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Verfasst am: 06.10.07, 23:55 Titel: RA rechnet Erst-Gespräch mit Stundensatz 260€ ab
Hi!!!
Da hat sich doch tatsächlich ein Rechtsanwalt einen Stundensatz von 260€ zzgl.MwSt.pro Stunde unterschreiben lassen, als Erst-Gesprächt. Das sei ja eine private Vereinbarung. (HA,HA,Ha, lacht dieser Rechtsanwalt)Die "bis dahin" dummen Mandanten haben unterschrieben u.gezahlt. Die Mandanten genossen,vermeintlich,1.22 Stunden mit diesem Anwalt u. er kassierte 422,84€ incl.19%MwSt.
Zuletzt bearbeitet von vitta am 07.10.07, 00:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 07.10.07, 00:16 Titel: Re: RA rechnet Erst-Gespräch mit Stundensatz 260€ ab
Lieber Biber,
könnte es sich um die Frage handeln,ob es der gängigen Rechtssprechung entspricht,für eine Erstberatung einen Stundensatz von 260€ zu verlangen?Stiftung WarenTest lässt grüßen.
Die Gebührenvereinbarung ist völlig unbedenklich, der vereinbarte Stundensatz im Rahmen. Zahlen bringt Frieden.
Ist der Mandant Kaufmann/Unternehmer, würde ich dem zustimmen.
Aber auch bei einer Privatperson/Verbraucher auf der Suche nach anwaltlicher Erstberatung?
Welche Netto-Stundensätze sind denn eigentlich so "im Rahmen"?
Bei "normalen Feld- und Wiesenanwälten" habe ich bisher Stundensätze zwischen 100 und 125 € erlebt.
Und selbst bei ausgewiesenen Spezialisten für den gewerblichen Bereich (gewerbliche Schutzrechte, Patentrecht, Vertragsgestaltung bei Unternehmensübernahme, Unternehmensberatung) sind mir selbst bei internationalen Großkanzleien bisher noch keine Honorare von über 250 € netto / Stunde untergekommen.
1Aus einer Vereinbarung kann eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur gefordert werden, wenn die Erklärung des Auftraggebers schriftlich abgegeben und nicht in der Vollmacht enthalten ist. 2Ist das Schriftstück nicht von dem Auftraggeber verfasst, muss es als Vergütungsvereinbarung bezeichnetund die Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.
So richtig überrumpeln kann man mit sowas eigentlich niemanden...
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.10.07, 13:49 Titel:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Aber auch bei einer Privatperson/Verbraucher auf der Suche nach anwaltlicher Erstberatung?
Jepp. Die Erstberatungsgebühr findet sich jetzt in § 34 I RVG. In Satz 3 ist zwar die Deckelung auf 190 € "gesetzt", aber eben nur für den Fall, daß keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist (Satz 2). Wenn der RA schon für eine viertelstündige Erstberatung 190 € verlangen kann - die Erstberatungsgebühr ist ja schließlich nicht von einer bestimmten Beratungsdauer abhängig -, halte ich eine Stundensatzvereinbarung von 260 € zzgl. MwSt. nicht für überzogen.
Was die Höhe der Stundensätze anbetrifft, geht es da weit auseinander. Man muß sich einfach einmal vor Augen halten, daß nicht spezialisierte Kleinkanzleien praktisch keine Stundensatzvereinbarungen treffen, sondern allenfalls Pauschalhonorare für außergerichtliche Tätigkeiten (beispielsweise Markenanmeldung, AGB-Prüfung etc.). Stundensätze sind mir persönlich zwischen 100 und 450 € bekannt. Wenn ich mal, was selten vorkommt, nach Stunden abrechne, liege ich meist bei 150 - 350 €, je nach Inhalt und Haftungsträchtigkeit des Mandates.
Verfasst am: 08.10.07, 21:54 Titel: Anwalt rechnet mit Stundensatz von 260€ ab
Hallo,
erst einmal danke für die Antworten.
Hier handelt es sich keineswegs um einen "kleinen" Anwalt. Kopie der Honorar-Vereinbarung gab es übrigens erst auf Nachfrage. Weiter: 25 Seiten konnte er innerhalb einer 1/4 Stunde lesen, eine wichtige Seite des Gegners war ihm aber zuviel zu lesen u. er verlangte eine Inhaltsangabe ,obwohl er für Lesen 3 Minuten gebraucht hätte. Auf Nachfrage sagte er,dass das Durchlesen zulange dauere. (Aber es gibt da ja noch die Anwaltskammer,die kostenlose Honorargutachten erstellt.)-wenn denn die Beratung gut gewesen wäre,hätte man den Betrag bereitwillig gezahlt...Aber ein Anwalt,der eine Seite nicht lesen will,Fragen über Sachverhalte stellt die er in 3 Sekunden nachlesen könnte...
Verfasst am: 09.10.07, 23:05 Titel: Re: Anwalt rechnet mit Stundensatz von 260€ ab
vitta hat folgendes geschrieben::
Hallo,
erst einmal danke für die Antworten.
Hier handelt es sich keineswegs um einen "kleinen" Anwalt. Kopie der Honorar-Vereinbarung gab es übrigens erst auf Nachfrage. Weiter: 25 Seiten konnte er innerhalb einer 1/4 Stunde lesen, eine wichtige Seite des Gegners war ihm aber zuviel zu lesen u. er verlangte eine Inhaltsangabe ,obwohl er für Lesen 3 Minuten gebraucht hätte. Auf Nachfrage sagte er,dass das Durchlesen zulange dauere. (Aber es gibt da ja noch die Anwaltskammer,die kostenlose Honorargutachten erstellt.)-wenn denn die Beratung gut gewesen wäre,hätte man den Betrag bereitwillig gezahlt...Aber ein Anwalt,der eine Seite nicht lesen will,Fragen über Sachverhalte stellt die er in 3 Sekunden nachlesen könnte...
