich dieses Widerrufen? Es ist doch ein Vertrag nach BGB und dieser müßte zu kündigen sein.
Das kann auch eine schuldrechtliche Vereinbarung sein, die Sie zur Duldung der Hütte verpflichtet.
Grenz hat folgendes geschrieben::
ich habe dem Nachbarn, in einem Schreiben, also keine Baulaszeintragung, zugestanden eine Hütte in der Abstandsfläche zu errichten.
Kann ich dieses Widerrufen? Es ist doch ein Vertrag nach BGB und dieser müßte zu kündigen sein.
Verfasst am: 27.10.04, 08:16 Titel: Die abgegebene Erklärung....
hat keine baurechtliche Bedeutung und dürfte von der zuständigen Bauordnungsbehörde gar nicht anerkannt werden. Tut sie sieses doch, dürfte es zumindest gegenüber ihr kein Problem sein, die Erklärung zurückzuziehen.
Verfasst am: 27.10.04, 08:36 Titel: Kündigung Vertrag
Da der Nachbar die Hütte ja aber in Treu und Glauben an den sog. "Vertrag" errichtet hat, sind die Parteien schon erstmal an diese schriftliche Fixierung gebunden!!
Eine Kündigung (weil der Nachbar viell. nicht mehr der "Freund" ist) und somit ein Verlangen des Abriss sollte zwar möglich sein, jedoch sind hier nun Kosten durch die Errichtung des Baus entstanden, über die auch zu verhandeln gilt . Es sei denn, dass auflösende Bedingungen in den Vertag einformuliert wurden!
Zunächst einmal ist eine Hütte iin einer Größe von bis zu 7,5 qm zumindest in NRW innerhalb der Abstandflächen zulässig. Dazu können Bebauungspläne etwas regeln. Abgesehen davon haben Sie durch das Schreiben formell ihre nachbarrechtlichen Abwehransprüche verwirkt., d.h. die Bauaufsichtsbehörde kann zwar tätig werden, sie können sie aber nicht dazu zwingen.
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