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Schulverweigerer = Faulenzer
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posterpaster
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 17:22    Titel: Schulverweigerer = Faulenzer Antworten mit Zitat

Folgender Fall . Junior A beendet kurz vor seinem "17" !! Geburtstag die Hauptschule mit einem normalen (nicht qualifizierten) Abschluss.
Junior A findet keine Lehrstelle. Nun hat er einen Platz in einer Berufsfachschule und GEHT NICHT MEHR HIN. Nun erlaubt Mutti B dem Junior zu hause zu bleiben und kräftig auszuschlafen.
Frage nun, obwohl der Junge Mann bereits seine 9 Jahre voll hat, muss er nicht bis zum 18 Lebensjahr der Schulpflicht folgen ?
Das heist, er wird von Mama abgemeldet und hängt von da an zu hause rum.

Frage nun, gibts denn keine Schulpflicht bis zum 18 und eine dadurch resultierende Strafe ?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 17:27    Titel: Re: Schulverweigerer = Faulenzer Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::
Frage nun, gibts denn keine Schulpflicht bis zum 18


Wenn dieser Link http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Schulpflicht_in_Deutschland stimmt und ich das richtig lese, gibt es nicht in allen Bundesländern eine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 21:34    Titel: Re: Schulverweigerer = Faulenzer Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::
Frage nun, gibts denn keine Schulpflicht bis zum 18 und eine dadurch resultierende Strafe ?
Kommt auf's Bundesland an.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo posterpaster,
Zitat:
Frage nun, gibts denn keine Schulpflicht bis zum 18 und eine dadurch resultierende Strafe ?
Anstatt sich zu überlegen, wie er der Mutter mit einem Strafantrag eins reinwürgen kann, sollte der Poster lieber nachdenken, wie er den Jungen zu sich holen und für eine ordentliche Berufsausbildung sorgen kann.

Mannomann!
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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posterpaster
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Kurt Knitz"]Hallo posterpaster,
[quote]Frage nun, gibts denn keine Schulpflicht bis zum 18 und eine dadurch resultierende Strafe ?[/quote]Anstatt sich zu überlegen, wie er der Mutter mit einem Strafantrag eins reinwürgen kann, sollte der Poster lieber nachdenken, wie er den Jungen zu sich holen und für eine ordentliche Berufsausbildung sorgen kann.

Mannomann!
Kurt[/quote]

Der Poster möchte keineswegs der Mutter eins reinwürgen und hat auch versucht für eine ordentliche Berufsausbildung zu sorgen indem er sogar Bewerbungen geschrieben, Vorstellungsgespräche begleitet und Einstellungstests ge-coched hat.

Nein, es geht vielmehr darum, dass die Mutter klein bei gibt, der Poster nicht der Vater ist (somit der A...h der mit der Mutter zusammenlebt) und der Junior durchweg die Schule verweigert. Lehrstellen in Entfernung >10 Km kommen nicht in Frage (für Mutter und Sohn) weil Junior sonst früh aufstehen müsste. Zudem hat er auch darauf eigentlich keinen Bock. Ausschafen ist da effektiver und gesünder meint man.

Der Poster denkt vielmehr, dass das einzig probate Mittel eine Strafe in etwa Sozialstunden, für den Junior ist. Nur so wird er erkennen, dass es so nicht weiter geht.
Für die Mutter soll auf keinen Fall eine "reingewürgt" werden, sie ist gestraft genug.

Bundesland ist übrigens Hessen und im Schulgesetz ist so ein Fall nicht klar deffiniert / zu erkennen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::

Für die Mutter soll auf keinen Fall eine "reingewürgt" werden, sie ist gestraft genug.


Sie ist aber die Erziehungsberechtigte

posterpaster hat folgendes geschrieben::
Bundesland ist übrigens Hessen und im Schulgesetz ist so ein Fall nicht klar deffiniert / zu erkennen.


§ 59 Abs. 1 Hess. Schuldgesetz: Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.

Abs. 3: Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Abs. 1) weder eine weiterführende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit von einjähriger Dauer eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert.

Also m.E. maximal zehn Jahre Vollzeitschulpflicht.
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posterpaster
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also m.E. maximal zehn Jahre Vollzeitschulpflicht.


Das würde ja bedeuten, weil er 2x wiederholt hat (1x Rückstellung 1x hängen bleiben) hat er die 10 Jahre schon voll und er ist fein raus.

Oder werden hier die tatsächlich absolvietrten Klassen berechnet. Das ist das was aus dem Schulges. nicht hervor geht.

Es kann doch nicht sein, dass einerseits bis zu 18 Schulpflicht besteht und anderer seits nach 10 Jahren ein 17 ! Jähriger zu Hause einen Lenz machen kann ohne dafür represalien zu erfahren.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo posterpaster,

ok, sorry für die Unterstellung.

