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REBELL19900991 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.11.2006 Beiträge: 51
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Verfasst am: 30.11.07, 20:52 Titel: Schläge mit dem Stock |
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Hallo,
Folgendes Szenario:
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nicht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
Lehrerin A schnappt völlig über und schreit durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."
Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben?
Mfg
und Danke im Vorraus
PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10 _________________ If the kids are united they will never be divided!
Zuletzt bearbeitet von REBELL19900991 am 30.11.07, 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 30.11.07, 21:45 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: | | Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben? |
Strafbar muss das noch nicht unbedingt sein(vielleicht versuchte Nötigung), aber dienstrechtliche Konsequenzen kann es auf jeden Fall haben. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 30.11.07, 22:03 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: |
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
...
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PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10 |
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Kurt Knitz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 1377 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 30.11.07, 22:35 Titel: |
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Hallo Rebell,
| Zitat: | Lehrerin A schnappt völlig über und schriet durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."
Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben? | Ich halte das nicht für eine Drohung, sondern für einen Ausdruck der Hilflosigkeit.
Schöne Grüße
Kurt _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552 |
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syn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 568
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Verfasst am: 30.11.07, 23:15 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | | REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: |
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
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PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10 |
MfG |
Warum ein
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so  |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 01.12.07, 00:05 Titel: |
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Ich bin entsetzt.
So ein Vorfall muss sofort dem Kultusministerium gemeldet werden.
In Zukunft müssen die Stöcke im Klassenzimmer stehen, damit die
Lehrerin die Klasse nicht unbeaufsichtigt lassen muss um den
Stock zu holen.
Das könnte schließlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nach sich ziehen,
wenn etwas passiert.
Ja, ja total Off Topic, aber oh Mann,
10te Klasse Gymnasium, so eine Frage kann ich nicht nachvollziehen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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unbekannte Benutzerin FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.11.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 01.12.07, 21:42 Titel: |
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Ein paar Antworten verwundern mich doch.
Also ZetPeO, Sie würden es als vollkommen normal ansehen, wenn ihr Arbeitgeber Ihnen droht einen langen Stock zu holen und sie damit zu schlagen
Auch wenn es nur ein Ausdruck der Hilflosigkeit sein könnte, ich finde erstens sind diese Sanktionen (zum Glück) verboten und zweitens hat es etwas mit dem Umgang mit Menschen zu tun.
Ich kann die Frage des TE schon verstehen. Es ist auf jeden Fall mal demütigend.
Rechtliche Tipps kann ich leider nicht geben, aber ich glaube nicht, dass diese Androhung von diesen Sanktionen rechtlich in Ordnung ist.
Die Lehrerin hat durchaus das Recht mal an ihrer Unterrichtsweise zu feilen oder an ihrem Durchsetzungsvermögen auf legale Weise.
Gruß
Unbekannte Benutzerin |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 01.12.07, 21:47 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| syn hat folgendes geschrieben:: | | Elektrikör hat folgendes geschrieben:: | | REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: |
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
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PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10 |
MfG |
Warum ein
Gruß
syn |
Weil ich nicht ganz verstehe, warum in einer 10. Klasse Gymnasium so ein Zustand herrscht und es soweit kommen konnte
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 01.12.07, 22:14 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: | ..
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nicht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
Lehrerin A schnappt völlig über und schreit durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."
Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben? ... |
Durch die Worte "Ich glaub" wird m.E. deutlich, daß keine Drohung vorliegt. Anders sähe es aus, wenn sie gesagt hätte "Ich hole jetzt einen Stock ...". Ich bezweifle, daß sich irgend ein Gericht mit dieser Sache beschäftigen wird. |
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lisa63 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2007 Beiträge: 126 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 01.12.07, 23:46 Titel: |
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Muss Elektrikör zustimmen.
Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sich Schüler in einer 10. Klasse so verhalten, dass die Lehrerin das androht.
Die wollen doch alle das Abitur, oder?
Klingt mir eher wie Kindergarten. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 01.12.07, 23:57 Titel: |
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@unbekannte Benutzerin
Na Gott sei Dank lautete das dargestellte „Szenario“ nicht wie folgt:
Nick:
hilflose Lehrerin
<<<
Hallo mich haben neulich einige Schüler während des Unterrichtes bedroht:
„ Halt’s Maul Du Schlampe sonst stechen wir Dich ab“
Mehrere Zwischenrufe: „ Ja aber vorher....“ Entschuldigung, das möchte ich
hier nicht schreiben.
Die Jugendlichen sind einschlägig bekannt aber noch unter 14 Jahren.
... es folgt irgend eine Frage .....
>>>
Das gibt Anlass zur Sorge und das ist eine massive Drohung!
Dass eine Lehrerin, 16-17 jährigen in der heutigen Zeit mit dem Stöckchen droht,
und anzunehmen, dass sie es ernst meint, ist einfach lächerlich.
Genauso dass andere meinen dies als Bedrohung aufzufassen.
Lesen Sie bitte nochmals die Frage, meinen Beitrag und versuchen Sie
letzteren auch zu verstehen.
Mir zumindest schien das Ausgangsszenario inhaltlich zu lächerlich, um es
als ernsthafte Frage aufzufassen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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unbekannte Benutzerin FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.11.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 02.12.07, 17:40 Titel: |
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@ZetPeO
die Frage war, so wie ich sie lese, auch nicht, was der TE gegen die Bedrohung tun kann. Sondern, ob es rechtlich einwandfrei ist, so eine Gewaltanwendung in Aussicht zu stellen.
Das Szenario ist sicher auch so vorstellbar, lese ich aber aus dem Eingangspost nicht raus.
Dann hätte ich noch eine Frage an alle, die antworten möchten.
Angenommen, es wäre umgekehrt gewesen.
<<<< Nick Schüler
Hilfe, ich soll einen Verweis bekommen. Meine Lehrerin redet so leise, dass ich sie in der 5. Reihe nicht mehr verstehen kann. Dies habe ich ihr mehrmals gesagt, jedoch hat sie weiter zu leise geredet. Dann bin ich aufgestanden und habe gesagt "Ich glaube, ich geh mir mal einen Stock holen und werde sie jedes Mal damit schlagen, wenn sie zu leise reden.
Ich habe doch nur gesagt, 'ich glaube'.... . Ist der Verweis rechtens?
>>>>>>>
Gruss
unbekannte Benutzerin |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.12.07, 18:25 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| REBELL19900991 hat folgendes geschrieben:: |
Ist diese Drohung strafbar | Nein.
| Zitat: | | oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben? | Ja - es wird sie keiner mehr ernst nehmen.
| Zitat: | im Vorraus
PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10 |
So eine Rechtschreibung - in Klasse 10  _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 02.12.07, 18:34 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | ...
So eine Rechtschreibung - in Klasse 10  |
... jetzt leg doch mal den Rotstift zur Seite - Herr Lehrer - - es ist doch Wochenende. Oder sitzt Du gerade an der Korrektur von Klassenarbeiten?  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.12.07, 19:16 Titel: Re: Schläge mit dem Stock |
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| Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Oder sitzt Du gerade an der Korrektur von Klassenarbeiten?  | "Klassenarbeiten" gibt's bei Euch in NRW, bei uns heißt das "Schulaufgabe" (=großer Leistungsnachweis, zählt doppelt) oder "Stegreifaufgabe" (=kleiner Leistungsnachweis, zählt einfach).
Korrekturen sind alle erledigt - ich suche gerade Aufgabenstellungen zusammen. Nächste Woche werden es wohl drei; übernächste Woche mindestens zwei weitere ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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