Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich glaube es sind 4 Wochen, außer wenn Du, wie es in meinem Fall war, eine Vorankündigung bekommst. Da kann der Einberufungsbescheid auch nur eine Woche vor der Einberufung kommen.
Nach meinen Kenntnissen bewegt sich die Zahl derer, die noch zum Bund eingezogen werden, inzwischen nur noch im fünfstelligen Bereich, d.h. lediglich 15% eines Jahrgangs leisten noch den Wehrdienst. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand nicht dienen muss und dafür nach der Ausbildung gleich voll verdienen darf.
Leider werden halt bevorzugt Wehrpflichtige, mit abgeschlossener Ausbildung, Abitur oder sogar Studenten eingezogen, weil es den Kreiswehrersatzämtern an qualifizierten Wehrpflichtigen mangelt. So hat es mir ein Sachbearbeiter erzählt.
Nach meinen Kenntnissen bewegt sich die Zahl derer, die noch zum Bund eingezogen werden, inzwischen nur noch im fünfstelligen Bereich, d.h. lediglich 15% eines Jahrgangs leisten noch den Wehrdienst. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand nicht dienen muss und dafür nach der Ausbildung gleich voll verdienen darf.
Leider werden halt bevorzugt Wehrpflichtige, mit abgeschlossener Ausbildung, Abitur oder sogar Studenten eingezogen, weil es den Kreiswehrersatzämtern an qualifizierten Wehrpflichtigen mangelt. So hat es mir ein Sachbearbeiter erzählt.
Das ist auch so, hat mir das Verteidigungsministerium in einem Schreiben an mich auch mal bestätigt. (Stand allerdings nur zwischen den Zeilen so drin.) Alle Hauptschüler, die ich kenne und auch beim Bund waren, waren dies nur, weil sie das KWEA immer und immer wieder gebittet und gebettelt hatten, endlich eingezogen zu werden. Bei einigen wurde sogar die Musterung "vergessen".
Hab genau das gleiche Problem. Werd zum 1.4. eingezogen. Hab Widerspruch eingereicht weil ich einen befristeten Vertrag hab. Wurde aber mit der Begründung zurückgewiesen das es keine besondere Härte ist sondern nur normale Härte.
Würde es den Sinn machen einen Anwalt einzuschalten oder ist das nur herrausgeworfenes Geld?
Kannst es ja auch mit Überprüfungsuntersuchung versuchen. Mir wurde auch geraten einen Anwalt einzuschalten, sollte es mit Widerspruch und Untersuchung nicht klappen.
Hab genau das gleiche Problem. Werd zum 1.4. eingezogen. Hab Widerspruch eingereicht weil ich einen befristeten Vertrag hab. Wurde aber mit der Begründung zurückgewiesen das es keine besondere Härte ist sondern nur normale Härte.
Würde es den Sinn machen einen Anwalt einzuschalten oder ist das nur herrausgeworfenes Geld?
Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)
Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)
Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)
Dieses Schreiben vom KWEA ist - milde ausgedrückt - eine Frechheit! War bei mir vor zwei Jahren auch nicht anders, als ich mit meinem Anliegen bis zur Wehrbereichsverwaltung vorstieß. Von dort bekam ich die Auskunft, dass ich durch eine Einberufung zum Bund "keinerlei berufliche Nachteile" zu erleiden hätte. Wenige Tage später, nämlich einen Tag vor meinem Geburtstag, bekam ich dann noch die Einberufung zum Bund. Wie bei mir hilft Ihnen wahrscheinlich nur noch eines: Schnellstmöglichst verweigern!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.