Das ist ja dann eine Erziehungsfrage. Da ist es zwingend, dass Mutter und Lebensgefährte sich absprechen, bevor sie dem Junior gegenübertreten. Ich denke, das ist bei "normalen" verheirateten Eltern auch so: Wenn die Eltern gegenüber dem Kind unterschiedliche Positionen vertreten, sucht sich das Kind die jeweils für es bequemste Position heraus. Wenn es ums abends fortgehen geht, wird vielleicht eher die Mutter gefragt, wenn ein neues Fahrrad her soll, eher der Vater, oder umgekehrt. Das ist ganz normal.

Hat die Mutter alleiniges Sorgerecht?
Wie sind die Kontakte zum leiblichen Vater?

Zitat:
Der Poster denkt vielmehr, dass das einzig probate Mittel eine Strafe in etwa Sozialstunden, für den Junior ist.
Nö, Handy-, Taschengeld-, und Fernseh-Entzug. Bloß nicht freiwillig die Erziehung in anderer Leute Hände legen!

Schöne Grüße
Kurt
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::

Es kann doch nicht sein, dass einerseits bis zu 18 Schulpflicht besteht.


In Deutschland besteht nicht generell eine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. In einigen Bundesländern ja, in anderen nicht.

Ansonsten weiß ich nicht, wo das Problem ist. Wenn man es sich leisten kann, kann man sein Leben doch verbringen wie man will. Zur Not auch im Bett. Geschockt
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posterpaster
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]Nö, Handy-, Taschengeld-, und Fernseh-Entzug. Bloß nicht freiwillig die Erziehung in anderer Leute Hände legen!
[/quote]

Das geht ihm sprichwörtlich am A...h vorbei. Alles schon versucht. Dann pennt er eben oder nervt Mutter und den Poster Geschockt

Mutter hat geteiltes Sorgerecht mit Vater, dieser meldet sich jedoch nicht mehr . kein Interesse am Sohn (warum wohl ?) .
Mutter ist restlos überfordert und sobald Lebensgefährte sich reinhängt, egal ob nett oder böse, stehen 2 gegen ihn.

Es ist ja so, dass der Poster nicht eben uninteressiert ist an der Zukunft des Junior. Im Gegenteil, er macht sich wahrlich Sorgen und versucht zu helfen und zu steuern.

Dies jedoch wird generell als Boshaftigkeit gewertet. Was bleibt also anderes als irgendwo nach einer höheren Instanz (Staat ??) zu greifen und zu versuchen die Vernunft mit rigerosen mitteln, wie bemerkt 100 Arbeitsstunden o.ä. zu erzwingen.

Da alle in einem gut Situierten Haushalt leben und es eigentlich an nichts mangelt, entsteht ein Eindruck das dies aus dem "Satt" sein entsteht, welches der Junior genießt.
Anders herum, bestraft man ihn, in dem man ihm was abnimmt, juckts ihn nicht.

Ich denke, der Poster ist der einzige in dem gesammten Haushalt, der sich irgendwo Gedanken macht. Nur wirds offensichtlich nicht gewünscht.
Der Blick in die Zukunft des Jungen lässt ergrauen.

Übrigens, Poster hat selbst 3 erwachsene Kinder, alle haben einen Beruf und sind fleißige rechtschaffene Bürger. Man sieht, am Poster liegts wohl nicht.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nö, Handy-, Taschengeld-, und Fernseh-Entzug. Bloß nicht freiwillig die Erziehung in anderer Leute Hände legen!


Das geht ihm sprichwörtlich am A...h vorbei. Alles schon versucht.
Auch konsequent genug? Es reicht nicht, die Strafen auszusprechen, man muss sie auch durchsetzen.
Zitat:
Dann pennt er eben oder nervt Mutter und den Poster Geschockt
Gegen nervende Teenies helfen abschließbare Türen oder Ohorpax Ironie Smiley
Zitat:
[...]
Mutter ist restlos überfordert und sobald Lebensgefährte sich reinhängt, egal ob nett oder böse, stehen 2 gegen ihn.
Dann sollte Lebensgefährte mal ein ernstes Wort mit Mutter reden. Es muss ja nicht gleich auf ein "entweder der oder ich" hinauslaufen. Die Frage sollte gestellt werden, welches Ziel die Mutter höher bewertet:
a) Heute ihre Ruh' und dafür demnächst einen Hartz-4-er mehr;
b) demnächst einen Junior, der niemandem auf der Tasche liegt; notfalls einiges an Stress deswegen

Ich weiß ja nicht, wie die Finanzen in dieser fiktiven Familie geregelt sind (geht mich auch nix an), aber mein Ansatz wäre "kein Cent für Faulenzer". Wenn Junior demnächst neue Klamotten, Einheiten für's Mobiltelefon o. ä. braucht, dann soll er dafür arbeiten oder lernen gehen.

Vielleicht wäre es auch ganz sinnvoll, den Knaben auf eigene Füße zu stellen: Hotel Mama hat geschlossen, wende dich an's Jugendamt.

