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Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Einfach den Eltern das Kindergeld streichen wenn die die Kinder nicht in den Kindergarten geben. Eine Pflicht braucht man gar nicht einführen, dass kappt auch mit finanziellen Anreizen

Bei ALG II wird das Kindergeld auf die Regelleistung angerechnet. Es wäre damit ein Nullsummenspiel und hat auf die Einkommenssituation dieser Familien keinerlei Auswirkungen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wiso was spricht dagegen es trotzdem anzurechen? Kann man alles regeln Winken
Da wo staatliche Transferleistungen gezahlt werden kann man ja noch problemloser streichen wenn jemand nicht wie gewünscht handelt...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf,

die Regelleistung des ALG II für ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt 211,- €uro im Monat. Darin sind alle Aufwendungen für ein Kind enthalten (Kleidung, Nahrung, Taschengeld, anteiligen Strom, Möbel, Hausrat und Schulbedarf). Das Kindergeld beträgt 154,- €uro. Dieses Kindergeld erhöht jetzt aber nicht die für das Kind zur Verfügung stehenden Mittel, sondern reduziert die Regelleistung auf 57,- €uro. Fließt jetzt kein Kindergeld, dann erhöht sich die Regelleistung für dieses Kind wieder auf 211,- €uro.

Daher ist dein Vorschlag mit der Streichung des Kindergeldes Unsinn, weil Mittel dieses Kindes nie den Betrag von 211,- €uro übersteigt, solange das Kind zur Bedarfsgemeinschaft eines ALG II - Empfängers gehört.

Liebe Grüße

Klaus
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Einfach den Eltern das Kindergeld streichen wenn die die Kinder nicht in den Kindergarten geben. Eine Pflicht braucht man gar nicht einführen, dass kappt auch mit finanziellen Anreizen


So einfach ist das nicht, da mit dem Kindergeld der Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht erfüllen muß.

Ich ging nicht gerne in den Kindergarten (Scheiß System, dahte ich mir damalls, wie kommen diese Tanten nur auf die Idee, sie könten mir vorschreiben was ich zu tun habe? Das darf, wenn überhaupt, nur meine Mama).

Meine Kinder hab ich dann trotzdem in den Kindergarten gebracht. Denen hat es gefallen. Naja, mir hat die junge Erzieherin meiner Kinder auch wesentlich besser gefallen als jene gestrenge Diakonissin, die damals in "meinem" Kindergarten tätig war.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
...wenn jemand nicht wie gewünscht handelt...

Naja - mal unabhängig von der diskussionsbedürftigen und vom Dipl-Soz auch schon hinterfragten/nachgerechneten Sanktionsforderung: Gewünscht und gesetzlich vorgeschrieben (und damit sanktionierbar) sind ja immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Letzteres scheitert darüber hinaus auch schon daran, wie Klaus auch anmerkte, dass es ja gar nicht genug Plätze für alle Kinder gibt. Und legt man ein Mindestmaß an Qualität an, dürften's nochmal ein paar weniger sein.

Bislang sind wir jedoch noch bei der Frage, ob es überhaupt eine Pflicht geben soll. Die Durchsetzung wäre dann ja eine ganz andere Baustelle.

Ich persönlich würde sagen nein. Hier und da seh' ich jedoch Kinder, für die würd ich mir eine solche Pflicht wünschen.

Gruß
Rena

PS: @Klaus
Jupp, die "Wir machen jetzt mal auf Familie aber nicht so richtig, wir tun nur so aber macht sich gut"-Politik ist hier und da schon ein Trauerspiel. Traurig
Wobei ich da gar keine einzelnen Politiker meine, aber eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners haut halt jeden noch so guten/gutgemeinten Ansatz zusammen, nicht nur in dem Bereich.


Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 06.08.08, 01:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
...
Bislang sind wir ja noch bei der Frage, ob es überhaupt eine Pflicht geben soll.
...

