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Muss ich zahlen?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Elektrikör"]Hallo,

er wollte das Angebot nutzen
er hat den AGB zugestimmt
er hat den Anbieter getäuscht, damit er das Angebot nutzen kann
er hat das Angebot genutzt

Zitat:
Alles klar, aber er ist minderjährig



==> m. M. nach sollte er bezahlen (müssen) Weinen


Oder war die Frage, wie man sich in solch einem Fall "geschickt aus der Affaire ziehen kann"? Böse

Zitat:
dafür gibts Gesetze, und das ist gut so



/quote]

Gruß roni
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Seitenbetreiber die Kosten irgendwo versteckt, stimme ich Ihnen voll zu.

Wenn aber, wie hier offenbar der Fall, ein Seitenbetreiber die anfallenden Kosten, so wie immer gefordert, auf der Startseite deutlich angibt, dann sollte man von einem 15-jährigen eigentlich erwarten, dass er soviel Grips in der Birne hat, das auch zu verstehen.
Wenn er sich dann unter Angabe eines falschen Alters anmeldet (nach dem Motto "ich bin ja erst 15, die können mir garnichts"), kann man nur hoffen, dass der Anbieter alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt um sein Geld zu bekommen und ggf. auch Anzeige wegen Betrugs erstattet.

Mit 15 ist man zwar nicht voll geschäftsfähig aber immerhin strafmündig.

Ich an Stelle der Eltern würde jedenfalls in einem Fall wie diesem zahlen und meinem Filius das Geld vom Taschengeld abziehen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann man nur hoffen, dass der Anbieter alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt um sein Geld zu bekommen und ggf. auch Anzeige wegen Betrugs erstattet.


wieso sollte er durch eine Anzeige an sein Geld kommen ?
Und was würde dem Jungen passieren ?

Zitat:
Ich an Stelle der Eltern würde jedenfalls in einem Fall wie diesem zahlen und meinem Filius das Geld vom Taschengeld abziehen.

Der junge fragt nicht was seine Eltern machen sollen, sondern ob er zahlen muss.

klare Antwort NEIN

Gruß roni
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anzeige wegen Betruges stünde aber u.U. trotzdem im Raum.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

klar, aber was passiert da schon bei einem 15 jährigen.
Außerdem hat der Forentreiber nix davon, er bekommt trotzdem sein Geld nicht und hat ev. nur noch Unkosten.

Gruß roni
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie muß hier an den Werbespot "Wo ist Klaus?" denken.
Wenn ich auch immer am Wettern bin auf die Betreiber von Abzockerseiten, gehört es sich genauso wenig falsche Daten bei einer Registrierung anzugeben. Erst recht nicht, wenn Vorsatz im Spiel ist, also um beispielsweise die angekündigten Kosten zu umgehen.
Wenn Betrüger andere Betrüger betuppen, braucht auch keiner nach dem Recht zu rufen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Eine Anzeige wegen Betruges stünde aber u.U. trotzdem im Raum.


...im Raum: Und ist der Tatbestand erfüllt? Wie steht es mit der Bereicherungsabsicht?

Ich will die vorgetragenen Argumente sicher nicht übergehen oder sie Sache verharmlosen/verteidigen.

Aber m.E. sind wir in einem Rechtsforum und nicht in einem Moralforum; die vorgetragenen Positionen könnte man ja oben in Recht und Politik diskutieren und evtl Ansätze finden, was man da besser machen könnte.

Das Internet und dort verbreitete kostenpflichtige Angebote sind sicher nicht vergleichbar mit einem Einkauf beim Bäcker.

Der Anbieter einer solchen Leistung könnte sich durchaus ja weiter absichern; andererseits ist auch klar, dass der Jugendschutz im Internet noch in den Kinderschuhen steckt.
_________________
Gruß
Peter H.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

Der junge fragt nicht was seine Eltern machen sollen, sondern ob er zahlen muss.

klare Antwort NEIN

Gruß roni


Danke Roni für die wohl rechtlich richtige Antwort, dafür grün! Auch danke an Herrn Holzschuher, der weiter oben vergeblich einen guten Hinweis an unsere "Stammtischbruderschaft der Gerechten" gegeben hat.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Eine Anzeige wegen Betruges stünde aber u.U. trotzdem im Raum.


...im Raum: Und ist der Tatbestand erfüllt? Wie steht es mit der Bereicherungsabsicht?

Ich will die vorgetragenen Argumente sicher nicht übergehen oder sie Sache verharmlosen/verteidigen.

Aber m.E. sind wir in einem Rechtsforum und nicht in einem Moralforum; die vorgetragenen Positionen könnte man ja oben in Recht und Politik diskutieren und evtl Ansätze finden, was man da besser machen könnte.

Das Internet und dort verbreitete kostenpflichtige Angebote sind sicher nicht vergleichbar mit einem Einkauf beim Bäcker.

Der Anbieter einer solchen Leistung könnte sich durchaus ja weiter absichern; andererseits ist auch klar, dass der Jugendschutz im Internet noch in den Kinderschuhen steckt.


