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Schüler wird als "Nazi" betitelt
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Deeloc
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Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:04    Titel: Schüler wird als "Nazi" betitelt Antworten mit Zitat

Was wäre wenn ein Lehrer sich mit einem anderen Lehrer unterhält und in diesem Gespräch einen Schüler als "Neonazi" betitelt.
Könnte man etwas unternehmen ? Denn dies ist nicht die erste Unterstellung,die der Lehrer über den Schüler ausspricht,obwohl der Schüler mit Rechtsradikalismus nichts zu tun hat.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe Üble Nachrede Winken
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:13    Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt Antworten mit Zitat

Deeloc hat folgendes geschrieben::
[b]
Fettdruck schadet der Lesbarkeit.
Zitat:
Was wäre wenn ein Lehrer sich mit einem anderen Lehrer unterhält und in diesem Gespräch einen Schüler als "Neonazi" betitelt.
Das kommt auf den Sinnzusammenhang an.
Zitat:
Könnte man etwas unternehmen ?
Natürlich. Man könnte den Lehrer darauf ansprechen.
Zitat:
Denn dies ist nicht die erste Unterstellung,die der Lehrer über den Schüler ausspricht,obwohl der Schüler mit Rechtsradikalismus nichts zu tun hat.
Was hat er ihm denn noch unterstellt?
Ich unterstelle regelmäßig, dass meine Schüler ordentlich lernen. Und bei der Abfrage Weinen Mit den Augen rollen Geschockt ...


















stelle ich regelmäßig fest, wie sehr man sich doch in Menschen täuschen kann.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:29    Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
...
stelle ich regelmäßig fest, wie sehr man sich doch in Menschen täuschen kann.

Hallo mitternacht,

der fiktive Schüler wird aber bestimmt immer ganz lieb und nett sein. Er ist ganz fleißig und ordentlich. Sicher hat der Schüler auch nichts gemacht. Winken

Gruß

Klaus

________
Nach Diktat verpennt! Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Sicher hat der Schüler auch nichts gemacht. Winken
Und der Lehrer vielleicht auch nicht.

Wusstest Du eigentlich, dass Gerhard Schröder verstorben ist? Habe ich eben herausgefunden. Außerdem war er CDU-Mitglied.


Habe ich jetzt die Unwahrheit verbreitet? Nein.

Weiß der Kuckuck, was irgendwelche "wohlmeinenden" Mitschüler dem Schüler da zugetragen haben. Wenn meine Kollegen über "Christoph S." reden, muss ich immer nachfragen, ob es der aus der 5a, 7c oder 10 f ist, oder vielleicht doch der aus der 7d? sowas gibt's. Und wenn meine Cousine ihren "Max" rief, kam immer gleich der halbe Sandkasten angestürmt.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
...

Wusstest Du eigentlich, dass Gerhard Schröder verstorben ist? Habe ich eben herausgefunden. Außerdem war er CDU-Mitglied.

...

Hallo mitternacht,

ja dies wußte ich. Winken Kam in der Prüfung im Fach 'Recht und Verwaltung'/Politik vor.

Gruß

Klaus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Siehe Üble Nachrede Winken
Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich". Schule ist nicht öffentlich - und ein Gespräch unter Lehrer-Kollegen schon gar nicht.
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
... Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich". Schule ist nicht öffentlich - und ein Gespräch unter Lehrer-Kollegen schon gar nicht.

... oh manno ey, das ist aber doch jetzt sowas von blöd. Lachen Kann da ein braver und lieber Schüler wirklich nichts machen? Weinen
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 01:37    Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt Antworten mit Zitat

Doch, natürlich kann er was machen. Wie ich oben schon geschrieben habe:
mitternacht hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Könnte man etwas unternehmen ?
Natürlich. Man könnte den Lehrer darauf ansprechen.

Ergänzen möchte ich noch: sachlich und höflich.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

Unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 BGB. Und strafrechtlich § 185,186 StGB (je nachdem, ob die Bezeichnung "Neonazi" als Tatsache anzusehen ist).
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich".

Irrtum. Du hast da übersehen, daß es zwei Tatbestandsalternativen gibt, insofern ist das entscheidende Wort "oder":
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,

Beste Grüße

Metzing
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Metzing: Danke.
Bei sorgfältiger Lektüre des § ist mir aber noch ein weiteres "oder" aufgefallen:
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
Von "verbreitet" kann ja wohl bei einem (vom Schüler belauschten) Gespräch zweier Lehrer wohl kaum die Rede sein. Bliebe noch das "behauptet". Und das müsste man dem Lehrer erst mal nachweisen. Solange er nur einen Verdacht oder eine Vermutung geäußert hat, ist das noch lange keine Behauptung.
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darchr
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Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Siehe Üble Nachrede Winken


Würden das eigentlich auch gelten, wenn die Tatsachenbehauptung auf jeden Fall wahr ist (dennoch vllt. "ehrverletzend")?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Wahrheit kann m.E. nicht ehrverletzend sein. - Winken - Mit den Augen rollen - Oder doch Frage Cool
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Eine Wahrheit kann m.E. nicht ehrverletzend sein. - Winken - Mit den Augen rollen - Oder doch Frage Cool
Da sag' ich doch glatt: Doch.

Wenn eine 15-jährige Schülerin (nennen wir sie mal Kunigunde) zum 24. Mal ihr Buch oder Heft nicht dabei hat, zum 20. Mal sich bei irgendeiner Nachbarin Stifte ausleihen muss, zum 27. Mal die Hausaufgaben nicht gemacht oder unvollständig sind und der Lehrer einen Ausruf der Verzweiflung tut: "Kunigunde, du bist 'ne Schlampe!", dann ist das objektiv wahr (schlampert ist sie ja wirklich), aber subjektiv sieht Kunigunde eine Beleidigung, weil sie unter "Schlampe" ein Frauenzimmer mit unsittlichem Lebenswandel versteht, und keinen völlig schusseligen Chaoten, der seinen Kram nicht beisammen halten kann.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
@Metzing: Danke.
Bei sorgfältiger Lektüre des § ist mir aber noch ein weiteres "oder" aufgefallen:
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
Von "verbreitet" kann ja wohl bei einem (vom Schüler belauschten) Gespräch zweier Lehrer wohl kaum die Rede sein. Bliebe noch das "behauptet". Und das müsste man dem Lehrer erst mal nachweisen. Solange er nur einen Verdacht oder eine Vermutung geäußert hat, ist das noch lange keine Behauptung.


1. "Verbreiten": Wenn die Weitergabe an eine weitere Person per se kein "Verbreiten" sein könnte, wäre der Tatbestand eine Fehlekonstruktion.

2. Beweisen ist erst einmal kein Problem. Der Schüler hat es gehört, der Kollege hat es gehört. Sie können natürlich auch suggerieren, dass ein Lehrer mal so eben für einen Kollegen einen Meineid schwören wird. Falls Sie das andeuten möchten, werde ich das dann unter "besondere Sachkunde" Ihrerseits abhaken und Ihnen zustimmen Smilie

3. Selbstverständlich kann auch die öffentliche und perspektivische Darstellung der Wahrheit ehrverletzend sein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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