Hallo Rena,

bei den Kindergärten hat der Bund zwar die Rahmengesetzgebungskompetenz (SGB VIII). Die Bundesländer sind für Ausführungsgesetze zuständig, und die Gemeinden und Eltern tragen die Kosten. Eine Kindergartenpflicht wird allein schon am Geld scheitern, da unserer Staat nur sehr widerwillig bereit ist, in unsere Zukunft zu investieren. Die Interessen von Kinder und Jugendlichen interessieren unseren politisch Verantwortlichen relativ wenig. Sonntagsreden, Lippenbekenntnisse und Weihnachtsansprachen sind da wesentlich preiswerter. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 08:16    Titel: Re: Kindergartenpflicht! Gab es schon mal? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
....
eine Kindergartenpflicht hat es nach 1945 in Westdeutschland nie gegeben; auch nicht unter dem damals gültigen Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Dies wäre im übrigen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar.....

Die Erfahrung mit der "Erziehung im Nationalsozialismus" führte dazu, das "Erziehungsrecht der Eltern" vor der "Erziehungspflicht" gestellt wurde.


Das kann ich so nicht bestätigen.

Die von den Nationalsozialisten eingeführte Schulpflicht wurde nach 1945 nicht wieder abgeschafft und durch die bis dahin bestehende Bildungspflicht ersetzt. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Lediglich das Reichsschulpflichtgesetz wurde durch die entsprechenden Schulgesetze der Länder ersetzt, inhaltlich soweit es die Schulpflicht betrifft, allerdings übernommen, einschließlich der zwangsweisen Zuführung.

Zitat:
Bislang sind wir jedoch noch bei der Frage, ob es überhaupt eine Pflicht (zum Kindergartenbesuch) geben soll.


Warum sollte es die geben?

Zitat:
Eine Pflicht könnte hier einen zumindest einigermaßen gleichen Ausgangspunkt in der Bildung bewirken und wäre demnach produktiv.


Letztlich war dieses Argument - neben der Erziehung zum Nationalsozialismus - auch für die Einführung der Schulpflicht maßgebend. Kurz gesagt: Gleichmacherei.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,

Kindergärten sind/waren Einrichtungen der Jugendhilfe/Jugendwohlfahrt und hat mit dem Schulwesen nichts zu tun und fallen/fielen in den Zuständigkeitsbereich der Jugendämter.

Daher haben die Schulgesetze bezüglich der Kindergärten keinerlei Bedeutung. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Kindergärten sind/waren Einrichtungen der Jugendhilfe/Jugendwohlfahrt und hat mit dem Schulwesen nichts zu tun und fallen/fielen in den Zuständigkeitsbereich der Jugendämter.

Daher haben die Schulgesetze bezüglich der Kindergärten keinerlei Bedeutung. Winken


Der o.g. Link "Erziehung im Nationalsozialismus" bezieht sich aber schon auf die Schule.

Und mir erschließt sich die Behauptung, eine Kindergartenpflicht verstoße gegen das Grundgesetz nicht, wenn die Schulpflicht nicht dagegen verstößt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Naja - mal unabhängig von der diskussionsbedürftigen und vom Dipl-Soz auch schon hinterfragten/nachgerechneten Sanktionsforderung:

Kann man ja auch umgekehrt sehen. Man nimmt ja eigentlich keinem was weg. Es gäbe auch keine Pflicht. Man knüpft nur den Erhalt von staatlichen Transferleistungen an bestimmte Bedingungen. Wer die Transferleistungen haben will muss halt nur bestimmte anforderungen erfüllen. Wem die nicht passen kann das ja für sich so entscheiden bekommt dann aber eben die Transferleistung nicht.

Ich bin unabhängig vom Kindergeld prinzipiell immer gegen Zwang und Bevormundung seitens des Staates...

