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Deeloc noch neu hier
Anmeldungsdatum: 29.11.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29.11.07, 22:04 Titel: Schüler wird als "Nazi" betitelt |
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Was wäre wenn ein Lehrer sich mit einem anderen Lehrer unterhält und in diesem Gespräch einen Schüler als "Neonazi" betitelt.
Könnte man etwas unternehmen ? Denn dies ist nicht die erste Unterstellung,die der Lehrer über den Schüler ausspricht,obwohl der Schüler mit Rechtsradikalismus nichts zu tun hat. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 29.11.07, 22:13 Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt |
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| Deeloc hat folgendes geschrieben:: | | [b] | Fettdruck schadet der Lesbarkeit.
| Zitat: | | Was wäre wenn ein Lehrer sich mit einem anderen Lehrer unterhält und in diesem Gespräch einen Schüler als "Neonazi" betitelt. | Das kommt auf den Sinnzusammenhang an.
| Zitat: | | Könnte man etwas unternehmen ? | Natürlich. Man könnte den Lehrer darauf ansprechen. | Zitat: | | Denn dies ist nicht die erste Unterstellung,die der Lehrer über den Schüler ausspricht,obwohl der Schüler mit Rechtsradikalismus nichts zu tun hat. | Was hat er ihm denn noch unterstellt?
Ich unterstelle regelmäßig, dass meine Schüler ordentlich lernen. Und bei der Abfrage ...
stelle ich regelmäßig fest, wie sehr man sich doch in Menschen täuschen kann. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 29.11.07, 22:29 Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | ...
stelle ich regelmäßig fest, wie sehr man sich doch in Menschen täuschen kann. |
Hallo mitternacht,
der fiktive Schüler wird aber bestimmt immer ganz lieb und nett sein. Er ist ganz fleißig und ordentlich. Sicher hat der Schüler auch nichts gemacht.
Gruß
Klaus
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Nach Diktat verpennt!  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 29.11.07, 22:48 Titel: |
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| Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Sicher hat der Schüler auch nichts gemacht.
| Und der Lehrer vielleicht auch nicht.
Wusstest Du eigentlich, dass Gerhard Schröder verstorben ist? Habe ich eben herausgefunden. Außerdem war er CDU-Mitglied.
Habe ich jetzt die Unwahrheit verbreitet? Nein.
Weiß der Kuckuck, was irgendwelche "wohlmeinenden" Mitschüler dem Schüler da zugetragen haben. Wenn meine Kollegen über "Christoph S." reden, muss ich immer nachfragen, ob es der aus der 5a, 7c oder 10 f ist, oder vielleicht doch der aus der 7d? sowas gibt's. Und wenn meine Cousine ihren "Max" rief, kam immer gleich der halbe Sandkasten angestürmt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 29.11.07, 22:57 Titel: |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | ...
Wusstest Du eigentlich, dass Gerhard Schröder verstorben ist? Habe ich eben herausgefunden. Außerdem war er CDU-Mitglied.
... |
Hallo mitternacht,
ja dies wußte ich. Kam in der Prüfung im Fach 'Recht und Verwaltung'/Politik vor.
Gruß
Klaus |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 29.11.07, 23:56 Titel: |
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Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich". Schule ist nicht öffentlich - und ein Gespräch unter Lehrer-Kollegen schon gar nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.11.07, 00:06 Titel: |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | | ... Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich". Schule ist nicht öffentlich - und ein Gespräch unter Lehrer-Kollegen schon gar nicht. |
... oh manno ey, das ist aber doch jetzt sowas von blöd. Kann da ein braver und lieber Schüler wirklich nichts machen?  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.11.07, 01:37 Titel: Re: Schüler wird als "Nazi" betitelt |
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Doch, natürlich kann er was machen. Wie ich oben schon geschrieben habe:
| mitternacht hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: | | Könnte man etwas unternehmen ? | Natürlich. Man könnte den Lehrer darauf ansprechen. |
Ergänzen möchte ich noch: sachlich und höflich. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.11.07, 02:36 Titel: |
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Unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 BGB. Und strafrechtlich § 185,186 StGB (je nachdem, ob die Bezeichnung "Neonazi" als Tatsache anzusehen ist).
| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | | Greift nicht. Das entscheidende Wort in dem § 186 StGB ist "öffentlich". |
Irrtum. Du hast da übersehen, daß es zwei Tatbestandsalternativen gibt, insofern ist das entscheidende Wort "oder":
| Zitat: | | Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, |
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 30.11.07, 16:31 Titel: |
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@Metzing: Danke.
Bei sorgfältiger Lektüre des § ist mir aber noch ein weiteres "oder" aufgefallen: | Zitat: | Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
| Von "verbreitet" kann ja wohl bei einem (vom Schüler belauschten) Gespräch zweier Lehrer wohl kaum die Rede sein. Bliebe noch das "behauptet". Und das müsste man dem Lehrer erst mal nachweisen. Solange er nur einen Verdacht oder eine Vermutung geäußert hat, ist das noch lange keine Behauptung. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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darchr FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.10.2007 Beiträge: 99
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Verfasst am: 03.12.07, 21:30 Titel: |
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Würden das eigentlich auch gelten, wenn die Tatsachenbehauptung auf jeden Fall wahr ist (dennoch vllt. "ehrverletzend")? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 03.12.07, 22:01 Titel: |
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Da sag' ich doch glatt: Doch.
Wenn eine 15-jährige Schülerin (nennen wir sie mal Kunigunde) zum 24. Mal ihr Buch oder Heft nicht dabei hat, zum 20. Mal sich bei irgendeiner Nachbarin Stifte ausleihen muss, zum 27. Mal die Hausaufgaben nicht gemacht oder unvollständig sind und der Lehrer einen Ausruf der Verzweiflung tut: "Kunigunde, du bist 'ne Schlampe!", dann ist das objektiv wahr (schlampert ist sie ja wirklich), aber subjektiv sieht Kunigunde eine Beleidigung, weil sie unter "Schlampe" ein Frauenzimmer mit unsittlichem Lebenswandel versteht, und keinen völlig schusseligen Chaoten, der seinen Kram nicht beisammen halten kann. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 03.12.07, 23:24 Titel: |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | @Metzing: Danke.
Bei sorgfältiger Lektüre des § ist mir aber noch ein weiteres "oder" aufgefallen: | Zitat: | Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,
| Von "verbreitet" kann ja wohl bei einem (vom Schüler belauschten) Gespräch zweier Lehrer wohl kaum die Rede sein. Bliebe noch das "behauptet". Und das müsste man dem Lehrer erst mal nachweisen. Solange er nur einen Verdacht oder eine Vermutung geäußert hat, ist das noch lange keine Behauptung. |
1. "Verbreiten": Wenn die Weitergabe an eine weitere Person per se kein "Verbreiten" sein könnte, wäre der Tatbestand eine Fehlekonstruktion.
2. Beweisen ist erst einmal kein Problem. Der Schüler hat es gehört, der Kollege hat es gehört. Sie können natürlich auch suggerieren, dass ein Lehrer mal so eben für einen Kollegen einen Meineid schwören wird. Falls Sie das andeuten möchten, werde ich das dann unter "besondere Sachkunde" Ihrerseits abhaken und Ihnen zustimmen
3. Selbstverständlich kann auch die öffentliche und perspektivische Darstellung der Wahrheit ehrverletzend sein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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