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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 18.04.08, 14:39 Titel: |
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Zitat: | Jedes Rechtsgut / Grundrecht hat Schranken.
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Art. 1 I GG? |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 18.04.08, 14:54 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Jedes Rechtsgut / Grundrecht hat Schranken.
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Art. 1 I GG? |
Touché |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 18.04.08, 16:55 Titel: |
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Kann es keine Situation geben, in der die Wahrung der Würde des A ein Antasten der Würde des B verlangt? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 18.04.08, 17:28 Titel: |
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Nein, zumindest niemals durch den Staat. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 18.04.08, 17:59 Titel: |
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Weil nicht vorstellbar oder weil Grundgesetz? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 18.04.08, 18:23 Titel: |
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Weil Artikel 1 Absatz 1 GG in diesem einen Fall eben (aus gutem Grund) keine Schranke vorsieht.
Letztlich trotzdem schwammig, da man sich in der Praxis über den Leitbegriff/ die Eröffnung des Schutzbereichs den Kopf zerbrechen muss (ich zum Glück nicht, das BVerfG bei Gelegenheit schon...). |
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skayritera FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 12.05.08, 09:55 Titel: |
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Aber auch das Hausrecht kann beschnitten werden! Oder?
Da kennt ich zwei Beispiele:
Beispiel Nr. 1 -> Taschenkontrolle im Supermarkt.
Früher durfte das Kassenpersonal (oder auch andere Angestellten oder der Ladendetektiv) Taschenkontrolle bei den Kunden durchführen, unabhängig ob ein konkreter verdacht auf ein Diebstahl vorgelegen hat oder nicht. Und die Verweigerung der Taschenkontrolle durch das Personal wurde häufig mit Hausverbot geahndet.
Aber im Jahre 96 hat der BGH damit ein Ende gemacht, weil dies ein Eingriff in der Persönlichkeitsrechte des Kunden darstellt. Und die Taschenkontrolle darf nur durch die Polizei durchgeführt werden und der Kunde hat im diesem Fall das Recht drauf zu bestehen, dass diese gerufen wird und das Personal oder Ladendetektiv darf den Kunden für max. 2 Stunden Festhalten bist die Polizei eintrifft. Aber der Filialleiter kann leider weiterhin Hausverbote erteilen und Hausverbote müssen leider leider leider nicht begründet werden.
Beispiel Nr. 2 -> Eigene Getränke im Fitnessstudio.
Früher durften die Fitnessstudio-Besitzer das mitbringen von eigener Getränke verbieten, dies wurde auch durch das Hausrecht gedeckt. Aber das OLG Brandenburg hat auch damit ein Strich durch die Rechnung gemacht, siehe hier: [Link entf. von SH] _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 12.05.08, 10:00 Titel: |
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Nahezu jedes Grundrecht findet seine Schranken in kollidierenden Verfassungswerten (also z.B. anderen Grundrechten).
Und als Stammuser solltest Du die Regeln bezüglich dem Einstellen von Links eigentlich kennen. |
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skayritera FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 25.05.08, 09:45 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Nahezu jedes Grundrecht findet seine Schranken in kollidierenden Verfassungswerten (also z.B. anderen Grundrechten).
Und als Stammuser solltest Du die Regeln bezüglich dem Einstellen von Links eigentlich kennen. |
Sorry das wollte ich nicht.
Aber auf jeden Fall wollte ich sagen, dass dieses Hausrecht auch kein unbeschneidbares Rechtsgut ist. Oder? _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 25.05.08, 09:58 Titel: |
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skayritera hat folgendes geschrieben:: | Aber auf jeden Fall wollte ich sagen, dass dieses Hausrecht auch kein unbeschneidbares Rechtsgut ist. Oder? |
Haben wir das nicht schon etliche Beiträge vorher festgestellt? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 25.05.08, 09:58 Titel: |
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Doppelte Negation, juhu
Wie aber vorher schon gesagt, kein Grundrecht ist schrankenlos. |
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