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Verfasst am: 18.07.07, 06:38 Titel: Anwaltskosten ohne Mandatserteilung?
im September letzten Jahres habe ich ein Beratungsgesprächen (Erstgespräch) mit einem Anwalt geführt.
Ich habe damals keine Mandatserteilung o.ä. unterschrieben.
Der Anwalt hat darauf hin mit der Gegenpartei telefoniert sowie einen von mir vorgeschriebenen Brief den er dann wörtlich zu 80% übernommen hat an die Gegenpartei geschickt.
Auch hat der Anwalt ca. 2 bis 3 mal mit mir telefoniert.
Sonst wurde nichts mehr unternommen.
Ist es seitens des Anwaltes richtig, dass er die RGV anwendet?
Oder wäre hier nur das Erstberaterhonorar fällig, sowie eine Gebühr für den Brief?
Da ja keine schriftliche Mandatserteilung vorliegt!
Verfasst am: 18.07.07, 06:44 Titel: Re: Anwaltskosten ohne Mandatserteilung?
igor1166 hat folgendes geschrieben::
Ist es seitens des Anwaltes richtig, dass er die RGV anwendet?
Ja, der Anwalt rechnet immer nach RVG ab oder mit einer Honorarvereinbarung. Aber auch wie diese aussehen muß, steht im RVG.
Zitat:
Oder wäre hier nur das Erstberaterhonorar fällig, sowie eine Gebühr für den Brief?
Auch die Abrechnung der Erstberatung ist im RVG geregelt. Hier handelt es sich aber nicht mehr um eine Erstberatung und zwar schon deswegen nicht, weil der Anwalt offensichtlich mehrfach mit dem Mandanten telefoniert hat. Auf den Brief kommt es insoweit nicht mehr an.
Allerdings sieht mir das hier überhaupt nicht mehr nach einer Beratung aus sondern vielmehr nach außergerichtlicher Tätigkeit (Telefonate mit der Gegenseite, Brief). Diese wird anders (höher) vergütet als die Beratung. Wenn der Anwalt hier tatsächlich nur eine Beratung (wohlgemerkt: keine Erstberatung!) abrechnet: Mund halten - zahlen.
Zitat:
Da ja keine schriftliche Mandatserteilung vorliegt!
Mandatserteilungen müssen nicht schriftlich erfolgen. _________________ Karma statt Punkte!
Die wenigsten Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden - zu diesen gehört auch der Rechtsanwaltsberatungsvertrag. Einer bestimmten gesetzl. Regelung bedarf es nicht.
Verdeutlichen kann man sich das anhand des "Brötchenkaufvertrages" beim Bäcker - auch dieser muß ja nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.07.07, 16:33 Titel:
Grosser hat folgendes geschrieben::
Die wenigsten Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden
.
Mal angenommen, der Anwalt hätte lediglich das Beratungsgespräch geführt und wäre ohne Wissen, Auftrag und Vollmacht des Mandanten tätig geworden. Was dann? Ist der RA im Falle des Bestreitens der Beauftragung nicht beweispflichtig? Oder herrscht hier Narrenfreiheit?
Der Vergleich mit dem Bäcker hinkt: Hier hat der Kunde in der Regel doch schon zumindest mal seine Brötchen bevor er zahlt!
Mal angenommen, der Anwalt hätte lediglich das Beratungsgespräch geführt und wäre ohne Wissen, Auftrag und Vollmacht des Mandanten tätig geworden. Was dann? Ist der RA im Falle des Bestreitens der Beauftragung nicht beweispflichtig? Oder herrscht hier Narrenfreiheit?
Nein, wie in jedem Zivilprozeß hat auch der RA - sofern er sein Honorar einklagt - derzulegen und zu beweisen, daß der Gebührenanspruch entstanden ist. Hierfür bedarf es aber keine Vollmacht. Es reicht regelmäßig aus, daß der RA bspw. auf seine Aktenvermerke oder die Korrespondenz mit dem Mandanten verweist.
Jessica B. hat folgendes geschrieben::
Der Vergleich mit dem Bäcker hinkt: Hier hat der Kunde in der Regel doch schon zumindest mal seine Brötchen bevor er zahlt!
Mit Verlaub: Diese Aussage hinkt. Das Indenhändenhaben der Brötchen hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. Jeder Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Käufer sagt: "10 Brötchen, bitte." Der Bäcker antwortet "Yo!". Schon ist ein Kaufvertrag geschlossen. Ob hinterher die Brötchen auch übergeben werden, ist völlig unerheblich.
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 68 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.07.07, 16:55 Titel:
Es reicht regelmäßig aus, daß der RA bspw. auf seine Aktenvermerke verweist.
Das würde also bedeuten, ein bloßer Aktenvermerk (weiter angenommen, willkürlich vorgenommen) würde dem Richter als Beweis der Mandatsübertragung reichen?
Das wird wohl auf den Richter ankommen. Aber ich habe noch nichts Gegenteiliges gehört, für den Fall, daß der Mandant nicht substantiiert Gegenteiliges behauptet.