Zitat:

So einfach ist das nicht, da mit dem Kindergeld der Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht erfüllen muß

Ja es wird aber wohl nicht verfassungsrechtlich bedenklich sein, den erhalt bzw. den Anspruch an bestimmte bedinungen zu knüpfen. Eine davon ist ja z.B. das man "ein Kind" ist oder sich halt noch in der Ausbildung befindet. Da lassen sich doch einfach weitere Bedinungen dranhängen ohne das der Staat seine verfassungsrechtliche Pflicht nicht erfüllt...
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Naja - mal unabhängig von der diskussionsbedürftigen und vom Dipl-Soz auch schon hinterfragten/nachgerechneten Sanktionsforderung:

Kann man ja auch umgekehrt sehen. Man nimmt ja eigentlich keinem was weg. Es gäbe auch keine Pflicht. Man knüpft nur den Erhalt von staatlichen Transferleistungen an bestimmte Bedingungen. Wer die Transferleistungen haben will muss halt nur bestimmte anforderungen erfüllen. Wem die nicht passen kann das ja für sich so entscheiden bekommt dann aber eben die Transferleistung nicht.

Ich bin unabhängig vom Kindergeld prinzipiell immer gegen Zwang und Bevormundung seitens des Staates...

Zitat:

So einfach ist das nicht, da mit dem Kindergeld der Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht erfüllen muß

Ja es wird aber wohl nicht verfassungsrechtlich bedenklich sein, den erhalt bzw. den Anspruch an bestimmte bedinungen zu knüpfen. Eine davon ist ja z.B. das man "ein Kind" ist oder sich halt noch in der Ausbildung befindet. Da lassen sich doch einfach weitere Bedinungen dranhängen ohne das der Staat seine verfassungsrechtliche Pflicht nicht erfüllt...



du unterliegst offenbar einem Irrtum. KG ist KEINE Transferleistung, ist KEIN soziales Geschenk. Es ist an nichts sonst geknüpft als an die Tatsache, dass Eltern für ihre Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind. die Mehrheit aller Eltern kommt dieser Pflicht auch gerne, selbstverständlich und vollumfänglich nach.
So, wie jeder Arbeitnehmer zu leistenden Unterhalt an seine Exfrau, seine Schwiegermutter, seine Oma vom zu versteuernden Einkommen abziehen kann (so er dort Unterhalt zahlt), so darf auch jeder Vater/jede Mutter den an ihr Kind zu leistenden Unterhalt (im Sinne eines Existenzminimums) vom eigenen Einkommen abziehen. dies ergibt letztlich den Sinn des Kindergeldes. Es kann schließlich auch jeder Unternehmer das an seine Angestellten gezahlte Gehalt abziehen, bevor er seine Einnahmen versteuert.
Es kann einfach keinerlei andere Bedingungen an den Bezug des KG geben. Zumal das KG nicht einmal den Kindern zusteht, sondern einzig und allein den es versorgenden ELtern. Und es ist auch nichts, was die ELtern bekommen, sondern es ist ein Zurückgeben zuviel gezahlter Einkommenssteuern. Mit dem KG zahlt der Staat lediglich das zurück, was er ihnen an Einkommenssteuern zuviel abzieht.
Welche Bedingungen sollten daran zu knüpfen sein???

Ja, wenn es denn ein *Geschenk* wäre.......aber das ist es eben nicht.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Welche Bedingungen sollten daran zu knüpfen sein???

Einfach genau lesen. Hab ich doch geschrieben: Den Besuch eines Kindergartens Smilie

Ich habe auch nicht gesagt das ich dafür oder dagegen bin sondern nur gesagt, wenn man denn eine Pflicht einführen wollte dann würde ich es Bevorzugen kein Pflicht einzuführen, sondern einfach nur bestimmte zahlungen unter bestimmten Bedinungen zu leisten.

Das das aktuell so nicht ist, darüber will ich mich ja nicht streiten. Aber das man es auch einfach anderes regeln könnte, das behaupte ich weiterhin. Es bringt da vergleichsweise wenig zu argumentieren, dass es jetzt anders ist.
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
[Aber das man es auch einfach anderes regeln könnte, das behaupte ich weiterhin. Es bringt da vergleichsweise wenig zu argumentieren, dass es jetzt anders ist.


*man* kann es eben NICHT anders regeln!
Da per GG das Existenzminimum steuerfrei zu sein hat- und zwar für jeden, auch für Kinder- lässt das Kindergeld sich nicht an Bedingungen knüpfen.
Und da ist wirlich keine Diskussion vonnöten.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 06.08.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Da per GG das Existenzminimum steuerfrei zu sein hat- und zwar für jeden, auch für Kinder- lässt das Kindergeld sich nicht an Bedingungen knüpfen.

