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Anmeldungsdatum: 28.09.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links
Verfasst am: 11.09.08, 14:18 Titel:
thp114 hat folgendes geschrieben::
...Die mündliche Beteiligung war im Klassenvergleich keineswegs eine sechs. Schüler, die wegen der Zensur im Zeugnis gefragt wurden, stuften den Schüler eher zu den Mitschülern ein, die mündlich eine zwei bekommen haben...
Und wie erklärt der Lehrer diese Diskrepanz _________________ -------------------------
8tung Mensch das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 11.09.08, 14:23 Titel:
Ich dachte immer, es gäbe keine Unterscheidung mehr zwischen Großem und Kleinem Latinum. Also bei mir war es vor ein paar jahren zumindest so, dass im Zeugnis nur sinngemäß stand: Latinum bestanden. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Für bestimmte Studienfächer ist das große Latinum immer noch zwingend.
Nein. Denn es gibt Bundesländer, da gibt es das nicht mehr in "groß" und "klein", sondern nur noch in "beinhaltet" oder "beinhaltet nicht". NRW gehört dazu. Prinzipiell wird das Latinum in NRW nur mt einem Abgangs- oder Abschlusszeugnis zuerkannt. Wenn ein Schüler also die Schule wechselt (Abgangszeugnis), wird ihm ein Latinum bescheinigt (oder eben auch nicht) oder wenn er einen Abschluss gemacht hat (Fachhochschulreife z. B.). Das steht in der APO-GOst von NRW. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Aber es geht bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht um die Zensur, sondern darum, dass dies ein Durchfallen mit Ansage vorab der Leherin war ! Der Schüler hatte keine Chance!
Mit dem Ziel, dass die Lehrerin mal lernt, dass Sie nicht machen kann, was sie will.
Ich verstehe Ihren Zorn über die ungerechte, willkürliche und herabwürdigende Haltung der Lehrerin gut. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist aber nicht dazu geeignet, diesen berechtigten Zorn in positive Aktionen umzusetzen. Möglicherweise führt sie intern schon zu einer Rüge an die Lehrerin, aber nach außen hin wird sie abgeschmettert.
Zitat:
Für bestimmte Studienfächer ist das große Latinum immer noch zwingend.
Welche?
Ihr Sohn wird auch in seinem weiteren Leben auf schikanöse, übermächtige Menschen mit Persönlichkeitsstörungen treffen. Er soll sich in den Auseinandersetzungen mit solchen A.... nicht aufreiben. Er soll auf seinen Rechten bestehen, aber fruchtlose Auseinandersetzungen meiden. Machen Sie es ihm vor, am nachhaltigsten lernt man an guten Vorbildern:
Vergessen Sie die DAB. Konzentrieren Sie sich auf den Widerspruch gegen die Zeugnisnote. Eine höhere Gewichtung der mündlichen als der schriftlichen Noten im Fach Latein ist nicht mit sachlichen Argumenten zu begründen, das ist offensichtlich reine Willkür, um die Gesamtnote ebenso willkürlich vergeben zu können.
Fordern Sie als erstes eine schriftliche Erläuterung des Notenschlüssels. Fragen Sie, wie die mündlichen Noten zustande kamen. An wie vielen und welchen Tagen wurden mündliche Noten aufgeschrieben? Was wurde dabei wie gewichtet?
Ich wünsche Ihnen einen langen Atem, Durchhaltevermögen und schlussendlich viel Erfolg!
In diesem Falle müsste man halt den Notenschlüssel kennen. Aber laut diesem (normalen ?) Schlüssel, würde der Schüler eine glatte 4 bekommen.
Nur mal zum Verständnis: Ist nicht eine 4,6 ohnehin eine 5?
Zur Bemerkung der Lehrerin, dass der Schüler nicht bestehen würde: Ich verstehe das eher als eine Art Voraussagung aufgrund bekannter Schlechter Leistungen, nicht, dass die Lehrerin meint, sie wird ihn nicht bestehen lassen. _________________ ______________________________________________
habe keine
- bei eigentlich jedem Studiengang (wo benötigt) kann Latein an der Uni belegt werden-
Dies ist aber ungleich schwerer als das Latein welches in der Schule angeboten wird - erfahrungsgemäß
Trotz des Ärgers würde ich diese Note einfach "vergessen"..
Egal ob nun der Schüler mangels Leistung oder der Lehrer mangels Wollens schuld ist..
Aus dem "4-" schließe ich, dass es um Schulnoten geht und nicht um Punkte. Also um 4, 2 und 5 Punkte auf der 15-Punkteskala.
Aber die Nachkommarechnerei weiter oben ist ohnehin akademisch, da erstens laut Schulgesetz NRW die Noten nicht arithmetisch ermittelt werden und zweitens die Wertung der Klausuren und die sonstige Mitarbeit getrennt ermittelt werden. Bei der sonstigen Mitarbeit sehe ich zwar Vokabeltests (mit keiner besonders beeindruckenden Lerntendenz) und ein Referat, aber keine eigentliche mündliche Note. Aus den Werten kann man also keine wirkliche Notenaussage sehen.
Von mir wurden in der Vergangenheit auch einige Dienstaufsichtsbeschwerden abgelehnt, obwohl ich mich im Recht sah.
Die Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung hängen mit der Schulleitung leider oft unter einer Decke und eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus.
Ich habe mich dann einfach direkt an den obersten Abteilungsleiter oder den Präsidenten der Bezirksregierung gewandt und wenn ich im Recht war, hat dieser Schritt blaue Wunder bewirkt.
Also nicht aufgeben!!!
Die Sachbearbeiter stecken in keinster Weise mit den Schulleitungen unter einer Decke, im Gegenteil. Viele Dienstaufsichtsbeschwerden, die nach Sicht der Schulleiter abgeschmettert werden müssten, führen dann eben doch zu Missbilligungen u.ä.. Das dringt in der Form jedoch nicht an den Beschwerdeführer.
Auch sitzt da nicht ein Sachbearbeiter der nach seinem eigenen Gutdünken entscheidet. So eine DAB nimmt nämlich den ganz großen Weg über den Reg.Präsidenten, Abteilungleiter, Hauptdezernent, Dezernent und alle haben in der Regel schon was ganz schlaues darauf vermerkt und Anweisungen erteilt. Teilweise befürwortet der Sachbearbeiter ein Diszi, wird aber dann von oberer Ebene wieder ausgebremst. Es ist daher völlig irrelevant, ob Du die DAB an den Präsidenten direkt richtest oder nicht. Sie ist ihm bzw. dem Vize grundsätzlich vorzulegen.
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