Wäre der Aktenvermerk willkürlich vorgenommen und hätte der RA deswegen zu Unrecht obsiegt, steht für ihn letztlich auch die Möglichkeit eines Strafverfahrens wegen (Prozeß-) Betruges zur Disposition und damit die Zulassung zur Anwaltschaft und mithin seine Existenz.
Aus diesem Grunde wird sich ein RA wegen ein paar (ggf. auch ein paar hundert) Euros sehr gut überlegen, ob er wahrheitswidrig vorträgt. Und von diesem Gedanken gehen wohl auch die Gerichte aus.
Irgendwie hören sich die Begründungen hier alle nach einem Freibrief zum Gelddrucken für Rechtsanwälte an. Kein Normalbürger kennt sich mit den Gebührenordnungen aus und kann es auch nicht.
Ich gehe also wie igor1166 zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt. Der macht und tut dann, ruft mich wieder an, telefoniert mit der Gegenseite etc. Und schon haben wir kein Beratungsgespräch mehr und bekommen eine saftige Rechnung. Das kann es doch wohl nicht sein. Jede Autowekrstatt muß mich über die Kosten von durchzuführenden Reparaturen informieren, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe. Und der RA? Der darf seine Kenntnisse im Paragraphendschungel und Gebührendickicht schamlos ausnutzen, um sich zu bereichern.
Warum sollten Aktennotizen des RA eine Mandatserteilung beweisen können? Es brauchen ja nicht mal getürkte Notizen sein. Ich finde hier kommt es darauf an, ob der Mandant darüber informiert ist/wurde, welche Folgen das Handeln des RA hat. Und ich glaube igor1166 war sich nicht bewußt, welches "kostspielige" Handeln sein RA da vornehmen wollte bzw. vorgenommen hat.
Selbst wenn es (noch) nicht geltendes Recht ist, sollte jeder RA vor irgendwelchen Aktivitäten seinen Mandanten über die Folgen (auch finanzieller Art) in Kenntnis setzen.
Ein Arzt darf auch nicht einfach so eine Behandlung durchführen, die ganz offensichtlich nicht von der Kasse übernommen wird, und dem Patienten hinterher eine Rechnung präsentieren, wenn er ihn darüber vorher nicht unterriechtet hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.08.07, 14:35 Titel:
norbertk hat folgendes geschrieben::
Irgendwie hören sich die Begründungen hier alle nach einem Freibrief zum Gelddrucken für Rechtsanwälte an. Kein Normalbürger kennt sich mit den Gebührenordnungen aus und kann es auch nicht.
Und warum fragt er dann nicht?
norbertk hat folgendes geschrieben::
Ich gehe also wie igor1166 zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt.
Und fragen ihn nicht, was Sie das kosten wird und gehen dann davon aus, es sei umsonst? So dumm können Sie sich nicht stellen.
norbertk hat folgendes geschrieben::
Jede Autowekrstatt muß mich über die Kosten von durchzuführenden Reparaturen informieren, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe.
Nein. Wenn Sie sagen "reparieren Sie mir das", haben die im wesentlichen freie Hand.
Und bei jeder Dienstleistung löst eine fehlende Gebührenvereinbarung die üblichen Gebühren aus, die beim RA sogar gesetzlich festgelegt sind. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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norbertk hat folgendes geschrieben::
Irgendwie hören sich die Begründungen hier alle nach einem Freibrief zum Gelddrucken für Rechtsanwälte an. Kein Normalbürger kennt sich mit den Gebührenordnungen aus und kann es auch nicht.
Und warum fragt er dann nicht?
Welche Antwort würde er vom RA denn bekommen?
Zitat:
Zitat:
norbertk hat folgendes geschrieben::
Ich gehe also wie igor1166 zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt.
Und fragen ihn nicht, was Sie das kosten wird und gehen dann davon aus, es sei umsonst? So dumm können Sie sich nicht stellen
Wenn ich zu einem Beratungsgespräch gehe, erwarte ich die Kosten dafür. Genau so, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe. Dann erwarte ich die Kosten für eine Inspektion.
Zitat:
Zitat:
norbertk hat folgendes geschrieben::
Jede Autowekrstatt muß mich über die Kosten von durchzuführenden Reparaturen informieren, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe
Nein. Wenn Sie sagen "reparieren Sie mir das", haben die im wesentlichen freie Hand
Genau so, wie eine Autowerkstatt nicht einfach Reparaturen durchführen darf, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe, darf ein RA nach einem Beratungsgespräch ja wohl auch keine weitergehenden kostenpflichtigen Aktionen vornehmen, ohne den Mandanten darauf hinzuweisen.
Zitat:
Und bei jeder Dienstleistung löst eine fehlende Gebührenvereinbarung die üblichen Gebühren aus, die beim RA sogar gesetzlich festgelegt sind.
Bei pauschalen Aufträgen wie "reparieren Sie mir das" mag das zutreffen. Ich glaube aber nicht, dass igor1166 seinem RA so einen Auftrag erteilt hat.
