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Sagen wir's so, ein Recht auf Nichteinziehung hast du nicht, aber sein geraumer Zeit verzichtet die BW darauf, Verheiratete (oder gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebensparnerschaft Führende) einzuziehen.
Wenn du dem Kreiswehrersatzamt diese Umstände mitteilst, könntest du Glück haben.
Da du aber offensichtlich schon einen Einberufungsbescheid hast, könnte das Ganze schwieriger werden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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