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Was soll ich machen?
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Borg_28
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dann mache einfach folgendes: Du gehst Morgen zum Schulleiter und sagst ihm, dass Du sehr gerne für ihn einen Bericht schreibst. Allerdings kannst Du das nur machen, wenn er Dich schriftlich dazu auffordert und dieses Schriftstück Deinem Anwalt zukommen lässt. Dein Anwalt wird dann die Sache prüfen und ggf. diese Angelegenheit mit dem Oberschulamt klären.

Vorher suchst Du Dir einen Anwalt in der Nähe und fragst bei ihm nach, ob er den Fall übernehmen würde. Die Adresse von dem Anwalt schreibst Du Dir dann auf einen Zettel, den Du dann Deinem Schulleiter gibst.

Ich denke, dass sich damit diese Sache (zumindest für die Schule) erledigt hat.

P.S. für die Oberstufe würde ich dann aber noch etwas Rechtschreibung und Grammatik üben Smilie
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ganze muss man trennen.

Die Ordnungswidrigkeit wg. des nicht getragenen Helms: Dafür ist die Poizei zuständig. Wenn sie die Sache verfolgen, bekommt man in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Im ersten Fall kann man sich zur Sach äußern oder eine vorgeschlagenen Betrag zahlen(und somit die Sache faktisch eingestehen). Im zweiten Fall kann man entweder zahlen oder widersprechen. Letzteres führt zu einem Verfahren beim Amtsgericht.

Das zweite ist die ordnungsrechtliche Angelegenheit in der Schule wg. des unerlaubten Verlassens des Schulgeländes. Dafür ist der Schulleiter zuständig und möchte durch den Bericht wohl eine Art "Anhörung" durchführen. Die Folgen können hier so Sachen wie Eintrag in die Schülerakte, Verweis, Sozialdienste etc. sein. Dinge wie Klassenkonferenz etc. sind übertrieben und wahrscheinlich nur Druckmittel.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Spik3
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss man eigentlich als Zeuge aussagen, wenn ich kein bock hab und keine Zeit investieren will in Sachen die mir egal sind wo ich z.b. nur zufällig dabei bin...
Können die einen zwingen, also nicht mir so lächerlichen Geldbußen oder so sondern mit härteren...
Ich mein als freier Mensch kann ich doch "reden" wann ich will.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 06:04    Titel: Antworten mit Zitat

Tja unendlich frei ist man bei uns nicht.

Und wenn Geld allein nicht ausreicht, um dich von deiner Aussagepflicht zu überzeugen, kann ein Richter dich in "Beugehaft" stecken, bis du es dir anders überlegst. Dann ist mit Freiheit gar nichts mehr.
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

oHa

das ja echt hart....ich werde ihm jetzt einen bericht schreiben ohne anwalt usw..
dann kann er den auch gleich der polizei geben. und wnen die dann noch nich genug haben zeig ich sie an wegen belästigung aber das geht ja schlecht =)
naja abwarten....
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das geht schlecht, weil es keinen Paragraphen gibt, der "Belästigung" unter Strafe stellt.

Aber wie gesagt, wenn, dann wird die Polizei wegen eines Berichtes auf Sie zukommen und nicht auf den Direx.
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Spik3 hat folgendes geschrieben::
Warum muss man eigentlich als Zeuge aussagen, wenn ich kein bock hab und keine Zeit investieren will in Sachen die mir egal sind wo ich z.b. nur zufällig dabei bin...
Können die einen zwingen, also nicht mir so lächerlichen Geldbußen oder so sondern mit härteren...
Ich mein als freier Mensch kann ich doch "reden" wann ich will.



Wir leben schließlich in Deutschland und nicht in "Wünsch Dir was". Hier gibt es neben Rechten die jeder Bürger hat, auch sowas was man Bürgerpflichten nennt.
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Spik3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja schön aber meine Gesichtsmuskeln usw. steuer ich immernoch alleine.
Was macht der Richter wenn er auch durch Beugehaft nichts erreicht?

Ich mein wollen die den für den Rest seines Lebens traktieren weil er keine Zeugenaussage macht?
Ihr kennt euch doch immer sogut aus, also...wie würds weitergehen.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beugehaft kann vom Gericht für die maximale Dauer von sechs Monaten verhängt werden. Längere Haft ist nicht zulässig. Der Inhaftierte kommt auf freien Fuß. Die Anordnung der Haft darf im gleichen Verfahren nicht wiederholt werden.

Steht alles in §70 StPO.

Mehr kann man gegen so einen Menschen nicht tun.
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Naja wenn sich einer ein halbes Jahr ohne Bezüge in den Bau begibt nur weil er nicht aussagen will, dem ist wohl eh nicht mehr zu helfen Sehr glücklich
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man den Polizisten eine Story vorlügt, dann darf man sich nicht gleich in die Hose kacken, wenn der Polizist verärgert ein bisschen droht. Ist doch kein Verbrechen passiert.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Die Beugehaft kann vom Gericht für die maximale Dauer von sechs Monaten verhängt werden. Längere Haft ist nicht zulässig. Der Inhaftierte kommt auf freien Fuß. Die Anordnung der Haft darf im gleichen Verfahren nicht wiederholt werden.
Steht alles in §70 StPO.


Ja, theoretisch ist Beugehaft möglich, aber sie muß auch dem zu verfolgenden Unrecht entsprechen. Im hier diskutierten Fall halte ich sowas für absolut illusorisch.
Als Zeuge muß man auch nicht zur Polizei (ich schrieb das schon mal), nein, muß man wirklich nicht. Ehrlich. Schlimmstenfalls schicken sie noch eine Ladung, rufen mal an oder schaun persönlich vorbei - haben aber gar keine Rechte!
Ihre einzige Möglichkeit ist, die Sache dem Staatsanwalt vorzulegen (das tun sie ohnehin) und in ganz besonderen Fällen läßt der sich mal zu einer Ladung zur Staatsanwaltschaft hinreißen. Habe ich bis jetzt nur einmal erlebt und das war im Zusammenhang mit Brandstiftungen. Und das ist ja wohl eine ganz andere Klasse.
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

so mal zum thema....
ppolizei hat laut bekannten dort ^^ den fall abgeschoben...

nun ist nur noch der schulleiter da aber das hat sich bald

thx & MfG
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