Sorry aber das ist kein Grund warum man das nicht ändern könnte. Auch das GG lässt sich mit entsprechenden Mehrheiten ändern die z.B. eine große Koalition zustande bringen würde und auch lässt sich ein Existenzminimum andersweitig abbilden und vom Kindergeld entkoppeln. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Zitat:

Und da ist wirlich keine Diskussion vonnöten.

Je eben ihr diskutiert immer, das das bei der aktuellen Gesetzlage nicht gehen würde. Wozu gibt es aber wohl einen Gesetzgeber der das ändern kann wenn er denn will und die entsprechenden Mehrheiten zusammen bekommt...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf,

eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:

Art. 6 II GG hat folgendes geschrieben::
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
...


Nicht von ungefähr findest du genau diesen Absatz in § 1 Abs. 2 SGB VIII wieder. Das Bundesverfassungsgericht müßte und würde jedes Gesetz kassieren, welches eine Kindergartenpflicht einzuführen beabsichtigt.

Die Eltern können selbst entscheiden, wer ihre Kinder erziehen soll. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr eines Kindes ist in § 24 SGB VIII verankert. Wie ich schon weiter oben ausgeführt habe, sind die Bundesländer für die Ausführungen zuständig. Meines Wissens haben alle Bundesländer ein eigenes Ausführungsgesetz (meist Kindergartengesetz o.ä.) erlassen. Schon jetzt läßt sich dieser Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht erfüllen, weil nicht alle Bundesländer ausreichende Kindergartenplätze zur Verfügung stellen. Nicht alle Kommunen sind in der Lage, diese Plätze zu finanzieren und in Städten mit hoher Arbeitslosigkeit reichen die Elternbeiträge zur Mitfinanzierung aus. Die meisten Kindergartenplätze werden von freien Trägern (mehrheitlich der Kirche) zur Verfügung gestellt. Sinkende Kirchensteuereinnahmen haben ihre Spuren in der Kindergartenlandschaft hinterlassen.

Ferner gilt in der Jugendhilfe das Subsidiaritätsprinzip. Der Staat darf erst eigene Einrichtungen unterhalten, wenn kein freier Träger (meist Wohlfahrtsverband) bereit ist, diese Einrichtung vorzuhalten. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Trägerautonomie und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Neben dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht gibt es im SGB VIII das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.

Seit 1974 befasse ich mich mit Jugendhilferechtsfragen und kenne alle Vorhaben und Gesetzesentwürfe seit dieser Zeit bis heute. Eine Kindergartenpflicht kann und wird es nie geben. Wenn es diese Pflicht nicht geben kann, dann brauchen wir uns über Sanktionen wirklichen keinen Kopf zu machen.

Daher sind deine Vorschläge zwar populär, aber wir könnten uns in diesem Fall auch über den Sack in China unterhalten, der irgendwann mal umfallen kann. Winken

Politisch aktuell ist im Augenblick die Betreuung der unter 3jährigen. Hier ist eine heftige Diskussion zwischen dem Betreuungsgeld (Herdprämie) und dem massiven Ausbau der Kinderkrippen entfacht. In diese Diskussion knallte das alte Erziehungsgeld und das neue Elterngeld.

Hier prallen Meinungen der Konservativen (Familienerhaltung = Betreuungsgeld) und der Sozialdemokraten (Ausbau der Einrichtungen) aufeinander.

Wenn aber Bildungsbenachteiligung auf Grund schwieriger sozialer Herkunft beseitigt werden soll, dann müssen die Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen ausgebaut werden. Mit der Gießkanne ein- bis zweihundert €uro über alle Familien gestreut, löst dieses Problem nicht wirklich.

Das höhere Elterngeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte den Anreiß zum Kinderkriegen der bildungsnahen Eltern fördern. Ob diese Rechnung aufgeht, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Familienpolitik ist (k)ein Stammtischthema. Darüber gestritten wird aber seit den 60er Jahren.

Einfache Lösungen hat keiner parat. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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