Wenn sich ein RA eine neue Software von einer EDV-Firma verkaufen lässt, wodurch ihm hinterher unbekannte, nicht absehbare Folgekosten entstehen, wird er sich auch dagegen wehren. Weil die EDV-Firma ihn auf diese Folgekosten hätte hinweisen müssen, denn die ist in diesem Falle der "Fachmann".
Meinem Gefühl nach würde ich das eher als sittenwidriges Ausnutzen der Unkenntnis von Mandanten bezeichnen. Wie gesagt, das ist nur mein ganz persönliches Gefühl zu diesem Thema.
Irgendwie hören sich die Begründungen hier alle nach einem Freibrief zum Gelddrucken für Rechtsanwälte an.
Na Norbert, das machen die RAe doch eh den ganzen Tag. Irgendwoher muss die goldene Nase ja herkommen. Nix leisten und den Mandanten abzocken: Nur so kann man doch auf Dauer existieren, wenn Haus, Villa auf Malle, Pferd für Frau und Kinder, der eigene Porsche und die Yacht unterhalten werden wollen.
norbertk hat folgendes geschrieben::
Kein Normalbürger kennt sich mit den Gebührenordnungen aus
Stimmt. Hoffentlich bleibt das auch so (s.o.).
norbertk hat folgendes geschrieben::
Ich gehe also wie igor1166 zu einem Beratungsgespräch zu einem Anwalt. Der macht und tut dann, ruft mich wieder an, telefoniert mit der Gegenseite etc. Und schon haben wir kein Beratungsgespräch mehr und bekommen eine saftige Rechnung. Das kann es doch wohl nicht sein.
Auch das ist kackendreist vom RA. Der Saubeutel hat selbstverständlich für umme zu machen und zu tun! Und haften muss er natürlich auch uneingeschränkt.
norbertk hat folgendes geschrieben::
Jede Autowekrstatt muß mich über die Kosten von durchzuführenden Reparaturen informieren, wenn ich mein Auto zur Inspektion bringe.
Woher hast du das denn?
norbertk hat folgendes geschrieben::
Und der RA? Der darf seine Kenntnisse im Paragraphendschungel und Gebührendickicht schamlos ausnutzen, um sich zu bereichern.
Ich sach ja: Yacht, Pferd, Porsche....
Warum bist du eigentlich nicht Rechtsanwalt geworden? Das ist ein Leben wie im Paradies!!!
norbertk hat folgendes geschrieben::
Warum sollten Aktennotizen des RA eine Mandatserteilung beweisen können?
Was sollte denn sonst die Mandatserteilung beweisen können?
norbertk hat folgendes geschrieben::
Ich finde hier kommt es darauf an, ob der Mandant darüber informiert ist/wurde, welche Folgen das Handeln des RA hat. Und ich glaube igor1166 war sich nicht bewußt, welches "kostspielige" Handeln sein RA da vornehmen wollte bzw. vorgenommen hat.
Stimmt, dem informierten, mündigen Bürger muss alles vorgekaut werden.
norbertk hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn es (noch) nicht geltendes Recht ist, sollte jeder RA vor irgendwelchen Aktivitäten seinen Mandanten über die Folgen (auch finanzieller Art) in Kenntnis setzen.
Ist eine Gesetzesreform angekündigt, von der ich noch nix mitbekommen hab?
norbertk hat folgendes geschrieben::
Ein Arzt darf auch nicht einfach so eine Behandlung durchführen, die ganz offensichtlich nicht von der Kasse übernommen wird, und dem Patienten hinterher eine Rechnung präsentieren, wenn er ihn darüber vorher nicht unterriechtet hat.
Da ist jetzt was völlig verquer gelaufen. M.a.W.: Das hinkt gewaltig! _________________ Null Komma
***
nix
Jeder weiß: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Da heißt aber nicht, dass derjenige, der mit Steinen wirft, nicht im Glashaus sitzt.
Ironie und Sarkasmus können die inhaltliche Auseinandersetzung nicht ersetzen. Aber WayneInteressierts?
Schade das es hier kein Witze-Forum gibt, denn dahin gehört der letzte Beitrag.
Ironie und Sarkasmus können die inhaltliche Auseinandersetzung nicht ersetzen. Aber WayneInteressierts?
Wayne interessiert sich für (fast) alles. Aber zu dem leidigen Thema "Anwälte verdienen sich auf Kosten ihrer Mandanten dumm und dämlich." fällt mir nix anderes mehr ein. Wirklich: Mein Beitrag war durchaus ernst (und zwar ganz, ganz trauriger Ernst) gemeint.
Wirklich, deine Parolen haben mir das Gefühl von Machtlosigkeit und Verzweiflung gegeben und mehr als Ironie kommt dabei nicht heraus. Der Kern ist aber ein ganz anderer.
Was erwartest du denn, wenn du schreibst, dass RAe Geld drucken und mit deinem Beitrag ständig in stammtischlicher Manier immer wieder in Richtiung "die schamlosen Rechtsanwälte" stösst, ohne dass du dich mal mit der Realität auseinandersetzt?
Was erwartest du, wenn du jemanden an den Kopf wirfst, er wolle quer denken?
Das ist wirklich alles andere, als Spass. _________________ Null Komma
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nix
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