Ich wollte mit meinem Beitrag nur verdeutlichen, dass trotz beschränkter Geschäftsunfähigkeit in solchen Fällen (rechtliche) Konsequenzen drohen können.

Eine Irrtumserregung liegt zweifelsohne vor, auch über eine Vermögensverfügung (durch Duldung der Nutzung eines kostenpflichtigen Inhaltes) könnte man nachdenken.
Über einen Vermögensschaden und Vorsatz könnte man sicherlich streiten, von vorne herein ausschließen würde ich auch dies nicht.

Und schwups hat sich der Bub strafbar gemacht und ganz nebenbei ggf. schadensersatzpflichtig nach 823 II BGB ivm 263 StGB, wenn die nötige Einsicht bestand.

Zitat:
Aber m.E. sind wir in einem Rechtsforum


Deshalb meine Ausführungen zum Betrug und der ggf. daraus resultierenden Schadensersatzpflicht Winken .
_________________
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Von mir als
Zitat:
"Stammtischbruderschaft der Gerechten"
verballhornten Beitragsantworter nur soviel, ich habe absichtlich meinen Beitrag mit OT begonnen und möchte diesen auch so verstanden wissen.
Das der 15-jährige Bub wohl nix zu befürchten hat, ist wohl rechtlich so, richtig finden muss ich dies aber nicht.
Und sagen darf ich dies auch, auch und gerade wenn ich diese Meinung als solche gleich zu Beginn meiner Antwort kennzeichne!

Übrigens fast so deutlich wie der Forenbetreiber seinen Kostenhinweis, aber auch dieser wurde wohl in der Hitze der Antworten überlesen... Verlegen

Was beweist, dass dies auch den Usern hier durchaus passieren kann. Winken
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Sheik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal könnte niemand beweisen, wer denn jetzt Daten auf der Webseite eingegeben hat, wenn der Betroffenen den Beweis nicht selber durch Eingeständnis liefert. Vielleicht der Sohn, Vater, die Mutter, ein Besucher, ...
Strafrechtlich wird das ohne Geständnis also nix werden.

Bliebe nur eventuell eine Haftung des Anschlussinhabers für den Schaden.
Das Risiko des Webseitenbetreibers, mit unbekannten Internetnutzern Verträge schliessen zu wollen, kann er nicht auf den Anschlussinhaber abwälzen.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sheik hat folgendes geschrieben::

Das Risiko des Webseitenbetreibers, mit unbekannten Internetnutzern Verträge schliessen zu wollen, kann er nicht auf den Anschlussinhaber abwälzen.

Das sehe ich aber ganz anders. Unbekannt ist der Internetnutzer der sich registriert ja nicht. Derjenige der eine Gefahrenquelle eröffnet, trägt auch das Risiko hierfür. Das Bedeutet, das ein Netzanschlußinhaber nach dem technischen Stand ausreichende Schutzvorkehrungen treffen muß, damit nicht unbefugte dritte diesen Anschluß mißbrauchen können. Dafür kann man den PC beispielsweise mit einem Passwort schützen, einen Verschlüsselungscode für den Kabellosen Datenverkehr benutzen, eine Firewall betreiben und eine Antivirensoftware betreiben. Damit sinkt das Risiko beträchtlich, das dritte sich genau diesen Anschluß zu eigen gemacht haben.
Manche Webseitenanbieter schicken gleich die IP Adresse mit, das von dem hiesigen Anschluß tatsächlich die Daten empfangen und gesendet wurden und der Vermeintliche Vertrag auch dort "abgeschlossen" wurde.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Sheik hat folgendes geschrieben::

Das Risiko des Webseitenbetreibers, mit unbekannten Internetnutzern Verträge schliessen zu wollen, kann er nicht auf den Anschlussinhaber abwälzen.

Das sehe ich aber ganz anders. Unbekannt ist der Internetnutzer der sich registriert ja nicht. Derjenige der eine Gefahrenquelle eröffnet, trägt auch das Risiko hierfür. Das Bedeutet, das ein Netzanschlußinhaber nach dem technischen Stand ausreichende Schutzvorkehrungen treffen muß, damit nicht unbefugte dritte diesen Anschluß mißbrauchen können. Dafür kann man den PC beispielsweise mit einem Passwort schützen, einen Verschlüsselungscode für den Kabellosen Datenverkehr benutzen, eine Firewall betreiben und eine Antivirensoftware betreiben. Damit sinkt das Risiko beträchtlich, das dritte sich genau diesen Anschluß zu eigen gemacht haben.
Manche Webseitenanbieter schicken gleich die IP Adresse mit, das von dem hiesigen Anschluß tatsächlich die Daten empfangen und gesendet wurden und der Vermeintliche Vertrag auch dort "abgeschlossen" wurde.

Ja und weiter, was sagt denn die IP aus?
Haftet der Inhaber eines Internet Cafe´s für Verträge die über seine PC geschlossen wurden? Hafte ich für Verträge die mit meinem Kugelschreiber unterschrieben wurden?
Weshalb sollte eine IP als Mittel zur Pers.Ident. in diesem Fall ausreichen?
Im übrigen ist das schließen von Verträgen nicht eine missbräuchliche Nutzung eines Anschlusses.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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