Natürlich muss die Mama da aber auch mitziehen.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo posterpaster,

wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe, haben Jugendliche, die 10 Jahre Vollzeitschule und einen Hauptschulabschluss haben sowie sich nicht in Berufsausbildung befinden, in Hessen nur noch ein Berufsschulrecht, keine Berufsschulpflicht.

Zitat:
Mutter ist restlos überfordert und sobald Lebensgefährte sich reinhängt, egal ob nett oder böse, stehen 2 gegen ihn.
Der Lebensgefährte könnte mal einen Termin bei einer Erziehungsberatung nur für sich machen und dort die Lage schildern. Aus den Antworten könnte er vielleicht erkennen, ob es Sinn macht, die Mutter zu gemeinsamen Beratungen dorthin einzuladen.

Wenn das nicht geht, dann bleibt ihm wohl nur die Erkenntnis, dass er leider nicht mehr ausrichten kann, als wenn die Nachbarin so mit ihrem Kind umgehen würde. Da könnte er auch nicht das Jugendamt draufhetzen bzw. das JA würde ihm sagen, das liegt in der erzieherischen Freiheit der Mutter.

Kinder sind nun mal in vielem von ihren Eltern abhängig, das lässt sich nicht ändern.

Fast resignierte Grüße
Kurt
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::
Was bleibt also anderes als irgendwo nach einer höheren Instanz (Staat ??) zu greifen und zu versuchen die Vernunft mit rigerosen mitteln, wie bemerkt 100 Arbeitsstunden o.ä. zu erzwingen.


Ja, der Staat kennt nun aber nicht mehr die Begriffe wie "asozial" und "arbeitsscheu", und steckt deswegen auch niemanden mehr in ein Arbeitslager.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Dann sollte Lebensgefährte mal ein ernstes Wort mit Mutter reden. Es muss ja nicht gleich auf ein "entweder der oder ich" hinauslaufen.


Was soll das?
Zitat:
sobald Lebensgefährte sich reinhängt, egal ob nett oder böse, stehen 2 gegen ihn.


Offensichtlich ist die Mutter doch einverstanden. Vielleicht sollte sie überlegen, ihren Lebensgefährten rauszusetzen.

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Die Frage sollte gestellt werden, welches Ziel die Mutter höher bewertet:
a) Heute ihre Ruh' und dafür demnächst einen Hartz-4-er mehr;


Was soll das?

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Da alle in einem gut Situierten Haushalt leben und es eigentlich an nichts mangelt,....


Seit wann haben Gutsituierte Anspruch auf ALG II?

mitternacht hat folgendes geschrieben::
b) demnächst einen Junior, der niemandem auf der Tasche liegt; notfalls einiges an Stress deswegen


Die Mutter scheint sich nicht daran zu stören, daß sie den Junior unterhält.

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Der Lebensgefährte könnte mal einen Termin bei einer Erziehungsberatung nur für sich machen und dort die Lage schildern. Aus den Antworten könnte er vielleicht erkennen, ob es Sinn macht, die Mutter zu gemeinsamen Beratungen dorthin einzuladen.


Was soll daß? Weswegen Erziehungsberatung? Es gibt keine Arbeitpflicht in Deutschland und wenn der Sohn keine Arbeit will und sie auch nicht zum Gelderwerb nötig hat, weil die Mutter ihm genug Geld gibt, braucht er nicht zu arbeiten.

Es ist folgende Situation geschildert worden:

Der Sohn hat keinen Bock auf Arbeit
Die Mutter, gut situiert, stört es nicht sondern unterhält ihn.
Der Lebensgefährte der Mutter ist frustiert darüber.

Vielleicht sollte der Lebensgefährte mal eine Beratung in eigener Sache aufsuchen.
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posterpaster
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Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Letztere Antwort ist der Grund, warum ich gelegentlich über die Sinnhaftigkeit eines Forums nachdenke.

Es geht nicht darum das irgend wer ein Problem hat, sondern vielmehr darum, einem durchaus klugen Jungen Mann den rechten Pfad zu weisen um in Zukunft am Leben aufgrund auch seines Intelekts teilnehmen zu können.

Er ist zwar in einem Alter wo alles Sch...e ist, aber man muss ihm helfen sein Glück nicht mit Füßen zu treten.

Es geht hier nicht um Zwang und Boshaftigkeit anderer. Nur wenns in gutem nicht geht....... !!

Und wer behauptet mit 17 könne er Über sein Leben vernünftig entscheiden, der ist anscheinend erwachsen zur Welt gekommen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

posterpaster hat folgendes geschrieben::
.... sondern vielmehr darum, einem durchaus klugen Jungen Mann den rechten Pfad zu weisen ....


Und wer entscheidet, welches der rechte (sic) Pfad ist?

Hier in diesem Fall wohl posterplaster. Mit den Augen rollen

posterpaster hat folgendes geschrieben::
.... aber man muss ihm helfen sein Glück nicht mit Füßen zu treten.


Ich habe ja schon geschrieben, Beratung in eigener Sache wäre nicht die schlechteste Idee --> http://de.wikipedia.org/wiki/Helfersyndrom
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