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recht.de :: Thema anzeigen - Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen?
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Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen?
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn man mit derartigen Attacken rechnet, könnte es sinnvoll sein, sich einen kleinen Vorrat hiervon zuzulegen - vorbeugend. Buttersäure ist effektiver als H2S.

Lachen
Aus dem Aktionsprogramm "Stinker gegen Rechts".
Also nix für ungut. Wenn ich mit sowas rechnen muss, dann ziehe ich um.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hätten da in unserer Gegend ein paar leerstehende Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg im Angebot. Mr. Green
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 30.04.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Au Prima! Da kann man schön Teer runterschütten! Wie in den guten, alten Zeiten! Sehr böse
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Haben die nicht früher Pech runter gekippt? Daher auch der Spruch:" Die haben Pech gehabt"
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 30.04.08, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sicher. Pech ist ein Abfallprodukt bzw. ein Rückstand der Teerproduktion! Winken
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wußte es doch, dass ich meinen Abfallprodukte als Waffe einsetzen kann. Nur schade das Illegale Müllbeseitigung auch bestraft wird. Lachen
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich wußte es doch, dass ich meinen Abfallprodukte als Waffe einsetzen kann. Nur schade das Illegale Müllbeseitigung auch bestraft wird. Lachen


Gilt sowas nicht eher als Müllverwertung oder sogar Wiederverwendung von Rohstoffen? Sehr glücklich
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Wer-weiß
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage hatte sich nur ergeben, weil ähnliches bei mir in der Umgebung passiert ist. (Es waren Nazis).

Deshalb wollte ich mich mal vergewissern Winken

Ich glaub ich bin einer der wenigen, der keine Waffen zu Hause hat Sehr glücklich Außer halt dem Sportbogen.

Noch ne Frage nebenbei: Darf ich einen Einbrecher, der in meinem Haus ist, niedersemmeln mit nem Schlaggegenstand?
_________________
Besser einmal zuviel gefragt, als einmal zu wenig.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie muß man das jetzt verstehen? Der Einbrecher kommt durchs Fenster oder Türe und Du stehst mit der Keule daneben und holst aus?
Also Du hättest das Recht, den Einbrecher "Festzunehmen" und die Pflicht unverzüglich die Polizei zu verständigen. Aber die Selbstsicherung gebietet es eigentlich einen Strategischer Rückzug anzutreten, sofern es noch möglich ist.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 09.06.08, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Aber die Selbstsicherung gebietet es eigentlich einen Strategischer Rückzug anzutreten, sofern es noch möglich ist.

Muss man aber nicht!
Auch hier gilt: Das Recht muss nicht weichen!
Wenn zu befürchten ist, dass der Einbrecher gewaltätig wird, wenn man ihn anspricht, ist es durchaus eine Überlegung (die wohl auch durch Notwehr abgedeckt wird) den Einbrecher mittels Schlagwerkzeug niederzustrecken.
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so
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Caesar
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:21    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Hallo,

angenommen ein aggressiver Mob von 10-15 vermummter Männer versucht in mein Heim einzudringen, d.h hat den Gartenzaun schon überwunden, bzw. weggetreten und versucht danach die besser gesicherte Haustüre einzutreten. Eventuell sind noch Waffen wie Baseballschläger, Schlagringe & Teleskopschlagstöcke mit dabei.

Wie darf ich mich wehren?


Zur Zeit wird ein ähnlicher Fall vor Gericht verhandelt.
Da hat ein 22 jähriger seinen Nachbarn wegen einer Streiterei um Hundekot erstochen, weil der ihm an die Gurgel gegangen ist und den 22 jährigen nach dessen Aussage in seine Wohnung drängte, so daß sich der 22 jährige bedroht fühlte und auf den Eindringling mehrmals eingestochen hat.
Hier der Zeitungsbericht:
http://www.emsdettenervolkszeitung.de/lokales/emsdetten/evlo/Emsdetten;art954,395691

Zufälligerweise geschah das genau einen Tag vor deiner Registrierung in diesem Forum, Zufälle gibt's. Geschockt

In der Sendung Domian wurde der Fall übrigens vor ein paar Wochen besprochen.
Es kann gut sein, daß man den Sendungsbeitrag mit den Stichworten "Domian" und "Hundekot" auf dieser beliebten Videowebseite, bei der alle möglichen Personen ihre Videos online stellen, finden kann.


Auf jedenfall paßt das irgendwie zu diesem Thread.
Es ist jetzt zwar kein großer Mob, aber eine Person die in den eigenen privaten Wohnraum eindringt und Gewalt anwendet.

Ob der angeklagte Wohnungseigentümer sich aber auf Notwehr berufen kann, würde ich mal bezweifeln, denn er hat nicht einmal, sondern gleich 5 mal auf sein Opfer eingestochen.

Wie würdet ihr das sehen?
Am besten den Gerichtbeschluß abwarten, oder?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:30    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
Wie würdet ihr das sehen?
Am besten den Gerichtbeschluß abwarten, oder?


Da wir die Aktenlage und damit den genauen Hergang nicht kennen, dürfte das sinnvoll sein.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:45    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Caesar hat folgendes geschrieben::
Wie würdet ihr das sehen?
Am besten den Gerichtbeschluß abwarten, oder?


Da wir die Aktenlage und damit den genauen Hergang nicht kennen, dürfte das sinnvoll sein.


In Ordnung, lange wird die Wartezeit auf das Ergebnis dann wohl nicht dauern, denn laut dem Landgericht Münster ist der letzte Verhandlungstag auf den 19.11. festgesetzt wenn ich das hier richtig interpretiere:
http://www.lg-muenster.nrw.de/presse/terminhinweise/16bisEnde.pdf

Oder kann das noch etwas länger dauern?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 12:57    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
Oder kann das noch etwas länger dauern?

Das kann sich "unterwegs" durchaus als nötig erweisen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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