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Verfasst am: 04.12.07, 23:11 Titel: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
Guten Tag,
An der Grundschule unserer Tochter (in Baden-Würtenberg) gibt es leider Probleme mit Gewalt und Vandalismus, zuletzt wurden muwillig Toiletteneinrichtungen beschmutzt und beschädigt. In der Vergangenheit kam es in den außerhalb des Hauptgebäude gelegenen Toiletten auch schon zu Belästigungen von Schulkindern durch schulfremde Personen.
Die Schulleitung sucht nach Möglichkeiten, die Verursacher der Beschädigungen zur Verantwortung ziehen zu können.
Meine Frage: Kann in dieser Situation
a) zum Zwecke der Überführung der Sachbeschädiger
und b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen
die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?
Verfasst am: 05.12.07, 04:58 Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
DigiHurry hat folgendes geschrieben::
b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen
die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?
Denke - JA!
Sie wollen ja nicht in der Toilette filmen.
Die Länder haben i.d.R. eigene Datenschutzgesetze. Darin müsste Videoüberwachung geregelt sein. Vielleicht "Datenschutzgesetz (Bundesland)" googeln.
Auch wenn Sie schon vergleichbare Anlagen gesehen haben, könnte das ein Indiz sein.
Die von ihnen gewünschte fundierte Antwort ist das (noch) nicht.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Hallo,
irgendwie muss die Schule doch versuchen, das Problem in den Griff zu kriegen.
Möglichkeit 1:
Toilette absperren und nur in den Pausen unter Aufsicht öffnen. - Was machen dann die Kinder, die während des Unterrichts mal müssen?)
Möglichkeit 2: Personal einstellen, die die Toiletten überwacht: möglich, wenn die Eltern sich zusammentun und diese Person bezahlen - die Schule selbst dürfte kein Geld haben
Möglichkeit 3 Kinder einteilen, die "petzen" sollen - wird aber von den Eltern (auch dir) abgelehnt)
Bleibt eigentlich nur noch die Videoüberwachung des zuganges...
Welches Bundesland (siehe oberstes Posting im Forum)? _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
alle genannten Punkte (Videoüberwachung, 'petzen'....) sind nicht umsetzbar bzw. unhaltbar. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, das ich hierauf nicht weiter eingehen kann.
Toiletten waren und sind schon immer ein Dauerproblem/brenner an Schulen.
Unsere Hausmeister fluchten -zu recht- sehr häufig über verstopfte, verdreckte /beschmierte Toiletten und nicht zugedrehte Wasserhähne....
Allein wg.der Aufsichtspflicht u.a.m. ist auch eine Begleitung nicht möglich.
Auch die Aufsicht der Lehrer in Pausen ist keine Alternative, da 'beamen' noch nicht möglich ist
(gehe hierbei nicht von integrativen Schulen aus, wo extra Personal abgestellt wird).
Als einzige Alternative bleibt Zivilcourage.
Unterstützt seitens aller Beteiligten.
Besonders Eltern konnen da viel bewirken, wenn sich abwechselnd eine/r stundenweise oder vormittags ggf. auch nachmittags) zur 'Überwachung' von Problemzonen (deren es viele gibt; u.a. der Schulhof) in der Schule zur Verfügung stellt.
Kenne dafür auch die sehr gute Möglichkeit eines sog. 'Dienstplanes' für Klassen,
die zu bestimmten, sich abwechselnden Zeiten, Aufräumdienst unter Aufsicht hatten.
Eigene Erfahrung mit viel Wirkung.
Liebe Grüße
see
************************
est modus in rebus
Verfasst am: 05.12.07, 15:10 Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
DigiHurry hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
An der Grundschule unserer Tochter gibt es leider Probleme mit Gewalt und Vandalismus, zuletzt wurden muwillig Toiletteneinrichtungen beschmutzt und beschädigt. In der Vergangenheit kam es in den außerhalb des Hauptgebäude gelegenen Toiletten auch schon zu Belästigungen von Schulkindern durch schulfremde Personen.