Einerseits war es also ein renomierter Anwalt mit entsprechendem Kanzleiapparat, was für eine teuere Dienstleistung spricht, andererseits führen Sie das als Kritik an...
Einerseits hatten Sie eine Stundensatzabrechung und heulen nun darüber, andererseits aber auch darüber, dass besagter Anwalt umgekehrt Zeit sparen wollte.
Es wird allmählich widersinnig. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 10.10.07, 10:30 Titel: Re: Anwalt rechnet mit Stundensatz von 260€ ab
questionable content hat folgendes geschrieben::
Einerseits hatten Sie eine Stundensatzabrechung und heulen nun darüber, andererseits aber auch darüber, dass besagter Anwalt umgekehrt Zeit sparen wollte.
Das ist für mich nachvollziehbar. Zeit spraren ist natürlich gut, weil der Mandant dann weniger zahlen muss. Aber der Threadersteller meint, dass der RA sehr wenig Zeit gespart hat. Andererseits war das für die Qualität der Dienstleistung möglicherweise nachteilig, weil der RA die Informationen dann nicht im Original bekommt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 10.10.07, 10:50 Titel: Re: Anwalt rechnet mit Stundensatz von 260€ ab
I-user hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Einerseits hatten Sie eine Stundensatzabrechung und heulen nun darüber, andererseits aber auch darüber, dass besagter Anwalt umgekehrt Zeit sparen wollte.
Das ist für mich nachvollziehbar. Zeit spraren ist natürlich gut, weil der Mandant dann weniger zahlen muss. Aber der Threadersteller meint, dass der RA sehr wenig Zeit gespart hat. Andererseits war das für die Qualität der Dienstleistung möglicherweise nachteilig, weil der RA die Informationen dann nicht im Original bekommt.
Und wie hat das wohl in der Realität ausgesehen?
Mandant hat es eilig und möchte vor allem Geld sparen. Nach Unterzeichnung des Vertrages legt er dem besagten Anwalt erst einmal eine "Textwand" vor, deren vollständiges Lesen erst einmal längere Zeit - und somit eine längere Gesprächspause - erfordern würde. Zudem fehlt dann immer noch die eigentliche Version des Mandanten. Also wird das Ganze nur grob überflogen und was folgt dann wohl?Was macht der kommunizierende Mensch in so einer Situation üblicherweise?
"Worum geht es denn eigentlich? Fassen Sie es doch am besten mal kurz zusammen."
Spart Zeit und liefert eine Information, die das Schreiben der Gegenseite nicht liefern kann: Die Version des Mandanten. Auf Basis des so Dargestellten kann man meist eine erste Beurteilung/Einschätzung treffen, in welche Richtung die ganze Sache gehen wird. Das ist ein simpler lebensnahe Geschehensablauf. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Die Gebührenvereinbarung ist völlig unbedenklich, der vereinbarte Stundensatz im Rahmen. Zahlen bringt Frieden.
Aber auch bei einer Privatperson/Verbraucher auf der Suche nach anwaltlicher Erstberatung?
Der hier übliche grobe Fehler dürfte in der Annahme liegen, dass das "erste Gespräch" auch automatisch immer nur eine Erstberatung im Sinn des Vergütungsrechts ist.
Das ist allerdings oftmals falsch. Eine Erstberatung hat nur einen sehr beschränkten zeitlichen und inhaltlichen Umfang. Ein vertieftes Rechtsgespräch von über 60 Minuten mit Aktenstudium und rechtlichen Erörterungen in der Sache - was z.B. bei 25 Seiten Korrespondenz recht unproblematisch vorliegen kann - wird hiervon nicht einmal erfasst. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Das ist allerdings oftmals falsch. Eine Erstberatung hat nur einen sehr beschränkten zeitlichen und inhaltlichen Umfang. Ein vertieftes Rechtsgespräch von über 60 Minuten mit Aktenstudium und rechtlichen Erörterungen in der Sache - was z.B. bei 25 Seiten Korrespondenz recht unproblematisch vorliegen kann - wird hiervon nicht einmal erfasst.
Stimmt leider nicht. Eine Erstberatung unterliegt keiner zeitlichen Grenze, das sieht § 34 Abs. 1 RVG nicht vor. Kriterium ist tatsächlich nur, ob es sich um ein erstes Beratungsgespräch handelt. Es kann also passieren, daß der Anwalt stundenlang mit dem Mandanten zusammensitzt, dessen Unterlagen wälzt, fundierte rechtliche Einschätzungen vornimmt und weitergibt, und tatsächlich nur ein (in diesem Falle völlig unangemessen niedriges) Honorar von 190,- € hierfür erhält.
Aus diesem Grunde ist es völlig richtig, was Metzing hinsichtlich einer Honorarvereinbarung hier sagt:
Metz irgenwo weiter oben hat folgendes geschrieben::
Jepp. Die Erstberatungsgebühr findet sich jetzt in § 34 I RVG. In Satz 3 ist zwar die Deckelung auf 190 € "gesetzt", aber eben nur für den Fall, daß keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist (Satz 2). Wenn der RA schon für eine viertelstündige Erstberatung 190 € verlangen kann - die Erstberatungsgebühr ist ja schließlich nicht von einer bestimmten Beratungsdauer abhängig -, halte ich eine Stundensatzvereinbarung von 260 € zzgl. MwSt. nicht für überzogen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 10.10.07, 11:39 Titel:
Wie hoch wäre eigentlich der Streitwert gewesen?
Ansonsten sind die Grenzen im Wucher zu sehen (nein, ich gehe in diesem Fall nicht von Wucher aus) --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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