Die Schulleitung sucht nach Möglichkeiten, die Verursacher der Beschädigungen zur Verantwortung ziehen zu können.
Meine Frage: Kann in dieser Situation
a) zum Zwecke der Überführung der Sachbeschädiger
und b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen
die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?
Wenn die Sauerei in verriegelten Kabinen veranstaltet wird, können solche Aufnahmen maximal Indizien liefern - ein echter Beweis ist das nicht. Selbst, wenn die Überwachung des Waschraumes rein rechtlich erlaubt wäre, im Inneren der Kabinen darf man auf keinen Fall filmen. Und damit ist das Ganze sinnlos. Wenn täglich rund 100 Schüler mal "müssen", dann findet man den Täter nie. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
[quote="see"]alle genannten Punkte (Videoüberwachung, 'petzen'....) sind nicht umsetzbar bzw. unhaltbar. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, das ich hierauf nicht weiter eingehen kann.
...
Als einzige Alternative bleibt Zivilcourage. [quote]
Verfasst am: 05.12.07, 17:09 Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn die Sauerei in verriegelten Kabinen veranstaltet wird, können solche Aufnahmen maximal Indizien liefern - ein echter Beweis ist das nicht. Selbst, wenn die Überwachung des Waschraumes rein rechtlich erlaubt wäre, im Inneren der Kabinen darf man auf keinen Fall filmen. Und damit ist das Ganze sinnlos. Wenn täglich rund 100 Schüler mal "müssen", dann findet man den Täter nie.
Klar, in den Kabinen darf unter keinen Umständen gefilmt werden, so weit kommts noch. Daß eine Kamara echte Beweise liefern kann, glaube ich ebenfalls nicht, eher mittelweiche Indizien. Denke da eigentich auch eher an der Abschreckungseffekt, den man natürlich auch mit einer billigen Kamara-Attrappe erreichen könnte.
Meine Frage: Kann in dieser Situation die Installation von Überwachungskameras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?
Ich meine ja. Die durch die Kamera geschützten Interessen (Vandalismusvermeidung, Belästigungsvermeidung) sind wichtiger als die durch die Kamera verletzten Interessen (Privatsphäre beim Händewaschen).
Es ist sicher notwendig, einen Beschluss der Schulkonferenz dazu herbeizuführen und durch ein Hinweisschild auf die Überwachung aufmerksam zu machen.
Zitat:
(in Baden-Würtenberg)
Würde mich über jede fundierte weiterführende Antwort freuen.
Hallo,
irgendwie muss die Schule doch versuchen, das Problem in den Griff zu kriegen.
Möglichkeit 1:
Toilette absperren und nur in den Pausen unter Aufsicht öffnen. - Was machen dann die Kinder, die während des Unterrichts mal müssen?)
Ja, da gibts auch schon tolle Ideen: Kinder, die außerhalb der Toiletten- bzw. Pausenzeiten das WC benutzen möchten, müssen sich in einer Liste (Name, Uhrzeit, Zustand des WC, Unterschrift) eintragen. Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...
Aber mal ganz formal gefragt: Ist es rechtlich zulässig, die Benutzung der Toilette von der Einhaltung von Formvorschriften abhängig zu machen?
Ist es rechtlich zulässig, die Benutzung der Toilette von der Einhaltung von Formvorschriften abhängig zu machen?
Prinzipiell ist die Schulkonferenz frei in der Gestaltung der Schul- und Hausordnung, aber natürlich muss alles dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen, damit es eben z.B. nicht zu Folgendem kommt:
Zitat:
Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...
Ja, da gibts auch schon tolle Ideen: Kinder, die außerhalb der Toiletten- bzw. Pausenzeiten das WC benutzen möchten, müssen sich in einer Liste (Name, Uhrzeit, Zustand des WC, Unterschrift) eintragen. Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...
Mal ganz davon abgesehen, dass es sich bei Grundschülern vor allem in der 1. Klasse anfangs z. T. noch um Analphabeten handelt . Die Schreibgeschwindigkeiten sind jedenfalls unglaublich l______a_________n_________g____________s___________a_________m. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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